Glossar

Bildungsurlaub

Geschrieben von Alina | 10.06.2024 07:31:43

Bildungsurlaub

 

Arbeitnehmer:innen haben in bestimmten Fällen einen Anspruch auf berufliche Weiterbildung und daher auch auf den Bildungsurlaub. Das bedeutet, dass für die Zeit der Weiterbildung im Rahmen des Bildungsurlaubes von Arbeitgeber:innen die Lohnfortzahlung an Arbeitnehmer:innen durchgeführt werden muss. Hierbei muss es sich nicht zwingend um berufsrelevante Themen handeln. Wichtig zu beachten ist jedoch die regional unterschiedliche Handhabe rund um den Bildungsurlaub.

 

In Deutschland stehen fast allen Arbeitnehmer:innen regelmäßig Bildungsurlaub zu, um Seminare und Weiterbildungskurse besuchen zu können. Wie die Beantragung für Bildungsurlaub durchgeführt wird, was das Bildungsurlaub Gesetz enthält, und was ist Bildungsurlaub sowie weitere Informationen haben wir kurz für dich zusammengefasst.

 

Was ist Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub ist eine Freistellung von der Arbeitstätigkeit, um die berufliche oder politische Weiterbildung der Arbeitnehmer:innen zu ermöglichen. Damit der Bildungsurlaub von einem Erholungsurlaub deutlich abgegrenzt wird, wird er in einigen deutschen Bundesländern auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt. 

 

Der Großteil der Arbeitnehmer:innen hat Anspruch auf den Bildungsurlaub, der von dir als Arbeitgeber:in bezahlt werden muss. Die Arbeitgeber:innen können die Art der Weiterbildung nicht beeinflussen bzw. vorschreiben. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer:innen selbst wählen können, worin sie sich weiterbilden.

 

Der Erholungsurlaub und der Bildungsurlaub haben keinerlei Gemeinsamkeiten, außer dass beide bei Arbeitgeber:innen beantragt werden müssen. Wird Arbeitnehmer:innen Bildungsurlaub gewährt, dürfen keine Erholungstage abgezogen werden!

 

Was fällt unter Bildungsurlaub?

Die Wahl der Form der Weiterbildung unterliegt, wie bereits erwähnt den Arbeitnehmer:innen, wodurch sich viele verschiedene Möglichkeiten ergeben, um eine Weiterbildung durchzuführen. Die Weiterbildung muss auch nicht unbedingt in Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit stehen, wodurch Seminare und Kurse zur persönlichen Weiterentwicklung ebenfalls anerkannt werden können.

 

Dadurch haben Arbeitnehmer:innen auch auf wissenschaftlicher oder kultureller Basis die Möglichkeit zur Weiterbildung. Es ist hier nur wichtig, dass die Weiterbildung vom Bundesland als Bildungsfreistellung bewertet wird.

 

Was wird nicht zum Bildungsurlaub gezählt?

Die Bundesländer haben unterschiedliche Bewertungen, welches Seminar zu einem Bildungsurlaub zählt und welches nicht. So zum Beispiel haben Arbeitnehmer:innen in Nordrhein-Westfalen keine Möglichkeit, an künstlerischen oder handwerklichen Kursen teilzunehmen. Wer den Bildungsurlaub beantragen möchte, kann in NRW also Kunst oder Handwerk nicht dazuzählen. Kurse oder Seminare, die in den Bereich persönliche Weiterentwicklung oder Gesundheit fallen, können in Nordrhein-Westfalen hingegen genutzt werden. Für diese Seminare können Arbeitnehmer:innen einen Bildungsurlaub beantragen, der gewährt wird. 

 

Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf Bildungsurlaub

In Deutschland hat jedes Bundesland eigene Vorgaben und Gesetze für die Dauer der Bildungszeit, die Themen der Weiterbildung sowie die Dauer des Anspruchs auf Bildungsurlaub. Ausgenommen hiervon sind die Bundesländer Sachsen und Bayern, in diesen beiden Bundesländern besteht keine Verankerung im Bildungsurlaub Gesetz

 

In Baden-Württemberg zum Beispiel ist das Bildungsurlaub Gesetz im Bildungszeitgesetz verankert. In Hamburg wurde es im Bildungsurlaubsgesetz und in Nordrhein-Westfalen im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz festgesetzt. 

 

Haben alle Arbeitnehmer:innen Bildungsurlaub Anspruch?

Ob Arbeitnehmer:innen Anspruch auf einen Bildungsurlaub haben, ist von einigen Faktoren abhängig. So zum Beispiel die Größe des Unternehmens und die Dauer und Art der Beschäftigung der jeweiligen Arbeitnehmer:innen. Generell gesehen hat somit nicht jeder Arbeitnehmer:innen das gleiche Anrecht auf einen Bildungsurlaub

 

Wer hat keinen Bildungsurlaub Anspruch?

Auszubildende und Mitarbeiter:innen von Kleinbetrieben sind in einigen Bundesländern von der Teilnahme an Weiterbildungskursen, die bezahlt werden, ausgenommen. Die gesetzliche Regelung findet sich in den jeweiligen individuellen Ländergesetzen.

 

Wann haben Mitarbeiter:innen Bildungsurlaub Anspruch?

Es besteht kein gültiges Gesetz, das einen Bildungsurlaub Anspruch vorschreibt oder wann Arbeitgeber:innen den Antrag auf Bildungsurlaub genehmigen müssen und wann nicht. In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer:innen Anspruch zwischen 5 und 10 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen innerhalb von zwei Jahren Seminare in der genehmigten Dauer besuchen können. 

 

Wie viel Bildungsurlaub steht Arbeitnehmer:innen zu?

Geht es um den Bildungsurlaub, so stellt sich bei vielen Arbeitnehmer:innen immer wieder die Frage “Wie viel Bildungsurlaub steht mir zu?”.  Wie bereits erwähnt, unterscheidet sich die Anzahl der Tage für den Bildungsurlaub in jedem Bundesland. Der Gesetzgeber hat hier keine einheitliche Regulierung festgelegt und den Bundesländern freie Hand gegeben. Der Bildungsurlaub ist daher abhängig vom Bundesland, an dem sich der Arbeitsort befindet. 

 

Die folgende Auflistung zeigt einen kurzen Überblick über die Bundesländer, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub besteht:

 

  • Berlin: 10 Tage in 2 Jahren
  • Bremen: 10 Tage in 2 Jahren
  • Brandenburg: 10 Tage in 2 Jahren
  • Baden-Württemberg: 5 Tage pro Jahr
  • Hessen: 10 Tage in 2 Jahren
  • Hamburg: 10 Tage in 2 Jahren
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage pro Jahr
  • Niedersachsen: 10 Tage in 2 Jahren
  • Saarland: 6 Tage pro Jahr
  • Rheinland-Pfalz: 10 Tage in 2 Jahren
  • Sachsen-Anhalt: 14 Tage in 2 Jahren
  • Thüringen: 5 Tage pro Jahr
  • Schleswig-Holstein: 10 Tage in 2 Jahren

 

Hier ist bereits ersichtlich, dass einige Bundesländer hier die gleiche Regelung getroffen haben und andere wiederum unterschiedliche Regelungen aufweisen. 

 

In dieser Auflistung werden nicht alle Bundesländer erwähnt. So besteht zum Beispiel in Sachsen und Bayern kein rechtlicher Anspruch auf einen Bildungsurlaub

 

Zu beachten gilt in jedem Fall das Land Berlin, wo es möglich ist, alle zwei Jahre einen Bildungsurlaub von 10 Tagen am Stück beantragen zu können. Wurde nicht der gesamte Bildungsurlaub aufgebraucht, so kann der ungenutzte Bildungsurlaub in das nächste Jahr übertragen werden. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass die Arbeitgeber:innen dies schriftlich bestätigen. 

 

Das Saarland weist ebenfalls eine Besonderheit im Bereich Bildungsurlaub auf. Im Saarland werden den Arbeitnehmer:innen 6 Tage Bildungsurlaub gewährt. Arbeitnehmer:innen müssen hier jedoch die Hälfte ihrer Freizeit hereinbringen.

 

Sonderregelung für Auszubildende und Beamte

Die bereits aufgezeigten Regelungen gelten für Arbeitnehmer:innen. Für Auszubildende und Beamte bestehen Sonderregelungen im Bereich des Bildungsurlaubes. So haben Beamte in nur 6 Bundesländern gesetzlichen Anspruch auf eine Weiterbildung. 

 

Diese Bundesländer sind:

  • Thüringen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Rheinland-Pfalz
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Baden-Württemberg

 

Für Auszubildende bestehen entsprechende Einschränkungen, die beachtet werden sollten. Die folgenden Bundesländer gewähren Auszubildenden gesetzlichen Bildungsurlaub

 

  • Thüringen: 3 Tage pro Jahr
  • Sachsen-Anhalt: 5 Tage pro Jahr
  • Schleswig-Holstein: 5 Tage pro Jahr
  • Saarland: 3 Tage pro Jahr
  • Rheinland-Pfalz: 3 Tage nach dem ersten Jahr
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage während der gesamten Ausbildung
  • Nordrhein-Westfalen: 5 Tage während der gesamten Ausbildung
  • Baden-Württemberg: 5 Tage während der gesamten Ausbildung
  • Hessen: 5 Tage pro Jahr
  • Hamburg: 5 Tage pro Jahr
  • Brandenburg: 5 Tage pro Jahr
  • Bremen: 5 Tage pro Jahr
  • Berlin: 10 Tage pro Jahr

 

Zu beachten gilt hier außerdem, dass in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ein Auszubildender nur dann einen Bildungsurlaub gewährt bekommt, wenn eine politische Weiterbildung in Anspruch genommen wird. 

 

Im Land Hessen kann zusätzlich zu den 5 Tagen Bildungsurlaub eines Jahres eine weitere Bildungsfreistellung in der Höhe von 5 Tagen in Anspruch genommen werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. 

 

Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung Bildungsurlaub erfüllt werden?

 

Möchte ein Arbeitnehmer:innen einen Bildungsurlaub beantragen und genehmigt erhalten, so müssen bestimmte Anforderungen je nach Bundesland erfüllt werden. 

 

Zu diesen Anforderungen zählen zum Beispiel:

  • eine Frist für den Antrag muss eingehalten werden, in den meisten Fällen beträgt diese 6 Wochen vor dem geplanten Seminar 
  • das Weiterbildungsseminar und der Veranstalter müssen vom Bundesland als geeignet angesehen und genehmigt sein 
  • die Seminare müssen eine Dauer von mindestens 6 Stunden täglich aufweisen und eine festgesetzte Wochenzeit erreichen 
  • die Arbeitstage die für einen Bildungsurlaub herangezogen werden dürfen noch nicht überschritten sein
  • das Beschäftigungsverhältnis muss aufrecht und geeignet sein (Achtung: Ausnahmen für Auszubildende und Mitarbeiter:innen von kleinen Betrieben oder eine Probezeit!)

Dürfen Arbeitgeber:innen einen Bildungsurlaub ablehnen?

Arbeitgeber:innen sind berechtigt aus gewissen Gründen einen Antrag Bildungsurlaub abzulehnen. 

 

Zu diesen Gründen zählen unter anderen:

  • das Bundesland erkennt die Veranstaltung nicht an, um freistellende Wirkung zu haben 
  • Arbeitnehmer:innen geben den Antrag auf Bildungsurlaub zu spät ab 
  • die jeweiligen Arbeitnehmer:innen haben bereits alle zur Verfügung stehenden Tage für einen Bildungsurlaub aufgebraucht 
  • wichtige dienstliche oder betriebliche Gründe wie zum Beispiel Personalmangel, liegen vor 

 

Wann müssen Arbeitgeber:innen einen Bildungsurlaub genehmigen?

Erfüllt der oder die Arbeitnehmer:in alle Anforderungen und ist der Weiterbildungskurs vom Land anerkannt, so muss der oder die Arbeitgeber:in dem Bildungsurlaub zustimmen. Des Weiteren sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, den Lohn während des Bildungsurlaubes weiter zu bezahlen. 

 

Wie erfolgt die Beantragung Bildungsurlaub

Die Frage “Wie beantrage ich Bildungsurlaub?” ist einfach beantwortet. In der Regel besteht ein Antragsformular, um einen Bildungsurlaub beantragen zu können. In erster Linie muss jedoch darauf geachtet werden, dass Arbeitnehmer:innen alle Voraussetzungen für die Beantragung Bildungsurlaub erfüllen, da dieser sonst abgelehnt werden kann. 

 

Werden alle Anforderungen erfüllt, dann muss das Antragsformular ausgefüllt und eingereicht werden. Besitzt das Unternehmen kein Antragsformular, kann man den Bildungsurlaub beantragen durch ein formloses Schreiben erfolgen. 

 

Zu beachten: Einem formlosen Schreiben sollte auf jeden Fall die Bescheinigung der Anmeldung, der Plan über den Ablauf des Seminars und der Anerkennungsbescheid angeschlossen werden. Die Arbeitgeber:innen haben in einer vorab geregelten Frist den Arbeitnehmer:innen zu antworten. 

 

Wer übernimmt die Kosten des Bildungsurlaubes?

Geht es um die Kosten für einen Bildungsurlaub, müssen einige Dinge beachtet werden. Die teilnehmenden Arbeitnehmer:innen erhalten eine Lohnfortzahlung. Das bedeutet, dass während des Bildungsurlaubes das normale Gehalt weiter bezahlt wird. Hingegen sind die Kosten für das Weiterbildungsseminar und auch die Reisekosten zum Veranstaltungsort selbst von den Arbeitnehmer:innen zu tragen und werden nicht von Arbeitgebenden erstattet. 

 

Die Kosten einer Weiterbildung können übrigens in den meisten Fällen bei der Steuer abgesetzt werden. Einige Bundesländer bieten Förderprogramme für Arbeitnehmer:innen, die genutzt werden können. Dadurch verringern sich die Kosten für die Weiterbildung zumindest teilweise. Es ist daher empfehlenswert, die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu überprüfen und eventuelle Förderprogramme zu nutzen!