Die Definition Mehrarbeit beschreibt Arbeitszeit, die über die gesetzlich oder tariflich festgelegte Höchstarbeitszeit hinausgeht. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wie viel gearbeitet werden darf und unter welchen Bedingungen eine Mehrarbeit zulässig ist.
Ein häufiges Missverständnis besteht in der Gleichsetzung von Mehrarbeit und Überstunden. Tatsächlich gibt es einen wichtigen Unterschied:
Beispiel: Eine Person mit einer vertraglichen Arbeitszeit von 38 Stunden pro Woche arbeitet in einer Woche 42 Stunden. Die zusätzlichen vier Stunden gelten als Überstunden. Wird jedoch die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschritten, spricht man von Mehrarbeit.
In weiteren Verlauf des Artikels findest du besonders eine besonders strukturierte und faktenbasierte Darstellung des Themas Mehrarbeit.
Das ArbZG legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden betragen darf. Eine Erhöhung auf bis zu 10 Stunden täglich ist nur erlaubt, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten wieder auf 8 Stunden pro Tag ausgeglichen wird.
Besondere Regelungen gelten für:
Grundsätzlich kann niemand gezwungen werden, regelmäßig Mehrarbeit zu leisten, es sei denn, dies ist vertraglich oder tariflich geregelt. Arbeitnehmende sollten daher ihren Arbeitsvertrag prüfen, um festzustellen, ob eine Verpflichtung zur Mehrarbeit besteht.
Soll eine Mehrarbeit angeordnet werden, muss der Arbeitgeber die Interessen der Mitarbeitenden berücksichtigen. Eine Ablehnung ist möglich, wenn:
Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit:
Überstunden: Arbeitszeit, die über die im Arbeitsvertrag geregelte Wochenarbeitszeit hinausgeht. Bei einer 40-Stunden-Woche wären dies beispielsweise alle gearbeiteten Stunden über diese Grenze hinaus.
Mehrarbeit: Arbeitszeit, die über die gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit hinausgeht. Diese ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verankert und darf grundsätzlich 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten, es sei denn, ein entsprechender Ausgleich erfolgt innerhalb von sechs Monaten.
Das bedeutet, dass nicht jede Überstunde automatisch als Mehrarbeit gilt. Allerdings können beide durch Freizeitausgleich kompensiert werden, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die zulässigen Arbeitszeiten und schützt Arbeitnehmende vor übermäßiger Belastung durch Mehrarbeit. Es definiert klare Vorgaben zur täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie zu Pausen- und Ruhezeiten.
Laut § 3 ArbZG gilt:
Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Eine Verlängerung auf 10 Stunden pro Tag ist nur erlaubt, wenn der Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen bei maximal 8 Stunden pro Tag liegt.
Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt daher in der Regel 48 Stunden, mit Ausnahmen in bestimmten Branchen.
Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche. Eine Überschreitung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa:
In besonderen Branchen wie dem Gesundheitswesen, der Feuerwehr oder dem Transportwesen, wo Schichtdienste eine höhere Mehrarbeit erfordern.
Durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die flexible Modelle für längere Arbeitszeiten vorsehen.
In Notfällen oder außergewöhnlichen Situationen, in denen ein erhöhter Personalbedarf besteht.
Es gilt jedoch immer die Regel, dass Mehrarbeit nur dann zulässig ist, wenn die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet wird und ausreichend Ruhezeiten gewährleistet sind.
Ob und wie Mehrarbeit vergütet wird, hängt von individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ab. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
Bezahlung von Mehrarbeit: Viele Tarifverträge sehen Zuschläge für Mehrarbeit Überstunden vor. Üblich sind Zuschläge zwischen 25 % und 50 % des regulären Stundenlohns, abhängig von Branche und Tageszeit.
Freizeitausgleich: Anstatt einer Vergütung kann Mehrarbeit auch durch zusätzliche freie Zeit ausgeglichen werden. Der Freizeitausgleich muss in einem angemessenen Zeitraum gewährt werden.
Wichtiger Hinweis: Gibt es keine spezielle Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit. In diesen Fällen muss individuell geklärt werden, ob eine Zahlung oder ein Ausgleich erfolgt.