Als Werkstudent gilt jeder, der an einer Hochschule immatrikuliert ist und mehr als geringfügig beschäftigt wird. Allerdings darf die Arbeitszeit (außer in den Semesterferien) 20 Stunden in der Woche nicht überschreiten, denn das Studium soll im Vordergrund stehen. Meist zeichnet sich ein Werkstudentenjob auch durch die inhaltliche Nähe zum Studium aus. Arbeitgeber stellen gerne Werkstudenten ein, den sie sind von der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit und so sehr günstig für das Unternehmen. Werkstudenten sind nur versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.
Studenten, die mehr als 425 Euro, beziehungsweise 450 Euro in einem Minijob verdienen, müssen sich selbstständig studentisch versichern. Es ist nicht mehr möglich, familienversichert zu bleiben. Die Familienversicherung entfällt, wenn der Betrag in mehr als 3 Monaten des Jahres überschritten wird. Für Studenten gibt es spezielle Tarife, die etwa 90 Euro im Monat betragen..