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Der Nachtschicht Zuschlag

 

Von einem geregelten Job zwischen 8 und 17 Uhr träumen sicherlich sehr viele Arbeitnehmer:innen. In diesen Fällen arbeiten diese Arbeitnehmer:innen zumeist in der Nacht. Nachtarbeit ist in vielen Fällen anstrengender als die Ausübung der Arbeitstätigkeit während des Tages. Positiv ist hier zu vermerken, dass für die Nachtarbeit ein Zuschlag besteht, der die Nachtarbeitszeit etwas angenehmer gestaltet. 

 

Ein Zuschlag für Nachtarbeit gestaltet das Ausüben einer Tätigkeit somit auch finanziell sehr interessant. Doch was genau sind Zuschläge für Nachtarbeit und wann wird dieser Nachtschicht Zuschlag ausbezahlt? Wie wird ein Nachtarbeit Zuschlag steuerlich behandelt? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag beantwortet.

 

Mit der praktischen Schichtplanung von Staffomatic bleiben auch Nachtschichten stets übersichtlich organisiert.

 

Was genau ist Nachtarbeit und wie hoch ist der Nachtarbeit Zuschlag?

 

Eine Tätigkeit, die mehr als zwei Stunden im Zeitraum zwischen 23 Uhr und 6 Uhr durchgeführt wird, wird laut Arbeitszeitgesetz als Nachtarbeitszeit bezeichnet. Es gibt einige Ausnahmen, zum Beispiel für Konditoreien oder Bäckereien gilt hier der Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

 

Die gesetzliche Höhe des Nachtschichtzuschlages

Während der Zeitraum der Nachtarbeit gesetzlich festgelegt wurde, besteht für den Nachtschicht Zuschlag keine direkte Regelung bezüglich der Höhe. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Brutto-Stundenlohn und muss laut Gesetz “angemessen” sein. 

 

Im Normalfall wird ein Nachtarbeit Zuschlag in der Höhe von 25 Prozent des Brutto-Stundenlohns als angemessen angesehen. Dieser Prozentsatz wurde vom Bundesarbeitsgericht am 09.12.2015, AZR 423/14 in einem Urteil festgesetzt. 

 

Achtung: Besteht während der Nachtarbeit eine geringere Arbeitsbelastung, so können Arbeitgeber:innen den Nachtarbeit Zuschlag reduzieren! Ein Beispiel hierfür ist die Arbeitsbereitschaft oder ein Bereitschaftsdienst von Arbeitnehmer:innen während der Nacht! Werden Mitarbeiter:innen hingegen von einer Wechsel- oder Nachtschicht in eine Tagesschicht versetzt, so entfällt der Nachtarbeit Zuschlag. Grund hierfür ist, dass der Zuschlag Nachtarbeit nur für die geregelten Stunden der Nacht zu erhalten ist. 

 

Ab welchem Zeitpunkt wird Nachtarbeit Zuschlag bezahlt?

Der Nachtarbeit Zuschlag gebührt ausschließlich während der Nachtarbeitszeit. Diese Nachtarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz Paragraph 2 detailliert festgelegt worden. 

 

Nachtarbeitszeit Regelung:

  • Konditoreien und Bäckereien 
    • zwischen 22 Uhr und 5 Uhr 
  • andere Bereiche 
    • zwischen 23 Uhr und 6 Uhr 

 

Damit Arbeitnehmer:innen zu Nachtarbeitnehmer werden, müssen laut Arbeitszeitgesetz Paragraph 2, Absatz 3 und 4 zwei Voraussetzungen erfüllt werden. 

  1. es müssen zumindest zwei der täglichen acht Stunden Arbeitszeit in der Nachtzeit gearbeitet werden 
  2. Arbeitnehmer:innen müssen an mindestens 48 Kalendertagen Nachtarbeit leisten oder regelmäßige Schichten in der Wechselschicht leisten. 

Zuschläge für Nachtarbeit sind für alle gleich

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde die Höhe für tarifgebundene Zuschläge für Nachtarbeit konkretisiert. Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2014 den Zuschlag für Nachtarbeit für einen Kraftfahrer festgesetzt.

 

Dieser Lkw-Fahrer erhielt einen Zuschlag für Nachtarbeit in der Höhe von 11 Prozent. Einige Zeit später erhielt der Lkw-Fahrer 20 Prozent Zuschlag Nachtarbeit von seinem Arbeitgeber ausbezahlt. Aufgrund der erhöhten Belastung durch die Dauernachtarbeit verlangte der Lkw-Fahrer 30 Prozent von seinem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht gab seinem Antrag Recht. 

 

Durch diese Rechtsprechung wurde vom Bundesarbeitsgericht nicht nur der Zuschlag für Nachtarbeit grundsätzlich geregelt, sondern diese Entscheidung überträgt sich auch auf andere Gewerbe. Somit ist der Zuschlag für Nachtarbeit im Bereich der Pflege der gleiche Nachtarbeit Zuschlag wie im Bereich Baugewerbe. Dies gilt jedoch nur dann, wenn keine andere Regelung im Tarifvertrag getroffen wurde. 

 

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Ist der Nachtschicht Zuschlag gesetzlich vorgeschrieben?

In vielen Branchen müssen Arbeitnehmer:innen nicht nur während des Tages, sondern auch nachts ihrer Arbeit nachkommen. Besonders in der heutigen Zeit, wo die Orientierung der Dienstleistungen, aber auch der globale Handel, Produktion und die Lieferketten die Nachtarbeit notwendig machen. 

 

Der finanzielle Ausgleich für die körperlich anstrengende Nachtarbeitszeit, die Nachtschicht Zulage oder auch Nachtarbeit Zuschlag wird im Arbeitszeitgesetz detailliert geregelt. 

 

Arbeitnehmer:innen die Nachtarbeitszeit leisten, haben einen gesetzlichen Anspruch nach Paragraph 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz auf einen angemessenen Zuschlag für die Nachtarbeitszeit. Oder aber auf eine angemessene Zahl an bezahlten freien Tagen für jede im Zeitraum zwischen 23 und 6 Uhr geleistete Stunde Arbeitszeit. 

 

So erfolgt eine Vergütung der Nachtarbeitszeit entweder durch einen Nachtschicht Zuschlag, durch einen bezahlten Freizeitausgleich oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten. Der Arbeitgeber darf selbst über die Art der Vergütung der Nachtarbeitszeit entscheiden! 

 

Zu beachten: diese Regelungen sind nur dann gültig, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. 

 

Sind Zuschläge für Nachtarbeit verpflichtend?

Durch die Regelung im Bereich Zuschlag Nachtarbeit im Arbeitszeitgesetz ist dieser verbindlich. Das bedeutet, dass Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen während der Nachtarbeitszeit eine besondere Vergütung zukommen lassen müssen. Dabei dürfen Arbeitgeber:innen jedoch selber entscheiden, wie die Vergütung aussieht. Die Vergütungen können im Bereich Zuschläge Nachtarbeit in finanzieller Form oder als Freizeit abgegolten werden. Es besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, beide Arten der Vergütung zu kombinieren. 

 

Wird ein Zuschlag für Nachtarbeit bei Dauernachtarbeit gewährt?

Kommt es bei Arbeitnehmer:innen zu dauerhafter Nachtarbeit, stehen diese unter einer hohen geistigen und körperlichen Belastung. In diesen Fällen werden Zuschläge bis zu 30 Prozent des Brutto-Stundenlohnes gewährt. 

 

Wie wird der Zuschlag Nachtarbeit steuerlich behandelt?

In der Regel sind Zuschläge Nachtarbeit bis zu 25 Prozent lohnsteuerfrei. Dies betrifft die geleisteten Arbeitsstunden, die zwischen 20 und 6 Uhr anfallen. Beginnt ein Arbeitnehmer vor 0 Uhr mit seiner Nachtschicht, dann erhöht sich der Zuschlag steuerfrei in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr auf 40 Prozent. 

 

Kommt es dazu, dass ein Arbeitnehmer:innen sonntags bis Montag morgens seine Arbeitstätigkeit verrichtet, so erhält dieser den Sonntagszuschlag von 50 Prozent sowie den Zuschlag für Nachtarbeit steuerfrei. Bei Arbeitstätigkeiten an Feiertagen kann sich der Feiertagszuschläge auf 150 Prozent erhöhen, hinzu kommt die Nachtarbeitszeit je nach Uhrzeit von 40 Prozent steuerfrei. 

 

Liegt der Grundlohn über 50 Euro brutto in der Stunde, wird nur der über die 50 Euro hinausgehende Betrag des Lohnes versteuert. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Stundenlohn von 60 Euro brutto und einem Zuschlag für Nachtarbeit von 25 Prozent 2,50 Euro Steuer berechnet werden.

 

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Besteht bei Mindestlohn ein Anspruch auf einen Zuschlag für Nachtarbeit?

Das Bundesarbeitsgericht entschied mit einem Urteil aus dem Jahr 2017, dass der Mindestlohn als untere Basis für einen Nachtschicht Zuschlag gilt. Ist somit im Arbeits- oder Tarifvertrag eine geringe Stundenvergütung, die niedriger als der Mindestlohn ist, so kann diese nicht als Grundlage zur Berechnung für den Nachtschicht Zuschlag verwendet werden. (Az. 10 AZR 171/16)

 

Grund für diesen Urteilsspruch war folgender Fall

 

Eine Arbeitnehmerin erhielt laut Tarifvertrag 7 Euro Stundenlohn und einen Nachtschicht Zuschlag von 25 Prozent des Stundenlohns brutto. Zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2015 betrug der Mindestlohn 8,50 Euro. Die Arbeitnehmerin klagte beim Bundesarbeitsgericht die Differenz, die zwischen dem erhaltenen Zuschlag für Nachtarbeit und dem Zuschlag für Nachtarbeit, der auf der Mindestlohn-Grundlage bestanden hätte, ein. Hier entschieden sowohl das Arbeitsgericht in Bautzen sowie das Landesarbeitsgericht Sachsen zugunsten der Klägerin. Die Arbeitgeberin wurde zur Differenzzahlung verurteilt. Diese Entscheidung wurde durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt. 

 

Achtung: Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird nicht nur die Kategorie Zuschlag Nachtarbeit nach dem gesetzlichen Mindestlohn berechnet. Diese Regelung betrifft ebenfalls die Zahlung des tariflich festgesetzten Urlaubsentgelts.

 

Was ist der Unterschied zwischen Zuschlag Nachtarbeit und Nachtzulage

 

Beide Begriffe dienen dazu, finanzielle Vergütungen für Arbeitnehmer:innen zu beschreiben, wenn während der Nachtstunden der Arbeitstätigkeit nachgegangen wird. Somit liegt der Unterschied zwischen einem Zuschlag für Nachtarbeit und der Nachtzulage in der Anwendung und Definition im Bereich der Entlohnung der Nachtarbeitszeit. 

 

Es bestehen spezifische Unterschiede wie folgt:

 

Der Zuschlag für Nachtarbeit

 

Dieser bezieht sich auf den prozentualen Zuschlag zum Stundenlohn, den Arbeitnehmer:innen zwischen 23 und 6 Uhr für geleistete Arbeitstätigkeit bezahlt bekommen. Der Zuschlag für Nachtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt und stellt einen Ausgleich für höhere Belastungen durch die Nachtarbeit dar. Gesetzlich oder im Tarifvertrag festgelegt, beträgt der Zuschlag für Nachtarbeit mindestens 25 Prozent des Stundenlohns brutto. Der Prozentsatz kann jedoch je nach Branche oder tariflicher Vereinbarung höher ausfallen. 

 

Die Nachtzulage 

 

Bei der Nachtzulage handelt es sich hingegen um einen festgesetzten Pauschalbetrag. Dieser ist unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit während der Nachtstunden. Die Nachtzulage wird vom Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben und ist auf betrieblicher Ebene im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Somit kann die Nachtzulage als fixer Betrag pro Nacht, pro Monat oder auch als andere Pauschale zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vereinbart werden.

 

Im Grunde jedoch hat die Nachtzulage ebenfalls das Ziel, die höheren Belastungen der Arbeitnehmer:innen finanziell auszugleichen. Die genaue Regelung der Nachtzulage und deren Gestaltung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Es kommt hier auf die Vereinbarungen zwischen den Arbeitgeber:innen und den Arbeitnehmer:innen oder deren Vertretern an. 

 

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Nachtschicht Zuschlag immer an die geleistete Arbeitszeit gebunden ist und einen prozentualen Zuschlag auf den Brutto-Stundenlohn darstellt. Die Nachtzulage hingegen ist eine pauschale Zahlung, die von den geleisteten Arbeitsstunden unabhängig ist. Beide Varianten der Zuschläge für Nachtarbeit jedoch bieten einen finanziellen Ausgleich zu den höheren Belastungen der Arbeitnehmer:innen während der Nachtarbeitszeit. 

 

Der Nachtschicht Zuschlag ist ein wichtiger Faktor, der einen finanziellen Ausgleich bietet bei den besonderen Belastungen, die durch Nachtarbeit entstehen. Hierfür ist es unabdingbar, dass Arbeitgeber:innen sich mit den tarifvertraglichen Vereinbarungen, den gesetzlichen Regelungen und den steuerlichen Vorgaben auseinandersetzen. Nur dadurch können Arbeitnehmer:innen rechtliche Konformität und Entlohnung gewährleistet werden. Die korrekte Durchführung fördert dadurch die Motivation und Zufriedenheit der Arbeitnehmer:innen und fördert die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in einem Unternehmen.

 

 

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