Mit einer Betriebsvereinbarung können zentrale Themen in einem Unternehmen geregelt werden. Der Betriebsrat kann zum Beispiel mobiles Arbeiten, den Nichtraucherschutz oder auch Kurzarbeit im Unternehmen festlegen.
Was genau eine Betriebsvereinbarung ist und was darin enthalten ist, wird hier kurz zusammengefasst.
Ein schriftlicher Vertrag zwischen den Arbeitgeber:innen und dem Betriebsrat, der zum Nutzen der Arbeitnehmer:innen erstellt wird, ist die Betriebsvereinbarung. In diesem Vertrag werden die Bestimmungen und Regeln eines Arbeitsverhältnisses festgelegt. Eine Betriebsvereinbarung stellt jedoch keinen Arbeitsvertrag dar, dieser muss unabhängig davon geschlossen werden.
Regelungen in einer Betriebsvereinbarung sind jedoch vor den Regelungen im Arbeitsvertrag gültig. So müssen Arbeitsverträge stets nach der Betriebsvereinbarung ausgerichtet werden und sollten dieser nicht widersprechen. Im Zweifelsfall hat die Betriebsvereinbarung Vorrang und kann nur durch anderweitige Regelungen im Tarifvertrag ausgehebelt werden.
Eine Betriebsvereinbarung ist immer auf Unternehmensebene verhandelt und abgeschlossen. Diese Betriebsvereinbarung gilt immer nur für ein Unternehmen und nicht allgemein für eine Branche wie beispielsweise der Tarifvertrag.
Es ist jedoch möglich, dass eine Betriebsvereinbarung nur für eine Abteilung gültig ist und andere Abteilungen über eine andere Betriebsvereinbarung verfügen. In jedem Fall müssen die Betriebsräte der Betriebsvereinbarung zustimmen.
Wurde eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt und beschlossen, so muss eine schriftliche Version erstellt werden. Danach müssen die Arbeitgeber:innen sämtliche Arbeitnehmer:innen des Unternehmens darüber informieren. Dies kann durch einen Aushang oder aber über eine Rundmail erfolgen. Die Arbeitgeber:innen sind dafür verantwortlich, dass die jeweiligen Regelungen der Betriebsvereinbarung eingehalten werden. Somit stellt sie ein Instrument zur Regelung aller arbeitstechnischen und betriebsrelevanten Belange und Thematiken sämtlicher Beteiligten dar.
Die Betriebsvereinbarung im Überblick:
Achtung: Ohne einen Betriebsrat gibt es keine Betriebsvereinbarung. Gewerkschaften oder aber Schwerbehindertenvertretungen haben keine Berechtigung, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen!
Arbeitgeber:innen und auch Arbeitnehmer:innen müssen sich an die jeweils gültige Betriebsvereinbarung halten. Kommt es dazu, dass die Betriebsvereinbarung missachtet wird, besteht Handlungsbedarf durch den Betriebsrat. Dieser kann nun gerichtlich die Einhaltung der Betriebsvereinbarung durch die Arbeitnehmer:innen einfordern. Die Verantwortung zur Einhaltung von Betriebsvereinbarungen obliegt jedoch im Regelfall den Arbeitgeber:innen. Diese sind verpflichtet, sich an die Vereinbarung zu halten und diese umzusetzen.
Können sich Arbeitgeber:innen und der Betriebsrat nicht einigen und es kommt keine Betriebsvereinbarung zustande, kommt die Einigungsstelle zu einer Entscheidung. Sie ist innerbetrieblich und paritätisch besetzt. Diese Schlichtungsstelle ist mit einem unabhängigen Vorsitzenden besetzt, der eine Entscheidung fällen kann. Diese Entscheidung von der Entscheidungsstelle getroffen muss jedoch von Arbeitgeber:innen und dem Betriebsrat nicht anerkannt werden. Dadurch muss keine Unterschrift von beiden Seiten erfolgen!
❗ Pflichten und Rechte der Betriebsvereinbarung wurden im Betriebsvereinbarungsgesetz im Paragraph 77! festgeschrieben. Im öffentlichen Dienst gibt es feine Unterschiede zur Privatwirtschaft. Die Betriebsvereinbarung wird im öffentlichen Dienst als Dienstvereinbarung bezeichnet. Hier wird sie von der Dienststelle und dem Personalrat festgelegt.
Was genau eine Betriebsvereinbarung regelt, ist von der Art der jeweiligen Vereinbarung abhängig. Da die Betriebsvereinbarung sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden kann, gibt es an dieser Stelle keine besondere Kategorisierung oder Spezifikation.
Trotzdem unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Sorten der Betriebsvereinbarung. Es wird unterschieden zwischen der freiwilligen Betriebsvereinbarung und der erzwungenen Betriebsvereinbarung.
Eine freiwillige Betriebsvereinbarung enthält Themen, die nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterliegen. Somit werden freiwillige Regelungen mittels der freiwilligen Betriebsvereinbarung festgesetzt. Hier besteht für den Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Dies ist im Paragraph 88 Betriebsvereinbarungsgesetz festgelegt. Themen wie die Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter:innen oder der Umweltschutz innerhalb des Unternehmens können hier verankert werden. Auch bestimmte Regelungen betreffend die Arbeitssicherheit sind eventuelle Bestandteile einer freiwilligen Betriebsvereinbarung.
Mit der freiwilligen Betriebsvereinbarung können folgende Themen geregelt werden:
Bei der erzwingbaren Betriebsvereinbarung wird eine Vielzahl von Themen geregelt. Hier hilft der Paragraph 87 des Betriebsvereinbarungsgesetzes zur Orientierung. Der Betriebsrat hat bei dieser Vereinbarung ein Mitspracherecht und darf nicht übergangen werden. Verschiedene Regelungen wie Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden hier zum Beispiel geregelt. Über die Dauer der jeweiligen täglichen Arbeitszeit dürfen an dieser Stelle jedoch keine Vorschriften oder Regelungen in der Betriebsvereinbarung verankert werden.
Weitere Regelungen betreffen den Urlaub, die Pausen oder die Zeiterfassung. Hierzu eignet sich Staffomatics Stempeluhr App übrigens perfekt. Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sind hierdurch stets perfekt informiert und die Zeiterfassung ist vollkommen datenschutzkonform. Zudem können Berechnungsfehler und Missverständnisse mit der praktischen Arbeitsapp gleich ausgeschlossen werden und sie erleichtert die Arbeit der Lohnbuchhaltung maßgeblich.
Geregelt werden in der erzwingbaren Betriebsvereinbarung zum Beispiel:
Es ist nicht pauschalisiert worden, wie lange eine Betriebsvereinbarung gültig ist. Eine Betriebsvereinbarung kann für eine bestimmte Zeit oder unbefristet abgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass von beiden Seiten aus einer Kündigung innerhalb von drei Monaten erfolgen kann. Einigen sich beide Partner hingegen auf eine länger andauernde Frist, so muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen. Wichtig zu wissen ist zudem, dass ein Kündigungsgrund nicht angegeben werden muss.
Es gilt jedoch zu beachten, dass eine erzwungene Betriebsvereinbarung immer so lange gilt, bis sie durch eine neue ersetzt wird. Das bedeutet, selbst wenn die erzwungene Betriebsvereinbarung gekündigt wurde, gilt diese bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine neue Betriebsvereinbarung ausgehandelt wurde und in Kraft tritt. Bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen sieht es ein wenig anders aus und diese Regelung gilt nicht!