Wer eine Spende an eine gemeinnützige Organisation tätigt, möchte oft nicht nur etwas Gutes tun, sondern auch von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Hier kommt die Spendenquittung ins Spiel – ein essenzielles Dokument, das es Spender*innen ermöglicht, ihre Unterstützung steuerlich geltend zu machen.
Doch was genau ist eine Spendenquittung, ab welchem Betrag ist sie notwendig, und welche Anforderungen gelten für Vereine, die eine solche Bescheinigung ausstellen möchten?
Was ist eine Spendenquittung?
Eine Spendenquittung, auch als Spendenbescheinigung bezeichnet, ist ein offizielles Dokument, das von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen oder anderen steuerbegünstigten Institutionen ausgestellt wird, um den Erhalt einer Spende zu bestätigen.
Sie dient der Person, die spendet, als Nachweis, dass die geleistete Spende für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird.
Die Spendenquittung ist vor allem aus steuerlicher Sicht relevant, da sie es den Spendenden ermöglicht, den gespendeten Betrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen und so die Steuerlast zu senken.
In Deutschland müssen Spendenquittungen bestimmte Angaben enthalten, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Dazu gehören beispielsweise der Name und die Anschrift der Organisation, der Name der Person, die spendet, der genaue Spendenbetrag oder der Wert der Sachspende sowie der steuerliche Verwendungszweck.
Eine Spendenquittung ist also ein wichtiger Anreiz für viele Menschen, gemeinnützige Zwecke zu unterstützen, und ein unverzichtbares Werkzeug für Organisationen, um Vertrauen bei ihren Unterstützer*innen aufzubauen.
Wer darf eine Spendenquittung ausstellen?
Eine Spendenquittung darf ausschließlich von Organisationen ausgestellt werden, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sind. Dies erfolgt in Deutschland durch den Status der Gemeinnützigkeit, der vom Finanzamt geprüft und bestätigt wird. Dazu gehören typischerweise:
- Eingetragene Vereine (e. V.), die gemeinnützige Zwecke verfolgen.
- Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke arbeiten.
- Religiöse oder kirchliche Organisationen.
- Öffentliche Einrichtungen, wie Schulen oder Universitäten, sofern sie bestimmte Projekte unterstützen.
Wichtig ist, dass die Organisation diesen Status durch eine Bescheinigung des Finanzamts nachweist. Ohne diesen Nachweis ist das Ausstellen einer Spendenquittung rechtlich nicht zulässig. Unternehmen oder Privatpersonen dürfen keine Spendenquittungen ausstellen, selbst wenn sie Spenden weiterleiten.
Spendenquittungen in Vereinen
Ein gemeinnütziger Verein, der Spendenbescheinigungen ausstellen möchte, muss zunächst sicherstellen, dass er den Gemeinnützigkeitsstatus besitzt. Dieser wird vom Finanzamt verliehen und regelmäßig überprüft. Für die Ausstellung gelten folgende Schritte:
- Formular verwenden: Vereine müssen ein offizielles Muster verwenden, das den Vorgaben des Finanzamts entspricht. Dieses kann in digitaler oder gedruckter Form ausgegeben werden.
- Vollständige Angaben machen:
- Name und Anschrift des Vereins.
- Name und Anschrift des Spenders oder der Spenderin
- Betrag der Geldspende oder Wert der Sachspende.
- Bestätigung, dass die Spende für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
- Hinweis auf den steuerlichen Verwendungszweck.
- Unterschrift und Stempel: Die Spendenquittung muss von einem vertretungsberechtigten Mitglied des Vereins unterschrieben werden. Ein Vereinsstempel erhöht die Glaubwürdigkeit.
Spendenquittungen sind für Vereine ein wichtiges Instrument, um Vertrauen bei Unterstützer*innen aufzubauen und Spendenanreize zu schaffen. Viele Spender*innen legen Wert darauf, ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen zu können. Ein ordnungsgemäß ausgestellter Nachweis sorgt dafür, dass man diesen Vorteil nutzen kann.
Ab welchem Betrag ist eine Spendenbescheinigung notwendig?
Eine Spendenbescheinigung (Spendenquittung) ist in Deutschland für steuerliche Zwecke erst ab einem Betrag von über 300 Euro erforderlich. Für Spenden bis einschließlich 300 Euro genügt ein sogenannter vereinfachter Nachweis, um diese steuerlich abzusetzen.
Dieser Nachweis kann durch einen Kontoauszug, einen Einzahlungsbeleg oder eine Zahlungsbestätigung der empfangenden Organisation erbracht werden.
Die formelle Spendenquittung
- Bei Geldspenden über 300 Euro.
- Bei Sachspenden, unabhängig vom Wert, da hier ein konkreter Nachweis der Schätzung des Sachwerts erforderlich ist.
Eine formelle Spendenquittung muss den Anforderungen des deutschen Steuerrechts entsprechen. Sie enthält unter anderem den genauen Betrag, den steuerlichen Verwendungszweck und die Bestätigung, dass die Organisation gemeinnützig ist.
Was ist ein vereinfachter Nachweis?
Der vereinfachte Nachweis muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontonummer des/der Spender*in und der empfangenden Organisation.
- Datum und Betrag der Zahlung.
- Angaben zum Verwendungszweck (z. B. „Spende“ oder „Zuwendung“).
Die empfangende Organisation sollte zusätzlich eine Bestätigung bereitstellen, dass die Spende gemeinnützigen Zwecken dient. Viele Organisationen stellen diese Information auf ihrer Website oder in einer automatisierten Zahlungsbestätigung bereit.
Warum gibt es diese Bagatellgrenze?
Die Bagatellgrenze wurde eingeführt, um sowohl Spender*innen als auch Organisationen von unnötigem bürokratischen Aufwand zu entlasten. Sie ermöglicht, dass auch kleinere Spenden unbürokratisch steuerlich berücksichtigt werden können, ohne dass eine Quittung ausgestellt werden muss.
Arten von Spenden
Grundsätzlich können verschiedene Arten von Spenden durch eine Spendenquittung bescheinigt werden, sofern sie an eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation geleistet wurden. Dabei unterscheidet man zwischen Geldspenden, Sachspenden, Aufwandsspenden und anderen Zuwendungen.
1. Geldspenden
- Definition: Überweisungen, Bareinzahlungen oder andere finanzielle Zuwendungen an eine Organisation.
- Voraussetzung für die Bescheinigung: Der genaue Betrag muss dokumentiert sein. Bei Spenden über 300 Euro ist eine formelle Spendenquittung erforderlich, darunter genügt ein Kontoauszug als Nachweis.
2. Sachspenden
- Definition: Spenden von materiellen Gegenständen an eine Organisation z.B. Kleidung, Lebensmittel, Elektronikgeräte oder Bücher.
- Voraussetzung für die Bescheinigung: Der Spender oder die Organisation muss den Wert der Sachspende glaubhaft schätzen können. In manchen Fällen ist eine professionelle Bewertung erforderlich.
3. Zeitspenden
- Definition: Unentgeltliche Arbeits- oder Zeitaufwendungen, z. B. ehrenamtliche Arbeit, Mitarbeit in einem Verein, Beratungstätigkeiten oder Organisation von Veranstaltungen.
- Besonderheit: Zeitspenden können nicht bescheinigt werden, da sie steuerrechtlich nicht als Spende anerkannt werden.
4. Aufwandsspenden
- Definition: Aufwendungen, die Spender*innen im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements tragen und anschließend der Organisation spenden z.B. Fahrtkosten, Materialien oder Verzicht auf Vergütung für erbrachte Leistung.
- Voraussetzung für die Bescheinigung:
- Der Spender verzichtet schriftlich auf die Rückerstattung seiner Kosten.
- Die Organisation muss diese Kosten anerkennen und dokumentieren.
- Es muss sich um Ausgaben handeln, die direkt mit der gemeinnützigen Tätigkeit zusammenhängen.
5. Spenden von Rechten oder Nutzungsüberlassungen
- Definition: Überlassung von Rechten oder die Nutzung von Objekten, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen, z.B. Überlassung eines Grundstücks für ein Event.
- Voraussetzung für die Bescheinigung: Der Wert muss klar ermittelbar sein, oft durch Marktvergleiche oder Gutachten.
6. Sachspenden im Ausland
- Definition: Spenden in Form von Materialien oder Gütern, die ins Ausland transportiert werden.
- Besonderheit: Hier gelten spezielle Regelungen, z. B. der Nachweis der Verwendung im Ausland und die Anerkennung durch das deutsche Finanzamt.