Viele Unternehmen haben einen Betriebsrat – und trotzdem sorgt das Thema Betriebsrat Arbeitszeit in der Praxis oft für Unsicherheit. Dürfen Mitglieder des Betriebsrats während ihrer regulären Arbeitszeit an Sitzungen teilnehmen? Gibt es ein Recht auf Freistellung? Und wie wird das Ganze vergütet?
In diesem Beitrag erklären wir dir, was ein Betriebsrat ist, welche Aufgaben er hat und was genau für die Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit gilt.
Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Mitarbeitenden in einem Unternehmen. Seine rechtliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ziel des Betriebsrats ist es, die Rechte der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsleitung zu vertreten und die Mitbestimmung im Betrieb zu sichern.
In Unternehmen mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Mitarbeitenden (davon mindestens drei wählbar) kann ein Betriebsrat gewählt werden. Die Mitglieder werden in geheimer und freier Wahl von der Belegschaft bestimmt.
Der Betriebsrat stärkt die Stimme der Mitarbeitenden im Unternehmen und sorgt dafür, dass betriebliche Entscheidungen im Einklang mit den Interessen der Belegschaft getroffen werden.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber der Unternehmensleitung und hat dabei ein breites Spektrum an Aufgaben. Diese Aufgaben sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt und decken viele Themen rund um den betrieblichen Alltag ab.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats zählen:
Mitbestimmung bei der Arbeitszeit
z. B. bei Schichtplänen, Gleitzeitregelungen, Pausen, Überstunden
Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen und Gesetzen
z. B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutz, Arbeitsschutz
Anhörung und Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen
Gestaltung der Arbeitsumgebung
z. B. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, ergonomische Arbeitsplätze
Förderung der Gleichstellung und Integration
Unterstützung von Diversität und Inklusion im Betrieb
Unterstützung bei Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
Der Betriebsrat wird direkt von den Mitarbeitenden des Unternehmens gewählt. Dabei kann grundsätzlich jeder Beschäftigte, der oder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, für den Betriebsrat kandidieren.
Wer kann gewählt werden?
Alle wahlberechtigten Mitarbeitenden, die mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören
Dazu zählen auch Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigte, Aushilfen und Auszubildende (sofern volljährig)
Wie setzt sich der Betriebsrat zusammen?
Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Mitarbeitenden im Betrieb:
Beschäftigte | Größe des Betriebsrats |
5 - 20 Beschäftigte | 1 Mitglied |
21 - 50 Beschäftigte | 3 Mitglieder |
51 - 100 Beschäftigte | 5 Mitglieder |
101 - 200 Beschäftigte | 7 Mitglieder |
etc. | etc. gemäß § 9 BetrVG |
Beim Thema Betriebsrat Arbeitszeit stellen sich viele die Frage: Wann und in welchem Umfang darf ein Betriebsratsmitglied Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit erledigen?
Die Antwort ist klar geregelt: Nach § 37 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darf die Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit stattfinden – und sie ist dafür sogar ausdrücklich vorgesehen.
Was bedeutet das konkret?
Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, Betriebsratsarbeit während ihrer regulären Arbeitszeit durchzuführen.
Dazu zählen z. B.:
Teilnahme an Betriebsratssitzungen
Vorbereitung von Sitzungen
Teilnahme an Schulungen
Gespräche mit der Geschäftsleitung
Sprechstunden für Mitarbeitende
Begleitung bei Personalgesprächen
Für diese Zeit erhalten die Betriebsratsmitglieder ganz normal ihr Gehalt – so, als hätten sie ihre regulären Tätigkeiten ausgeübt. Es darf kein Verdienstausfall entstehen.
In größeren Unternehmen gibt es freigestellte Betriebsratsmitglieder (§ 38 BetrVG). Sie sind dauerhaft von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt, um sich ausschließlich der Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit widmen zu können – und werden natürlich weiter bezahlt.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats ihre Arbeit als Interessenvertretung während der Arbeitszeit ohne Nachteile ausüben können. Es dürfen also weder Blockaden noch verdeckter Druck entstehen.
In der Theorie ist vieles klar geregelt – aber wie läuft die Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit im Alltag tatsächlich ab? Hier ein paar typische Szenarien aus der Praxis:
Ein Mitglied des Betriebsrats verlässt vormittags für zwei Stunden seinen regulären Arbeitsplatz, um an einer turnusmäßigen Betriebsratssitzung teilzunehmen. Während dieser Zeit zählt das als normale Arbeitszeit – es entsteht kein Gehaltsabzug.
Ein Mitarbeitender wünscht sich die Begleitung durch ein Betriebsratsmitglied in einem schwierigen Personalgespräch. Das Betriebsratsmitglied wird für diese Aufgabe während der Arbeitszeit freigestellt.
Ein neues Betriebsratsmitglied besucht eine mehrtägige Schulung zu den Grundlagen des Arbeitsrechts. Diese Schulungszeit zählt ebenfalls zur bezahlten Arbeitszeit, da sie zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amtes erforderlich ist.
In größeren Betrieben richten viele Betriebsräte regelmäßige Sprechzeiten ein – z. B. einmal pro Woche 1–2 Stunden. Auch diese Zeiten finden während der regulären Arbeitszeit statt und werden vergütet.
In Unternehmen mit großem Betriebsrat gibt es oft komplett freigestellte Mitglieder, die sich ausschließlich der Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit widmen. Diese Mitarbeitenden üben keine andere Tätigkeit im Betrieb mehr aus, sind aber weiterhin voll bezahlt.
Damit die Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit reibungslos funktioniert und nicht zum Streitpunkt wird, sollten sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat ihre jeweiligen Rechte und Pflichten gut kennen.
Recht auf Freistellung: Betriebsratsarbeit darf während der regulären Arbeitszeit erledigt werden – ohne finanzielle Nachteile.
Recht auf Zugang zu Informationen: Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat alle Informationen zur Verfügung stellen, die er für seine Arbeit benötigt.
Recht auf Schulung: Mitglieder dürfen notwendige Schulungen besuchen.
Recht auf ungestörte Arbeit: Betriebsratsmitglieder dürfen ihre Aufgaben ohne Störung oder Behinderung ausüben.
Keine private Nutzung der Freistellung: Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit ist für betriebliche Themen da – nicht für private Angelegenheiten.
Sorgfältige Zeiteinteilung: Auch wenn kein Verdienstausfall entsteht, sollte der Betriebsrat wirtschaftlich und effektiv mit der freigestellten Zeit umgehen.
Abstimmung mit der Unternehmensleitung: Termine für Sitzungen oder Schulungen sollten so geplant werden, dass sie den Betriebsablauf nicht unnötig stören.
Die Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit ist gesetzlich abgesichert und fester Bestandteil einer fairen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Betrieb. Damit sie gut funktioniert, braucht es auf beiden Seiten Verständnis für die Rechte und Pflichten: Der Betriebsrat muss seine Freistellung verantwortungsvoll nutzen, während der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass die Betriebsratsarbeit ohne Nachteile ausgeübt werden kann.
Klar ist: Ein gut funktionierender Betriebsrat stärkt das Betriebsklima und sorgt dafür, dass Arbeitszeitregelungen, Mitbestimmung und soziale Standards im Unternehmen wirklich gelebt werden – im Sinne aller Mitarbeitenden.