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Was ist Rufbereitschaft?

 

Rufbereitschaft ist das Bereithalten von Arbeitnehmer:innen zum sofortigen Arbeitsantritt außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Die Rufbereitschaften sollen sicherstellen, dass diese bei einer eventuell eintretenden Situation im Unternehmen oder bei Kund:innen sofort zur Stelle sind. Insbesondere im Bereich der Medizin sind Rufbereitschaften eine absolute Notwendigkeit und gewährleisten reibungslose Abläufe.

 

Das bedeutet, dass wenn bei einem Kunden eine Notsituation eintritt oder im Unternehmen ein Mitarbeiter ausfällt, sofort ein anderer Mitarbeiter zur Verfügung steht. Ein Beispiel hierfür ist ein Chirurg für eine Notfalloperation im Krankenhaus. Während der Rufbereitschaft können die Arbeitnehmer:innen ihren Aufenthaltsort in der Regel frei wählen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass sie in kürzester Zeit ihren Einsatzort erreichen können.

 

Eine Rufbereitschaft ist daher eine verpflichtende Form der Bereitschaft für die betroffenen Arbeitnehmer:innen, um ihren Arbeitgeber:innen zur Verfügung zu stehen. Die Zeit der Rufbereitschaft liegt zudem stets außerhalb einer regulären Arbeitszeit. Nur tatsächlich geleistete Einsätze werden als Arbeitszeiten gerechnet. Dies gilt übrigens auch für die Beantwortung von E-Mails im Urlaub oder für Telefonate, die abends für das Unternehmen geführt werden und einiges mehr.

 

Die Regelung dieser verpflichtenden Bereitschaft ist im Ruhezeit Arbeitszeitgesetz geregelt. Wichtig ist noch anzumerken, dass sich die Rufbereitschaft abgrenzt von der Arbeitsbereitschaft oder dem Bereitschaftsdienst. 

 

Wie genau funktioniert die Rufbereitschaft?

 

Die Rufbereitschaft wird zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vereinbart. Diese Vereinbarung mit allen wichtigen Details findet sich im Arbeitsvertrag. Durch diese Vereinbarung geben die Arbeitnehmer:innen seine Zustimmung und müssen im Bedarfsfall während der Rufbereitschaft die vereinbarte Arbeitsleistung erfüllen.  

In der Kategorie Rufbereitschaft Arbeitszeitgesetz wird das Bereithalten von Arbeitnehmer:innen dahingehend geregelt, dass dieses Bereithalten in die Kategorie Rufbereitschaft Ruhezeiten fällt. Das bedeutet, dass diese Zeit nicht als Arbeitszeit gerechnet wird und die Zeit der Rufbereitschaft erst nach der normalen Arbeitszeit gilt. In unserem Blogartikel zum Thema Rufbereitschaft Arbeitszeit erfährst Du mehr Wissenswertes zu diesem Themenbereich.

Eine Rufbereitschaft liegt somit nach dem Arbeitszeitgesetz immer außerhalb der normalen Arbeitszeit, wie zum Beispiel abends, nachts oder am Wochenende. Anstatt die jeweiligen Mitarbeiter:innen ohne bestehende Notwendigkeit am Arbeitsplatz zu behalten, sind diese rufbereit. Dies hat Vorteile für beide Seiten. Arbeitnehmer:innen sind zwar rufbereit, können sich jedoch zu Hause aufhalten, nachts im eigenen Bett schlafen und Zeit mit der Familie verbringen. Es gibt nur einige Auflagen, welche zu erfüllen sind. Arbeitgeber:innen hingegen profitieren davon, dass zwar Personal zur Verfügung steht, dieses jedoch nur bei tatsächlich geleisteter Arbeit entlohnt werden muss.

 

In welchen Berufssparten kommt es zur Rufbereitschaft?

 

Das Bereithalten für einen möglichen Einsatz hängt selbstverständlich von der ausgeübten Tätigkeit im jeweiligen Beruf ab. Dies gilt auch für die Ausführung der Tätigkeiten, die in der Rufbereitschaft durchzuführen sind.

Während Arbeitnehmer:innen, die im IT-Bereich beschäftigt sind, ihren Einsatz oft von zu Hause aus erledigen können, müssen andere Arbeitnehmer:innen zu ihrem Arbeitsort fahren. Zum Beispiel in der Pflegebranche kommt es dazu, dass Arbeitnehmer:innen die Fahrt in der Regel antreten müssen. Im Bereich Palliativpflege und auch in anderen Bereichen können manchmal bestimmte Problematiken auch telefonisch geregelt werden. Dies ist situationsabhängig und von Fall zu Fall individuell.

Ein weiteres Beispiel sind die Installateur:innen, die beim Notdienst zu einem Rohrbruch gerufen werden. Diese haben selbstverständlich keine Möglichkeit, ihre Arbeit im Homeoffice zu erledigen, sondern müssen sich an den jeweiligen Einsatzort begeben.

In den folgenden Berufsbranchen ist die Rufbereitschaft gegeben:

 

  • im Gesundheitswesen
  • im Gastgewerbe und der Hotellerie
  • im Baugewerbe
  • im Sicherheitswesen
  • im Bereich IT
  • im Bereich Technik
  • in diversen handwerklichen Bereichen wie Installationen, Wasser, Gas, Elektrik 

Gesetzliche Regelung der Rufbereitschaft

 

Das Arbeitszeitgesetz regelt diese Zeit der Rufbereitschaften sehr genau. So besagt das Arbeitszeitgesetz, dass die Rufbereitschaft nicht zur Arbeitszeit gezählt wird, sondern als Ruhezeit gilt. In dieser Regelung ist festgehalten, dass ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Tätigkeit mindestens 11 ununterbrochene Stunden Ruhezeit einzuhalten hat. Im Paragraph 3 des Arbeitszeitgesetzes ist die Ausnahme dieser Regelung für einige Berufssparten detailliert geregelt. 

So gilt zum Beispiel für den Pflegebereich oder das Gesundheitswesen, dass die Ruhezeit durch Einsätze in der Rufbereitschaft verkürzt werden darf. Kommt es in diesem Fall zu einem Einsatz des Arbeitnehmers, darf dieser Einsatz nicht länger als die Hälfte der vorgeschriebenen Ruhezeit andauern und muss in einem anderen Zeitraum ausgeglichen werden. 

Wichtig: Nur die tatsächlich geleistete Zeit der Rufbereitschaft zählt als Arbeitszeit, während das Warten auf einen eventuellen Einsatz zur Ruhezeit gezählt wird. 

 

Wo verbringt der Arbeitnehmer seine verpflichtende Rufbereitschaft?

 

Die Zeit der Rufbereitschaft kann ein Arbeitnehmer an einem von ihm gewählten Ort verbringen. Dieser Punkt wurde durch den Europäischen Gerichtshof festgelegt. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt sehr deutlich und besagt: Ein Arbeitnehmer kann in einem bestimmten Rahmen seinen Aufenthaltsort frei wählen. Es muss jedoch gewährleistet werden, dass der Arbeitnehmer im Einsatzfall innerhalb kurzer Zeit seinen Einsatzort erreichen kann. 

Das bedeutet für den betroffenen Arbeitnehmer, dass er während der Zeit der Rufbereitschaft nicht einfach einen Kurztrip ins Ausland machen darf. Des Weiteren muss der Arbeitnehmer darauf achten, während dieser Zeit keinen Alkohol oder Drogen zu konsumieren, um seine Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. 

 

Wie oft darf ein Arbeitnehmer zur Rufbereitschaft herangezogen werden?

 

Das für die Rufbereitschaft geltende Arbeitszeitgesetz ist im Arbeitszeitgesetz im Paragraph 9 Abs. 1 und Paragraph 11 Abs. 3 geregelt. Hierbei gilt zu bemerken, dass in diesen Paragraphen auch die Ersatzruhezeiten geregelt wurden. Die Rufbereitschaft Ruhezeiten finden sich ebenfalls in diesen Paragraphen. 

Eine Begrenzung der Rufbereitschaft kann sich laut Arbeitszeitgesetz dann ergeben, wenn die tägliche oder wöchentlich zu leistende Höchstarbeitszeit erreicht wurde.  Die Höchstarbeitszeit beträgt laut Paragraph 3 Arbeitszeitgesetz durchschnittlich 8 Stunden pro Werktag. Der Zeitraum für den Zeitausgleich laut Rufbereitschaft Arbeitszeitgesetz für die geleistete Zeit während der Rufbereitschaft beträgt 6 Kalendermonate. Während dieser 6 Monate muss eine Abgeltung der geleisteten Tätigkeit während der Rufbereitschaft erfolgen. 

 

Wie verhält es sich mit der Vergütung für die Rufbereitschaft?

 

In der Kategorie Rufbereitschaft Vergütung gilt einiges zu beachten. Unser Blogbeitrag zu diesem Thema stellt Dir eine Fülle von Informationen zur Verfügung. Die Zeit der Rufbereitschaft an sich wird prinzipiell nicht vergütet. Eine Vergütung erfolgt erst dann, wenn es tatsächlich zum entsprechenden Arbeitseinsatz während der Zeit der Rufbereitschaft kommt.

In dem Moment, an dem Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz ankommen, beginnt die Arbeitszeit während der Rufbereitschaft. Diese wird dann selbstverständlich entlohnt. Befinden sich Arbeitnehmer:innen länger als 12 Stunden am Stück in Rufbereitschaft, dann erhalten sie eine anteilige Zahlung. 12,5 % des normalen Stundenlohnes werden hierbei ausgezahlt. Dies geschieht ganz unabhängig davon, ob es zum Arbeitseinsatz während der Rufbereitschaft kommt. Fahrtkosten werden ebenfalls angerechnet. Stattdessen ist es auch möglich, einen Freizeitausgleich zu erhalten.

 

 

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