Die Rufbereitschaft bezeichnet die Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer sich nicht unmittelbar am Arbeitsplatz aufhalten muss, sondern an einem von ihm selbst gewählten Ort. Die Entfernung dieses Ortes muss aber so gering sein, dass er, falls benötigt, sofort oder innerhalb eines kurzen Zeitraums bereit ist, seine volle Tätigkeit aufzunehmen. Die Rufbereitschaft ist eine besondere Form des Bereitschaftsdienstes und in Berufsgruppen nötig, deren längere Abwesenheit der Allgemeinheit schaden würde, etwa in der Feuerwehr oder bei Rettungsdiensten. Aber auch in privaten Unternehmen kann es in bestimmten Bereichen erforderlich sein, Bereitschaftsdienste einzurichten, zum Beispiel im IT um gravierende Server-Ausfälle zu vermeiden.
Bereitschaftsdienste verringern ständige Anwesenheiten und Nachtschichten. Dadurch wird das Personal entlastet, aber auch Kosten für das Unternehmen gespart.
Nicht zu verwechseln ist die Rufbereitschaft mit der Arbeitsbereitschaft und auch zum Bereitschaftsdienst gibt es Abgrenzungen. Während der Arbeitsbereitschaft befindet sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, seine Arbeit selbstständig wieder aufzunehmen. Dieser Zustand wird in Deutschland „wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ genannt und tritt beispielsweise ein, wenn ein LKW-Fahrer wartet, solange sein Fahrzeug entladen wird, um dann weiter zu fahren. Während des Bereitschaftsdienstes, ist der Arbeitnehmer in seinen Tätigkeiten stärker eingeschränkt, als in der Rufbereitschaft. Er muss sich an einem vom Arbeitgeber eingegrenzten Ort aufhalten und kann beispielsweise nicht an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen teilnehmen.