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Fahrtkostenzuschuss • Staffomatic

Geschrieben von Alina | 25.05.2023 13:23:11

Ob Du zur Arbeit fährst, radelst oder läufst, die Frage der Reisekosten ist für viele Arbeitnehmende ein zentrales Thema. Ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber oder die Pendlerpauschale - was ist besser? Hier erfährst Du mehr.

 

 

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine zusätzliche Leistung, die Arbeitgeber oft freiwillig neben dem regulären Gehalt zahlen, um die Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter:innen zu unterstützen. Hauptsächlich deckt er die Kosten für Fahrten zwischen Wohnort und erster Arbeitsstätte ab und zielt darauf ab, Pendler:innen finanziell zu entlasten.

Im Gegensatz zur Pendlerpauschale, die in der Steuererklärung absetzbar ist, verringert der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber die absetzbare Pendlerpauschale der Angestellten. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung gleicht also den Mehraufwand aus, den Arbeitnehmer für ihre Pendelfahrten aufbringen müssen und ist Teil der Personalkosten.

Die Entscheidung darüber, ob ein Mitarbeiter einen Fahrtkostenzuschuss erhält, liegt beim Arbeitgeber, da diese Leistung freiwillig ist. Obwohl nicht verpflichtend, wird der Fahrtkostenzuschuss oft als wertgeschätzter Zusatz von den Mitarbeitern betrachtet.

Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Arbeitgeber können bestimmte Fahrtkostenzuschüsse pauschal mit 15 % versteuern, was den Werbungskostenabzug der Arbeitnehmer mindert.

Dies betrifft auch andere Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte, wie Jobtickets oder Firmenwagen. Überlässt der Arbeitgeber den Mitarbeitern vergünstigte oder kostenlose Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, gilt eine monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50,00 EUR. Zuschüsse für Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten oder Familienheimfahrten sind in der Lohnabrechnung in der Regel steuerfrei anzugeben.

 

Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber: Vor- und Nachteile

Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber bietet sowohl Vor- als auch Nachteile, die bei der Entscheidung für oder gegen diese Zusatzleistung berücksichtigt werden sollten.

Vorteile für Arbeitgeber:

  1. Gehaltserhöhung mal anders: Durch den Fahrtkostenzuschuss bietet der Arbeitgeber eine indirekte Gehaltserhöhung an, was insbesondere für Mitarbeiter im Minijob-Bereich eine attraktive Möglichkeit darstellt, ihr Einkommen zu steigern.

  2. Steuervorteil: Die Besteuerung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz, was die Kosten für den Arbeitgeber senkt.

  3. Gesteigerte Mitarbeitermotivation: In Zeiten des War for Talent ist es entscheidend, Mitarbeitern Zusatzleistungen anzubieten, um ihre Zufriedenheit und Motivation zu steigern. Der Fahrtkostenzuschuss trägt dazu bei, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verbessern und die Mitarbeiterbindung zu stärken.

Nachteile für Arbeitgeber:

  1. Erhöhter Verwaltungsaufwand: Die Einführung und Verwaltung des Fahrtkostenzuschusses kann einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Entgeltabrechnung bedeuten, insbesondere bei Änderungen der ersten Tätigkeitsstätte oder Umzügen der Mitarbeiter.

Insgesamt ist der Fahrtkostenzuschuss eine attraktive Zusatzleistung für Arbeitgeber, um Mitarbeiter zu binden und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Durch die direkte finanzielle Entlastung der Mitarbeiter trägt er dazu bei, die Motivation und Produktivität am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Fahrtkostenzuschuss für Arbeitnehmer: Vor- und Nachteile

Arbeitnehmer haben oft hohe Kosten für den täglichen Weg zur Arbeit. In solchen Fällen kann ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber eine willkommene Entlastung darstellen. Doch wie bei den meisten Leistungen gibt es auch hier Vor- und Nachteile, die Arbeitnehmer abwägen sollten.

Vorteile:

Ein offensichtlicher Vorteil des Fahrtkostenzuschusses ist die finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer. Sie erhalten einen zusätzlichen Betrag, der ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reduziert. Dies bedeutet mehr Netto vom Brutto, da Fahrtkostenzuschüsse in der Regel steuerfrei sind. Arbeitnehmer müssen also keine Steuern oder Sozialabgaben auf diesen Betrag zahlen.

Des Weiteren profitieren geringverdienende Arbeitnehmer oft besonders stark von einem Fahrtkostenzuschuss. Da die Pendlerpauschale bei niedrigen Einkommen zu keiner oder nur minimalen Steuervorteilen führt, bietet der Zuschuss eine direkte finanzielle Unterstützung.

Ein weiterer Vorteil ist die monatliche Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses zusammen mit dem regulären Gehalt. Dadurch steht das zusätzliche Geld sofort zur Verfügung, ohne auf die jährliche Steuererklärung warten zu müssen.

Nachteile:

Trotz der Vorteile gibt es auch einige Nachteile beim Fahrtkostenzuschuss für Arbeitnehmer. Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Zuschuss den eigentlichen Lohn nicht erhöht, sondern als separate Leistung betrachtet wird. Dies kann sich negativ auf die Berechnung von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie des Rentenanspruchs auswirken, da diese auf dem tatsächlichen Lohn basieren.

Ein weiterer Nachteil ist, dass Arbeitnehmer, die Fahrtkostenzuschüsse erhalten, am Jahresende keine Fahrtkosten als Werbungskosten steuerlich absetzen können. Dies kann zu einem finanziellen Nachteil führen, insbesondere wenn die Fahrtkosten ohne den Zuschuss steuerlich absetzbar wären.

 

Fahrtkostenzuschuss: Ist er steuerfrei?

Der Fahrtkostenzuschuss, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren, unterliegt in den meisten Fällen nicht der Steuerfreiheit. Es gelten verschiedene Regelungen bezüglich der steuerlichen Behandlung, abhängig davon, ob es sich um Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder um Fahrtkostenersatz für andere Fahrzeuge handelt.

Bei Fahrtkostenersatz im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist dieser in der Regel steuerfrei. Hingegen unterliegen Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit dem eigenen PKW weiterhin der Einkommenssteuer.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Fahrtkostenzuschüsse bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal mit 15 % zu versteuern. Diese Pauschalversteuerung reduziert den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers.

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, in denen der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei ist. Zum Beispiel bei einer doppelten Haushaltsführung oder bei Fahrtkostenzuschüssen für Auszubildende, die zur Berufsschule fahren.

Im Fall von Minijobs ist zu beachten, dass der Fahrtkostenzuschuss auch hier pauschal mit 15 Prozent besteuert werden muss. Dennoch bleibt der Zuschuss für Minijobber steuerfrei, da er nicht auf die monatliche Verdienstgrenze von 520,00 Euro angerechnet wird.

Die Steuerregelungen bezüglich des Fahrtkostenzuschusses sind zwar vielfältig, aber im Kern recht einfach zu verstehen, sobald man sich damit auseinandersetzt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Fahrtkostenzuschuss bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf, um pauschal besteuert werden zu können. Andernfalls muss eine individuelle Versteuerung erfolgen, wobei der Arbeitnehmer entsprechende Belege für Fahrtkosten einreichen muss.

 

Pendlerpauschale oder Fahrtkostenzuschuss: Was ist besser?

Die Frage, ob die Pendlerpauschale oder der Fahrtkostenzuschuss besser ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzug, den Du geltend machen kannst, unabhängig davon, ob Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin einen Fahrtkostenzuschuss gewährt oder nicht.

Die Pendlerpauschale deckt jedoch oft nicht die tatsächlichen Kosten ab, insbesondere wenn Du eine lange Strecke zur Arbeit zurücklegst oder mit dem Auto pendelst. Ein Fahrtkostenzuschuss kann in diesem Fall eine wertvolle finanzielle Unterstützung sein.

 

Fazit: Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale optimal nutzen

Ob Pendlerpauschale oder Fahrtkostenzuschuss – es lohnt sich, alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Pendelkosten zu prüfen. Denn auch kleine Beträge können sich im Laufe des Jahres summieren. Informiere Dich gut, sprich mit Deinem Arbeitgeber oder Deiner Arbeitgeberin und nutze die Vorteile, die Dir zustehen.