Während der Arbeitsbereitschaft befindet sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, seine Arbeit ohne fremde Aufforderung wieder aufzunehmen. Dieser Zustand wird in Deutschland „wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ genannt und tritt beispielsweise ein, wenn ein LKW-Fahrer wartet, solange sein Fahrzeug entladen wird, um dann weiter zu fahren. Die Arbeitsbereitschaft stellt im Vergleich zur Vollarbeit eine mindere Leistung dar.
Nicht zu verwechseln ist die Arbeitsbereitschaft mit dem Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft. Während des Bereitschaftsdienstes muss sich der Arbeitnehmer nicht unmittelbar am Arbeitsplatz aufhalten. Seine Entfernung muss aber so gering sein, dass er, falls benötigt, sofort oder innerhalb eines kurzen Zeitraums bereit ist, seine volle Tätigkeit aufzunehmen. Im Bereitschaftsdienst, ist der Arbeitnehmer in seinen Tätigkeiten noch stärker eingeschränkt, als in der Rufbereitschaft. Er muss sich an einem vom Arbeitgeber eingegrenzten Ort aufhalten und kann beispielsweise nicht an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen teilnehmen.