Die Immatrikulationsbescheinigung oder auch Studienbescheinigung ist der detaillierte Nachweis eines Studenten, darüber, dass er an einer Hochschule eingeschrieben, also immatrikuliert ist. Die Bescheinigung wird von der Hochschulverwaltung ausgestellt und ist meist über ein Semester gültig, gibt aber Auskunft über die gesamte Länge des Studiums, Studiengang etc.
Arbeitgeber stellen gerne Werkstudenten an, denn sie sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und so sehr kostengünstig für das Unternehmen. Eine Voraussetzung für eine Anstellung als Werkstudent ist neben der Begrenzung auf 20 Wochenstunden, die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis über die aktuelle Immatrikulation. Auch für Praktika mit niedriger Entlohnung kann die Bescheinigung wichtig sein, denn seit des Mindestlohngesetzes müssen Praktikanten sonst pro Stunde bezahlt werden, was viele Unternehmen nicht bewerkstelligen können. Insbesondere bei Studenten, die ein Pflichtpraktikum während des Studiums absolvieren müssen, sind die Bedingungen für Unternehmen günstig.