Glossar

Arbeitszeitbetrug

Geschrieben von Karo | 07.04.2025 12:08:58

Wer bewusst falsche Angaben zur Arbeitszeit macht – sei es beim Kommen, Gehen oder in der Pause – begeht Arbeitszeitbetrug. Und der kann für alle Beteiligten richtig unangenehme Folgen haben.

Dabei stellt sich die Frage: Ab wann ist es wirklich Arbeitszeitbetrug? Was ist ein Versehen, was eine Kleinigkeit – und was eine klare Pflichtverletzung? In diesem Beitrag bekommst du Antworten auf genau diese Fragen. Wir klären, was Arbeitszeitbetrug genau bedeutet, wie sich Arbeitszeitbetrug nachweisen lässt, welche Strafen Arbeitszeitbetrug mit sich bringt und ob die Arbeitszeitbetrug Kündigung rechtens ist.

 

Was ist Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt immer dann vor, wenn Mitarbeitende bewusst falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen oder Arbeitszeit erfassen, die tatsächlich nicht geleistet wurde. Kurz gesagt: Es wird Zeit „vorgegaukelt“, die gar nicht gearbeitet wurde – und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Pflichtverletzung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um fünf Minuten oder fünf Stunden handelt – entscheidend ist die Absicht, das Unternehmen zu täuschen. Und genau das macht Arbeitszeitbetrug zu einem Vertrauensbruch, der arbeitsrechtlich und teilweise sogar strafrechtlich geahndet werden kann.

Zu den typischen Arbeitszeitbetrug Beispielen zählen unter anderem:

  • Zu frühes Ein- oder Ausstempeln

  • Kolleg:innen stempeln für einen mit ein oder aus

  • Längere Pausen machen als erlaubt

Auch der umgekehrte Fall kommt vor: Wenn der Arbeitgeber Stunden unterschlägt, also geleistete Arbeitszeit nicht anerkennt oder kürzt, liegt ebenfalls ein Missbrauch vor – in diesem Fall allerdings auf Arbeitgeberseite.

 

Und was ist kein Arbeitszeitbetrug?

Nicht jeder Fehler bei der Zeiterfassung ist gleich ein Kündigungsgrund. Einmaliges Vergessen, sich auszustempeln, oder kleine Versehen ohne Täuschungsabsicht gelten in der Regel nicht als Arbeitszeitbetrug, sondern als Flüchtigkeitsfehler – vor allem, wenn sie direkt offen kommuniziert werden.

 

Arbeitszeitbetrug Beispiele – die häufigsten Formen

Arbeitszeitbetrug ist nicht immer sofort offensichtlich – gerade weil er in vielen Fällen eher schleichend oder „nebenbei“ passiert. Aber genau das macht ihn so problematisch: Er untergräbt das Vertrauen zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern und kann langfristig das Betriebsklima stark belasten. Je nach Arbeitsmodell und Branche zeigen sich verschiedene Formen des Arbeitszeitbetrugs – und manche davon sind überraschend alltäglich.

1. Falsches Ein- und Ausstempeln

Der Klassiker: Mitarbeitende stempeln sich früher ein oder später aus, als sie tatsächlich anfangen oder aufhören zu arbeiten. So entstehen künstlich längere Arbeitszeiten – und damit ein direkter wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen.

2. Kolleg:innen stempeln mit ein – „Buddy-Punching“

„Kannst du mich eben einstempeln?" – klingt harmlos, ist aber klarer Arbeitszeitbetrug. Wenn Kolleg:innen Zeiterfassungsgeräte für andere bedienen, wird bewusst getäuscht – unabhängig davon, ob die verspätete Person tatsächlich kurz danach auftaucht oder nicht.

3. Manipulation digitaler Zeiterfassung

In digitalen Zeiterfassungssystemen lassen sich Zeiten oft nachtragen oder bearbeiten – besonders bei fehlender Kontrolle. Werden Zeiten bewusst falsch eingetragen oder Pausen ausgelassen, liegt auch hier ein klarer Verstoß vor.

4. Missbrauch im Homeoffice oder bei Vertrauensarbeitszeit

Gerade bei remote oder flexiblen Arbeitsformen ist es schwieriger, die tatsächliche Arbeitszeit nachzuvollziehen. Wer im Homeoffice private Erledigungen als Arbeitszeit verbucht oder sich als „verfügbar“ meldet, aber nicht arbeitet, begeht ebenfalls Arbeitszeitbetrug – auch wenn die Versuchung oft groß ist.

5. Zu lange oder unerlaubte Pausen

Klar, Pausen sind wichtig – aber sie müssen auch im Rahmen bleiben. Wer regelmäßig zu lange Mittag macht oder zwischendurch verschwindet, ohne sich abzumelden, verfälscht seine Arbeitszeit und riskiert eine Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug.

6. Private Erledigungen während der Arbeitszeit

Mal schnell einkaufen, private Telefonate, Online-Shopping oder Social Media – solange dies in kleinem Rahmen geschieht, tolerieren viele Unternehmen das. Wird es jedoch zur Gewohnheit und belastet die Arbeitsleistung, kann das als Arbeitszeitbetrug gewertet werden – vor allem ohne vorherige Absprache.

💡 Tipp: Lies hierzu auch unseren Artikel "Was gehört zur Arbeitszeit?"

 

Arbeitszeitbetrug nachweisen

Arbeitszeitbetrug nachweisen – das klingt erstmal nach Detektivarbeit. Und ja, manchmal ist es das auch. Denn Arbeitgeber müssen im Streitfall konkret belegen können, dass Mitarbeitende absichtlich falsche Angaben zur Arbeitszeit gemacht haben. Und genau da liegt die Herausforderung: Es braucht klare Beweise, um den Arbeitszeitbetrug nachweisen zu können.

Folgende Möglichkeiten gibt es, zum Arbeitszeitbetrug nachweisen zu können:

Digitale Zeiterfassungssysteme Ein gutes digitales Zeiterfassungssystem ist die erste und wichtigste Grundlage, um Arbeitszeitbetrug zu erkennen und zu belegen. Dabei helfen zum Beispiel genaue Protokolle von Ein- und Ausstempelzeiten, Abgleich mit geplanten Schichten und Standort- oder IP-basierte Erfassung im Homeoffice.
Videoüberwachung In sehr sensiblen Fällen kann auch Videoüberwachung eingesetzt werden – aber Achtung: Nur wenn sie verhältnismäßig, angekündigt und rechtlich zulässig ist. Permanente, heimliche Überwachung ist in Deutschland nicht erlaubt. Ausnahme: ein konkreter Verdacht und keine andere Möglichkeit zur Aufklärung.
Zeug*innen und Kolleg*innen Oft sind es Kolleg:innen, die Unregelmäßigkeiten mitbekommen – z. B. wenn eine Person regelmäßig zu spät kommt oder sich früh aus dem Staub macht. Diese Aussagen können wichtig sein, müssen aber mit Bedacht eingesetzt werden, um das Betriebsklima nicht zu gefährden.
Protokolle und Dokumentation Wenn sich ein Verdacht ergibt, sollten Führungskräfte alle Beobachtungen und Auffälligkeiten dokumentieren – mit Datum, Uhrzeit, Beschreibung der Situation und ggf. Screenshots aus dem Zeiterfassungssystem. Je lückenloser die Dokumentation, desto besser lassen sich spätere arbeitsrechtliche Schritte rechtfertigen.
Anhörung der betroffenen Person Bevor es zu einer Abmahnung oder gar Kündigung kommt, muss die betroffene Person angehört werden. Das ist rechtlich verpflichtend und bietet auch die Chance, Missverständnisse auszuräumen oder Einsicht zu zeigen – was im Einzelfall mildernde Wirkung haben kann.

 

Arbeitszeitbetrug Kündigung – welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

Arbeitszeitbetrug ist kein Bagatelldelikt – und wird in Deutschland arbeitsrechtlich, zivilrechtlich und in schweren Fällen sogar strafrechtlich verfolgt. Warum? Weil es sich letztlich um vorsätzliche Täuschung handelt. Wer Arbeitszeit vortäuscht, erbringt eine Leistung, die er oder sie nicht erbracht hat – und bekommt dafür trotzdem Geld. Das ist nicht nur unfair, sondern im Zweifel sogar eine Straftat.

1. Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Die arbeitsrechtlichen Folgen hängen davon ab, wie schwer der Verstoß ist und ob es sich um einen einmaligen oder wiederholten Vorfall handelt:

  • Abmahnung Arbeitszeitbetrug
    Bei erstmaligem oder geringfügigem Verstoß (z. B. einmaliges zu frühes Stempeln) ist eine Abmahnung üblich. Sie dient als „gelbe Karte“ und dokumentiert, dass ein Fehlverhalten stattgefunden hat.

  • Fristlose Kündigung Arbeitszeitbetrug
    Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß kann das Vertrauensverhältnis irreparabel gestört sein – und das berechtigt zur fristlosen Kündigung. Und zwar auch dann, wenn es sich „nur“ um kurze Zeiträume handelt. Das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt.

  • Ordentliche Kündigung Arbeitszeitbetrug
    Wenn die Umstände nicht für eine fristlose Kündigung ausreichen, kann das Arbeitsverhältnis mit Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden. Auch das setzt eine saubere Beweislage voraus. Eine Arbeitszeitbetrug Kündigung ist also durchaus möglich.

2. Strafrechtliche Konsequenzen

Arbeitszeitbetrug kann eine Straftat sein – insbesondere, wenn eine vorsätzliche Täuschung über einen längeren Zeitraum nachgewiesen wird. Dann können u. a. folgende Tatbestände erfüllt sein:

  • Betrug (§ 263 StGB)
    Wer durch Täuschung einen Vermögensvorteil erschleicht (z. B. Lohn für nicht geleistete Arbeit), macht sich strafbar.

  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
    Wenn z. B. Arbeitszeiten in schriftlichen Stundenzetteln bewusst gefälscht oder manipuliert werden.

Die Folge: Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen sogar Freiheitsstrafe. In der Praxis wird in vielen Fällen auf eine Anzeige verzichtet – aber rechtlich wäre sie möglich.

3. Zivilrechtliche Konsequenzen

Je nach Ausmaß kann der Arbeitgeber auch zu viel gezahlten Lohn zurückfordern. Vor allem, wenn die Täuschung über einen längeren Zeitraum hinweg passiert ist oder nachweislich ein finanzieller Schaden entstanden ist.

 

Fazit

Arbeitszeitbetrug Kündigung – das ist mehr als nur ein Buzzword. Es ist eine reale, rechtlich zulässige Maßnahme, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist. Wer erwischt wird, riskiert seinen Job, ein Strafverfahren und möglicherweise Schadensersatzforderungen. Umso wichtiger ist es, Arbeitszeit ehrlich zu erfassen – und im Zweifel lieber offen mit Fehlern umzugehen, bevor es richtig teuer wird.

 

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen