Welche Zuschläge gibt es?
Zuschläge werden als Honrar für besondere Arbeitsbedingungen und Zeiten gezahlt. Die Liste ist lang: Wochenendzuschlag, Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Pendlerpauschale, Fahrtkostenzuschuss.. Die drei wichtigsten Zuschläge in Deutschland sind aber:
- Nachtzuschlag
- Sonntagszuschlag
- Feiertagszuschlag
"Zuschläge sind zusätzliche Vergütungen, die Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden zahlen, um besondere Arbeitsbedingungen oder -zeiten auszugleichen und zu honorieren."
Zuschläge: Die drei wichtigsten auf einen Blick
Nachtzuschlag
✅ Gesetzlich geregelt |
✅ Gilt bei mehr als 2 Stunden Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr |
✅ Durchschnitt liegt bei 25% Zuschlag auf den Brutto Stundenlohn |
✅ Grundsätzlich steuerfrei, Brutto Stundenlohn darf 50 EUR inkl. Zuschlag nicht übersteigen für Lohnsteuerfreiheit, die Freigrenze der Sozialversicherung liegt bei 25 EUR |
Sonntagszuschlag
❌ Nicht gesetzlich verpflichtend |
✅ Gilt an Sonntagen zwischen 0 und 24 Uhr |
✅ In der Regel liegt die Höhe des Zuschlags bei 25 - 50 % des Brutto Stundenlohns |
✅ Steuerfrei wenn der Bruttolohn nicht die 50 EUR übersteigt inkl. Zuschlag und der Prozentsatz des Zuschlags nicht über 50% liegt |
Feiertagszuschlag
❌ Nicht gesetzlich verpflichtend |
✅ Arbeit zwischen 0.00 und 24.00 Uhr an gesetzlichen Feiertagen |
✅ Empfohlene Höhe: Gesetzliche Feiertage bis 125 %, besonders geschützte Feiertage wie 1. Mai oder 1. Weihnachtsfeiertag bis 150 % |
✅ Zuschläge dürfen 125 % des Grundlohns nicht überschreiten, dann bleiben sie Lohnsteuerfrei, ab 25 EUR Brutto Stundenlohn (inkl. Zuschläge) muss aber Sozialversicherung gezahlt werden |
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Zuschläge automatisch berechnen und Fehler vermeiden
- Eigene Zuschläge erstellen: Erstelle individuelle Zuschläge nach deinen Regeln
- Individuelle Anpassung: Du entscheidest, wer welchen Zuschlag berechnet bekommt
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Häufig gestellte Fragen
Nach § 3b Abs. 1 und 3 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie die gesetzlich festgeschriebenen Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.
Je nach Zuschlag liegen die Obergrenzen bei:
-
Nachtarbeit:
- Steuertfrei-Grenze: Bis zu 25 Prozent des Bruttoarbeitslohns für Nachtarbeit sind steuerfrei - Brutto Stundenlohn darf 50 EUR nicht übersteigen
- Sozialversicherungs-Freibetrag: Der Freibetrag für Sozialversicherungsbeiträge beträgt für Nachtarbeit 25 Prozent des Bruttoarbeitslohns, darf aber 25 EUR nicht übersteigen
-
Sonntagsarbeit:
- Steuertfrei-Grenze: Bis zu 50 Prozent des Bruttoarbeitslohns für Sonntagsarbeit sind steuerfrei - sofern 50 EUR übersteigt
- Sozialversicherungs-Freibetrag: Der Freibetrag für Sozialversicherungsbeiträge beträgt für Sonntagsarbeit 50 Prozent des Bruttoarbeitslohns.
-
Feiertagsarbeit:
- Steuertfrei-Grenze: Bis zu 125 Prozent des Bruttoarbeitslohns für Feiertagsarbeit sind steuerfrei.
- Sozialversicherungs-Freibetrag:
ab 25 EUR Brutto Stundenlohn (inkl. Zuschläge) muss SV gezahlt werden
Mit Ausnahme der Zuschläge für Nachtarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge und Zulagen.
Zuschläge für Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit, Erschwerniszulagen, Gefahrenzulage, Pendlerpauschale, Fahrkostenzuschuss sind freiwillige Leistungen und gelten lediglich als Empfehlung der gesetzlichen Vertreter.
Mit Ausnahme der Vergütung für Arbeit während der Nachtstunden sind Zuschläge nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein Anspruch auf solche Zusatzleistungen seitens der Arbeitnehmenden kann jedoch durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, eine etablierte betriebliche Praxis oder einen individuellen Arbeitsvertrag entstehen.
Die drei relevantesten sind:
- Nachtarbeitszuschläge
- Sonntagszuschläge
- Feiertagszuschläge
Jedoch gibt es auch andere Arten von Zuschlägen:
- Schichtzuschläge
- Überstundenzuschläge/ Mehrarbeitszuschläge
- Gefahrenzulage
- Erschwerniszuschlag