Das Existenzminimum definiert, was ein Mensch in Deutschland mindestens zum Leben braucht – und zwar nicht für Luxus, sondern fürs bloße Überleben mit einem Hauch Würde. Es geht um die Grundbedürfnisse, die der Staat jedem und jeder Einzelnen garantieren muss. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Existenzminimum.
Das Existenzminimum beschreibt den Geldbetrag, den ein Mensch zum Leben unbedingt braucht, um seine grundlegendsten Bedürfnisse zu decken. Es geht dabei um mehr als nur „irgendwie durchkommen“. Ziel ist es, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, wie es im Grundgesetz verankert ist (Art. 1 & Art. 20 GG).
Zum Existenzminimum zählen:
Grundlegende Lebenshaltungskosten wie Nahrung, Kleidung und Körperpflege
Kosten für Unterkunft und Heizung
Medizinische Versorgung
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – z. B. Bildung, Kommunikation, Mobilität
Wichtig: Das Existenzminimum ist kein fester Eurobetrag für alle, sondern orientiert sich an Lebenssituationen – z. B. ob jemand allein lebt, Kinder hat oder in einer teuren Stadt wohnt. Der Staat berechnet es regelmäßig neu und veröffentlicht diese Zahlen im sogenannten Existenzminimumbericht.
Dabei wird zwischen zwei zentralen Bereichen unterschieden:
dem steuerlichen Existenzminimum – also dem Betrag, der steuerfrei bleibt
und dem sozialrechtlichen Existenzminimum, das bestimmt, wie viel finanzielle Unterstützung du im Notfall bekommst (z. B. Bürgergeld)
Kurz gesagt: Das Existenzminimum ist die finanzielle Untergrenze, unter der niemand fallen darf – zumindest nicht in einem Sozialstaat wie Deutschland.
Jede Lebenssituation ist anders. Eine alleinlebende Person hat andere Bedürfnisse als eine Familie mit zwei Kindern. Und genau das berücksichtigt der Staat bei der Berechnung des Existenzminimums.
Bevor wir ins Detail gehen: Es gibt zwei verschiedene Existenzminima, die sich in der Berechnung unterscheiden – aber beide dasselbe Ziel verfolgen, nämlich ein Leben unterhalb der Armutsgrenze zu verhindern.
Das steuerliche Existenzminimum
– Grundlage für den sogenannten Grundfreibetrag
– Dieser Betrag bleibt bei der Einkommenssteuer komplett steuerfrei
– Wird regelmäßig vom Bundesfinanzministerium im Existenzminimumbericht vorgeschlagen und vom Gesetzgeber angepasst
Das sozialrechtliche Existenzminimum
– Grundlage für Leistungen wie Bürgergeld (ehemals Hartz IV), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter
– Deckt die Kosten für den tatsächlichen Lebensunterhalt, also:
Ernährung
Kleidung
Hausrat
Energie (ohne Heizung)
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Unterkunft und Heizung (angemessen)
Die Berechnung basiert auf verschiedenen Faktoren – u. a.:
Statistische Verbrauchsdaten: Wie viel geben Menschen mit niedrigem Einkommen für Grundbedürfnisse aus?
Lebenshaltungskosten: Preise für Miete, Lebensmittel, Energie etc.
Inflationsrate und Preisentwicklungen
Soziodemografische Unterschiede: z. B. Single-Haushalt, Familie, Kinderanzahl
Laut Existenzminimumbericht 2025 beträgt das steuerliche Existenzminimum für eine alleinstehende erwachsene Person 11.940 € jährlich. Für Kinder liegt das sächliche Existenzminimum (also ohne Betreuungs- und Erziehungsbedarf) bei rund 6.672 € jährlich.
Auf den ersten Blick könnte man meinen: Wer den gesetzlichen Mindestlohn verdient, hat automatisch genug zum Leben. Schließlich soll dieser doch das Existenzminimum absichern, oder?
Die Realität ist leider nicht ganz so einfach – denn zwischen beiden Begriffen gibt es Unterschiede, die in der öffentlichen Diskussion oft durcheinandergeraten.
Das Existenzminimum ist der Betrag, den der Staat verfassungsrechtlich garantieren muss, damit Menschen ihre grundlegenden Bedürfnisse decken können – also Wohnen, Essen, Kleidung, medizinische Versorgung usw.
→ Es definiert eine soziale Untergrenze des Lebensstandards.
Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte Stundenlohn, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden mindestens zahlen müssen – unabhängig von Branche oder Qualifikation.
→ Er ist eine arbeitsrechtliche Lohnuntergrenze.
Das hängt stark von mehreren Faktoren ab:
Höhe des Mindestlohns (2025: 12,82 € brutto pro Stunde)
Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit, Minijob)
Lebenssituation (alleinstehend, mit Familie, Wohnort etc.)
Fixkosten, insbesondere Miete und Energie
👉 Beispiel:
Eine alleinlebende Person, die 40 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet, verdient etwa 2.300 € brutto monatlich. Nach Abzügen (Steuern, Sozialversicherungen) bleiben etwa 1.600–1.6700 € netto übrig – das liegt über dem steuerlichen Existenzminimum, aber je nach Wohnort knapp an der Grenze zur Bedürftigkeit.
Der Mindestlohn garantiert nicht automatisch, dass Menschen über dem Existenzminimum leben.
Wer trotz Vollzeitjob unter dem sozialrechtlichen Existenzminimum liegt, kann Anspruch auf ergänzende Leistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld haben.
Das Bundesverfassungsgericht betont regelmäßig: Der Staat muss sicherstellen, dass der Mindestlohn nicht unterhalb des Existenzminimums liegt – zumindest auf lange Sicht.
Ein faires Gehalt ist mehr als nur eine Zahl auf dem Konto. Es geht auch um Sicherheit, um Vertrauen – und ganz grundlegend: darum, nicht unter das Existenzminimum zu rutschen. Genau hier spielt Lohntransparenz eine entscheidende Rolle. Denn nur wenn nachvollziehbar ist, wie viele Stunden gearbeitet wurden und wie sich das Gehalt zusammensetzt, lässt sich beurteilen, ob das Einkommen überhaupt zum Leben reicht.
Mitarbeitende haben ein Recht darauf zu wissen, wie ihr Lohn zustande kommt – gerade bei Teilzeit, Schichtarbeit oder Stundenmodellen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, nachweislich den Mindestlohn zu zahlen – alles darunter kann rechtlich heikel werden.
Besonders in sensiblen Fällen (z. B. bei Lohnpfändung oder ergänzenden Sozialleistungen) ist es wichtig, die tatsächliche Arbeitszeit transparent und fälschungssicher zu dokumentieren.
Digitale Zeiterfassungssysteme und Planungstools schaffen hier echte Klarheit:
Automatische Dokumentation der gearbeiteten Stunden
Übersichtliche Auswertung von Schichten, Pausen & Zuschlägen
Transparente Schnittstelle zur Lohnabrechnung
Zugriff für Mitarbeitende auf die eigenen Daten schafft Vertrauen und Selbstbestimmung
Kurz gesagt: Lohntransparenz schützt das Existenzminimum. Und sie schützt nicht nur Mitarbeitende – sondern auch Unternehmen vor Missverständnissen, rechtlichen Problemen und einem angeschlagenen Ruf.