Glossar

Tarifvertrag

Geschrieben von Alina | 20.06.2024 12:28:53

Der Tarifvertrag

 

Sicherlich ist jedem schon einmal der Begriff Tarifvertrag begegnet oder aber man hat an seiner Arbeitsstelle sogar einen unterschrieben. Tarifverträge gibt es in vielen verschiedenen Varianten und Arten. 

 

Durch die unterschiedlichen Branchen und Berufe war es notwendig, für jede Sparte einen geeigneten Tarifvertrag zu erstellen. Doch was ist ein Tarifvertrag und worauf sollte man achten?

 

Tarifvertrag - Definition

Der Tarifvertrag ist im Arbeitsrecht ein enorm wichtiger Bestandteil zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Im Tarifvertrag sind die Arbeitsbedingungen sowie die Pflichten und Rechte der Vertragspartner enthalten. Dadurch stellt der Tarifvertrag einen Vertrag zwischen den Mitgliedern der Gewerkschaft und den Arbeitgeber:innen dar, der die Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen branchenabhängig regelt. Zudem regelt er auch die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. 

 

Im Tarifvertragsgesetz, kurz TVG, ist das Tarifvertragsrecht geregelt und wird dem kollektiven Arbeitsrecht zugeordnet. Grund hierfür ist, dass dadurch die Beziehung der Gewerkschaften und den Arbeitgeber:innen enthält. Der Tarifvertrag stellt zudem einen Vertrag privatrechtlicher Form dar, der nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeschlossen wird. Somit ist die schriftliche Form laut Paragraph 1 Abs. 2 TVG erforderlich. 

 

Mit Abschluss eines Tarifvertrages wird es möglich, über einen längeren Urlaub, abweichende Kündigungsfristen oder Zuschläge für verschiedene Tätigkeiten zu verhandeln. Diese Möglichkeit ist im Art. 9 Abs. 3 GG festgeschrieben. Was in Tarifvertrag steht, ist stets dem übergeordnet, was im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Weichen Regelungen voneinander ab, ist stets der Tarifvertrag dem Arbeitsvertrag übergeordnet.

 

Hier steht:

“Für jedermann und jede Berufsart besteht das Recht, Förderung und Wahrung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen Vereinigungen zu bilden”

 

Tarifverträge werden im Tarifregister, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreut wird, Paragraph 6 TVG, hinterlegt und sind jederzeit einsehbar. 

 

Was enthält ein Tarifvertrag?

Die Regelung der Pflichten und Rechte von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sind im Tarifvertrag geregelt.

Die wichtigsten Punkte sind hier:

 

 

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es in Deutschland?

In Deutschland bestehen unzählige Arten von Tarifverträgen. Welcher Tarifvertrag geltend ist, ist abhängig vom Beruf, der Branche und hin und wieder auch vom Standort des Unternehmens. Tarifverträge werden unterschieden in den Kategorien unternehmensspezifisch und branchenspezifisch. Wird ein Tarifvertrag unterschrieben, sollte man sich daher genau informieren. 

 

Durch diese Unterschiede ergibt sich, dass eine Tarifzuständigkeit eintritt. Tarifzuständigkeit bedeutet, dass ein Tarifvertrag nur dann wirksam ist, wenn er innerhalb des Unternehmensbereiches in der jeweiligen Satzung festgelegt wurde. 

 

Durch eine Tarifzuständigkeit ist der Geschäftsbereich festgelegt, in dem ein Tarifvertrag abgeschlossen werden kann. In der Satzung des Verbandes wird der Geschäftsbereich festgelegt. So kann zum Beispiel ein Arbeitgeberverband,  der sich in der Metallindustrie befindet, keinen Tarifvertrag abschließen, der für den öffentlichen Dienst bestimmt ist. Hier fehlt eindeutig die Zuständigkeit. 

 

Andersherum kann zum Beispiel die Gewerkschaft Verdi kein Tarif-Partner für Arbeitgeber:innen der Metallindustrie sein. Grund hierfür ist, dass die Gewerkschaft Verdi zum öffentlichen Dienst gehört. 

 

Beispiele zu Tarifverträgen, die sicherlich bekannt sind: 

 

  • Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - TVöD 
  • Tarifvertrag für Versicherungs- und Finanzdienstleister - TVF
  • Tarifvertrag Handel, Einzelhandel - Tv-H
  • Bundesrahmentarifvertrag für Baugewerbe - BRTV
  • Gehaltstarife für medizinisches Personal und Angestellte - MFA

 

Der Großteil der deutschen Arbeitnehmer:innen unterliegen diesen Tarifverträgen. 

 

Zu beachten: Der öffentliche Dienst wird in mehrere Bereiche untergliedert.

 

Daher gibt es einen allgemeinen Tarifvertrag und die folgenden:

 

  • den Tarifvertrag öffentlicher Dienst - besonderer Teil der Verwaltung TVöD-BT V
  • den Tarifvertrag öffentlicher Dienst - besonderer Teil Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen TVöD - BT B
  • den Tarifvertrag öffentlicher Dienst - besonderer Teil Entsorgung TVoeD-BTE 
  • den Tarifvertrag öffentlicher Dienst - besonderer Teil Krankenhäuser TVöD-BT K
  • den Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst - TVAöD
  • der Tarifvertrag für Praktikant:innen im öffentlichen Dienst - TVPöD

 

Welche Funktionen erfüllt ein Tarifvertrag?

Genauere Regelungen innerhalb der Tarifverträge unterscheiden sich zwar, jedoch sind einige grundlegende Inhalte vorgegeben.

 

Der Tarifvertrag sollte unterschiedliche Funktionen erfüllen wie zum Beispiel:

 

1. Die Ordnungsfunktion 

 

Die Ordnungsfunktion hat die Funktion, dass sich Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen darauf verlassen können, dass der tarifliche Bereich, der im Tarifvertrag festgelegt wurde, eingehalten wird. 

 

2. Die Schutzfunktion 

 

Die Schutzfunktion im Tarifvertrag schützt Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen und erlaubt es, mittels Gewerkschaften aktiv an dessen Gestaltung teilzuhaben. 

 

3. Die Verteilungsfunktion 

 

Der Tarifvertrag übernimmt auch die Funktion, dass Löhne und Gehälter gerecht bezahlt werden. Deswegen wurden verschiedene Entgeltgruppen festgesetzt. Zusätzlich wird sichergestellt, dass Arbeitgeber:innen keine Leistungen, die den Arbeitnehmer:innen gebühren, zurückgehalten werden können. 

 

4. Die Friedensfunktion 

 

Diese Funktion des Tarifvertrages hilft bei Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, Frieden zu bewahren. In erster Linie sind das die Arbeitsbedingungen, die geregelt wurden und zum zweiten darf kein Kampf aufgerufen werden, damit andere Regelungen durchgesetzt werden können. 

 

Betrachtet man den gesamten Tarifvertrag, so kann gesagt werden, dass er die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen konkret regelt. Dadurch werden eventuell auftretende Spannungen vermieden. Des Weiteren sind Regelungen enthalten, die auf beide Parteien eine positive Wirkung haben. 

 

Die unterschiedlichen Tarifvertrag Arten

 

Es bestehen Tarifverträge, die sich in ihrer Art unterscheiden. Diese können jedoch nicht immer konkret von anderen abgegrenzt werden.

 

Die am häufigsten auftretenden sind:

  • Gehaltstarifverträge
  • Lohntarifverträge
  • Verbandstarifverträge 
  • Manteltarifverträge 
  • Firmentarifvertrag 

 

Welche Bedeutung kommt Tarifverträgen in Deutschland zu?

Tarifverträge und deren Abschluss haben in Deutschland eine große Bedeutung. Erkenntlich ist dies an der enormen Anzahl von bereits bestehenden Tarifverträgen. So sind rund 81.000 Tarifverträge bereits beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales registriert. 

 

Bei rund der Hälfte dieser registrierten Tarifverträge handelt es sich um Manteltarifverträge. Diese regeln die grundlegenden Arbeitsverhältnisse. 

 

In Deutschland wird meistens durch Streiks der Gewerkschaften darauf hingewiesen, dass Tarifverträge eine Veränderung oder Anpassung bedürfen. Dabei werden von den Gewerkschaften in der Regel bessere Bedingungen der Arbeitnehmer:innen gefordert, die in den Tarifverträgen verankert werden sollen. 

 

Fazit

Ein Tarifvertrag stellt eine äußerst solide Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis dar. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, indem er Rechte und Pflichten aufzeigt. Dadurch können keine Streitigkeiten und Missverständnisse auftreten. Ein Tarifvertrag regelt alle möglichen Arten der gemeinsamen Arbeitstätigkeit und schafft dadurch Sicherheit für alle Beteiligten. 

 

In Deutschland gibt es sehr viele unterschiedliche Arten und Varianten von Tarifverträgen, wodurch es notwendig ist, sich gut zu informieren. Jede Branche und jede Berufssparte weisen unterschiedliche Anforderungen auf, wodurch diese Vielfalt entstanden ist. 

 

Für alle Arbeitnehmer:innen ist es daher wichtig, bei eventuellen Fragen die zuständige Gewerkschaft zu kontaktieren. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Missverständnisse auftreten können.