Wer eine Spende an eine gemeinnützige Organisation tätigt, möchte oft nicht nur etwas Gutes tun, sondern auch von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Hier kommt die Spendenquittung ins Spiel – ein essenzielles Dokument, das es Spender*innen ermöglicht, ihre Unterstützung steuerlich geltend zu machen.
Doch was genau ist eine Spendenquittung, ab welchem Betrag ist sie notwendig, und welche Anforderungen gelten für Vereine, die eine solche Bescheinigung ausstellen möchten?
Eine Spendenquittung, auch als Spendenbescheinigung bezeichnet, ist ein offizielles Dokument, das von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen oder anderen steuerbegünstigten Institutionen ausgestellt wird, um den Erhalt einer Spende zu bestätigen.
Sie dient der Person, die spendet, als Nachweis, dass die geleistete Spende für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird.
Die Spendenquittung ist vor allem aus steuerlicher Sicht relevant, da sie es den Spendenden ermöglicht, den gespendeten Betrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen und so die Steuerlast zu senken.
In Deutschland müssen Spendenquittungen bestimmte Angaben enthalten, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Dazu gehören beispielsweise der Name und die Anschrift der Organisation, der Name der Person, die spendet, der genaue Spendenbetrag oder der Wert der Sachspende sowie der steuerliche Verwendungszweck.
Eine Spendenquittung ist also ein wichtiger Anreiz für viele Menschen, gemeinnützige Zwecke zu unterstützen, und ein unverzichtbares Werkzeug für Organisationen, um Vertrauen bei ihren Unterstützer*innen aufzubauen.
Eine Spendenquittung darf ausschließlich von Organisationen ausgestellt werden, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sind. Dies erfolgt in Deutschland durch den Status der Gemeinnützigkeit, der vom Finanzamt geprüft und bestätigt wird. Dazu gehören typischerweise:
Wichtig ist, dass die Organisation diesen Status durch eine Bescheinigung des Finanzamts nachweist. Ohne diesen Nachweis ist das Ausstellen einer Spendenquittung rechtlich nicht zulässig. Unternehmen oder Privatpersonen dürfen keine Spendenquittungen ausstellen, selbst wenn sie Spenden weiterleiten.
Ein gemeinnütziger Verein, der Spendenbescheinigungen ausstellen möchte, muss zunächst sicherstellen, dass er den Gemeinnützigkeitsstatus besitzt. Dieser wird vom Finanzamt verliehen und regelmäßig überprüft. Für die Ausstellung gelten folgende Schritte:
Spendenquittungen sind für Vereine ein wichtiges Instrument, um Vertrauen bei Unterstützer*innen aufzubauen und Spendenanreize zu schaffen. Viele Spender*innen legen Wert darauf, ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen zu können. Ein ordnungsgemäß ausgestellter Nachweis sorgt dafür, dass man diesen Vorteil nutzen kann.
Eine Spendenbescheinigung (Spendenquittung) ist in Deutschland für steuerliche Zwecke erst ab einem Betrag von über 300 Euro erforderlich. Für Spenden bis einschließlich 300 Euro genügt ein sogenannter vereinfachter Nachweis, um diese steuerlich abzusetzen.
Dieser Nachweis kann durch einen Kontoauszug, einen Einzahlungsbeleg oder eine Zahlungsbestätigung der empfangenden Organisation erbracht werden.
Eine formelle Spendenquittung muss den Anforderungen des deutschen Steuerrechts entsprechen. Sie enthält unter anderem den genauen Betrag, den steuerlichen Verwendungszweck und die Bestätigung, dass die Organisation gemeinnützig ist.
Der vereinfachte Nachweis muss folgende Angaben enthalten:
Die empfangende Organisation sollte zusätzlich eine Bestätigung bereitstellen, dass die Spende gemeinnützigen Zwecken dient. Viele Organisationen stellen diese Information auf ihrer Website oder in einer automatisierten Zahlungsbestätigung bereit.
Die Bagatellgrenze wurde eingeführt, um sowohl Spender*innen als auch Organisationen von unnötigem bürokratischen Aufwand zu entlasten. Sie ermöglicht, dass auch kleinere Spenden unbürokratisch steuerlich berücksichtigt werden können, ohne dass eine Quittung ausgestellt werden muss.
Grundsätzlich können verschiedene Arten von Spenden durch eine Spendenquittung bescheinigt werden, sofern sie an eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation geleistet wurden. Dabei unterscheidet man zwischen Geldspenden, Sachspenden, Aufwandsspenden und anderen Zuwendungen.