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Das Gleitzeitkonto - kurz und einfach erklärt

Gleitzeit ist etwas äußerst Angenehmes, da man nicht täglich zur selben Zeit seine Arbeitstätigkeit beginnen und beenden muss. Alle Arbeitnehmer:innen in Gleitzeit haben stattdessen ein bestimmtes Zeitfenster vorgegeben, innerhalb dessen sie an ihrem Arbeitsplatz zu sein haben.

 

Es gibt nicht nur ein festes Modell, sondern verschiedene Unternehmen nutzen unterschiedliche Gleitzeitmodelle. Doch eines bleibt bei jedem Modell gleich: das Gleitzeitkonto. Du möchtest mehr darüber erfahren und fragst dich: Was ist ein Gleitzeitkonto und warum ist es wichtig? In unserem Glossar beleuchten wir die Thematik und geben dir wichtige Informationen an die Hand.

 

Was ist ein Gleitzeitkonto?

 

Eine in bis zu einem gewissen Zeitrahmen geregelte Arbeitszeit ist die Gleitzeit. Diese Regelung findet sich auch im Arbeitsrecht wieder und wird auch gleitende Arbeitszeit genannt. Ein eventuelles Zeitguthaben, die Plusstunden (Ist), und auch die  Schulden an Zeit, Minusstunden (Soll) werden auf dem Gleitzeitkonto erfasst. 

 

Auf diese Weise werden die tatsächlich gearbeiteten Stunden erfasst und können einfach festgehalten werden. Kennst du schon unsere „Stechuhr für die Hosentasche“? Mit der Stempeluhr-App von Staffomatic können Zeiten exakt erfasst und dokumentiert werden.

 

Wie erfolgt die Berechnung des Gleitzeitkontos?

Bei Gleitzeitmodellen ist es ganz normal, dass Minusstunden und Plusstunden entstehen. Um das Gleitzeitkonto berechnen zu können, müssen die Minusstunden mit den Plusstunden verrechnet werden. Eine entstehende Differenz wird dem Gleitzeitkonto danach gutgeschrieben. 

 

Das bedeutet, dass die Stunden die geleistete Arbeitszeit inkl. Fehlstunden sind. Die Soll-Stunden hingegen sind die von Arbeitgeber:innen fest geplanten Arbeitsstunden. 

 

Ein Beispiel hierzu:

Gleitzeitkonto

Vorher

Ist-Stunden

Soll-Stunden 

Differenz 

Gleitzeitkonto

Nachher 

0,00 Stunden 

6,00 

8,00

-2,00

-2,00 Stunden 

10,00 Stunden 

8,00

3,00

5,00

15,00 Stunden 

 

In diesem Beispiel in Zeile eins war das Gleitzeitkonto zunächst ausgeglichen. Der:die Arbeitnehmer:in hat sechs Stunden gearbeitet, sollte jedoch acht Stunden arbeiten. Die Differenz beträgt zwei Stunden und somit weist das Gleitzeitkonto hinterher zwei Minusstunden auf.

In der zweiten Zeile waren zunächst zehn Stunden auf dem Gleitzeitkonto vermerkt. Der:die Arbeitnehmer:in hat acht Stunden gearbeitet, es waren jedoch nur drei Soll-Stunden vorgesehen. Somit sind fünf weitere Stunden angesammelt worden und das Gleitzeitkonto hat hinterher 15 Stunden zu verzeichnen.

 

Können entstandene Zeitguthaben abgebaut werden?

Wurde im Rahmen der Gleitzeit ein Zeitguthaben angesammelt, so kann dieses durch eine verkürzte Arbeitszeit abgebaut werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Inanspruchnahme eines Gleittages, soweit dies mit den Arbeitgeber:innen vereinbart wurde.

 

Ein Gleittag ist ein arbeitsfreier Tag, durch den das angesammelte Zeitguthaben abgebaut wird. Wird der Zeitabbau nicht durch Inanspruchnahme des Zeitguthabens durchgeführt, so kann dieses Zeitguthaben alternativ vergütet werden. 

 

Werden im Bereich des Gleitzeitkontos mehr Stunden gearbeitet als benötigt, so können diese Stunden, falls mit dem:der Arbeitgeber:in vereinbart, an einem anderen Tag abgebaut werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel von Montag bis Donnerstag mehr gearbeitet werden kann und die Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto am Freitag verwendet werden, um einen kürzeren Arbeitstag zu haben. 

 

Zu beachten: Ein Gleitzeitkonto ist dann geeignet, wenn Arbeitnehmer:innen regelmäßig in einem vorgegebenen Zeitrahmen beschäftigt sind und immer die gleiche Vergütung ausbezahlt bekommen! 

 

Das Gleitzeitkonto Arbeitszeitkonto

Der Großteil der deutschen Unternehmen nutzt das Arbeitszeitkonto zur Stundenabrechnung der Arbeitnehmer:innen. Auf dem Arbeitszeitkonto werden die Differenzen zwischen der vertraglich festgelegten Arbeitszeit und der von den Arbeitnehmer:innen tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten festgehalten.

 

Dadurch finden sich auf einem Arbeitszeitkonto immer ein Sollstunden-Saldo und ein Minusstunden-Saldo. Besonders geeignet ist ein Gleitzeit Arbeitskonto dann, wenn Arbeitnehmer:innen immer die gleiche Anzahl an Stunden im Monat arbeiten und hierfür immer dieselbe Vergütung enthalten.

 

Gleitzeit bietet einige Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Für Arbeitnehmer:innen hat dies den Vorteil, dass sie den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit in einem bestimmten Rahmen selbst festlegen können. Hierzu gibt es verschiedene Modelle, welche jeweils einen zeitlichen Rahmen vorgeben.

 

Im Normalfall ist hier eine bestimmte Rahmenzeit vereinbart, an welcher Arbeitnehmer:innen an ihrem Arbeitsplatz sein müssen. Vom Beginn der Rahmenzeit bis zur Kernarbeitszeit können die Mitarbeitenden frei wählen, wann sie an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Dies gilt auch für das Ende der Arbeitstätigkeit. Zum Beispiel kann die Arbeit zwischen Acht Uhr und Zehn Uhr aufgenommen werden.

 

Was bedeutet Rahmenarbeitszeit?

Die Rahmenarbeitszeit wird von den Arbeitgeber:innen festgelegt, um den Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit zu geben, um Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit festzulegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitnehmer:innen arbeiten können, wie sie möchten. Die Rahmenarbeitszeit enthält immer eine Kernarbeitszeit, in der die Arbeitnehmer:innen an seiner Arbeitsstelle anwesend sein müssen! 

 

Die Rahmenarbeitszeit darf jedoch nur durch die Arbeitgeber:innen mittels Dienst- oder Betriebsvereinbarung im Unternehmen eingeführt werden. Ausnahme hiervon ist in Arbeitsbereichen, in denen Wechselschicht - oder Schichtarbeit durchgeführt wird. Dies ist im Paragraph 6 Absatz 8 TVöD festgesetzt worden. 

 

Wie funktioniert die Rahmenarbeitszeit in der Praxis?

Laut TVöD Paragraph 6 Absatz 7 ist es Unternehmen erlaubt, eine Rahmenarbeitszeit von 12 Stunden festzusetzen. Wird während dieser Zeit Mehrarbeit geleistet, so werden diese nicht als Gleitzeitkonto Überstunden gewertet. Überstunden entstehen nur dann, wenn außerhalb der Rahmenarbeitszeit gearbeitet wird!  Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen, die über die Rahmenarbeitszeit hinaus arbeiten, Überstunden sammeln, die danach vergütet werden. 

 

Durch die Rahmenarbeitszeit wird die wöchentliche Arbeitszeit nicht beeinflusst. Innerhalb eines Jahres müssen die Arbeitgeber:innen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nachweisen, wodurch das Gleitzeitkonto geführt werden muss. Wird in diesem Zeitraum kein Ausgleich für eventuell angefallene Überstunden durchgeführt, so müssen Arbeitgeber:innen die angeordnete Mehrarbeit zu 100 Prozent nach dem vereinbarten Entgelt abgelten. Dies gilt nur für Gleitzeitkonto Überstunden und nicht für Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto!

 

Was bedeutet Kernarbeitszeit beim Gleitzeitkonto?

Die Kernarbeitszeit ist der Zeitraum der Rahmenarbeitszeit, in der ein Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz sein muss. Durch das Festlegen der Kernarbeitszeit kann ein Unternehmen gewährleisten, dass alle Arbeitnehmer:innen an ihrem Arbeitsplatz sind und zur Verfügung stehen.

 

Somit können in einem Unternehmen die Zeiten, in denen der Zeitraum zwischen dem Beginn oder Ende der Rahmenarbeitszeit und der Kernzeit ist, somit der Zeitraum, den Arbeitnehmer:innen frei wählen können, wann sie ihre Tätigkeit aufnehmen und beenden. Genau genommen wird dadurch eine flexible Arbeitszeit beschränkt, jedoch halten sich Pflicht und Freiheit hier die Waage. 

 

Die Rahmenarbeitszeit kann zum Beispiel von acht Uhr am Morgen bis 20 Uhr am Abend festgelegt worden sein. Die Kernarbeitszeit ist jedoch von 12 bis 16 Uhr. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen ab 12 bis 16 Uhr anwesend sein müssen. Nun könnte man zum Beispiel von 12 bis 20 Uhr arbeiten oder von 11 bis 19 Uhr uns auch von acht bis 16 Uhr kann gearbeitet werden.

 

Von 13 bis 21 Uhr hingegen wäre kein möglicher Zeitraum, da sich dieser außerhalb der Kernarbeitszeit befindet, welche um 12 Uhr startet.

 

Ein Beispiel für das Gleitzeitkonto mit Kernarbeitszeit

Ein Unternehmen hat mit dem Betriebsrat eine Regelung für Gleitzeit und eine enthaltene Kernarbeitszeit vereinbart. Die Gleitzeit wurde zwischen 7 und 18 Uhr festgesetzt. Die Kernarbeitszeit wurde für das Unternehmen zwischen 9 und 15 Uhr festgelegt. 

 

Das bedeutet, dass zwischen 7 Uhr und 9 Uhr die Arbeitnehmer:innen ihre Tätigkeit aufnehmen können und um spätestens 9 Uhr an ihrem Arbeitsplatz zu sein haben. Ab 15 Uhr besteht die Möglichkeit, die Arbeitstätigkeit zu beenden und nach Hause zu gehen. Die Zeiträume zwischen 7 und 9 Uhr und 15 bis 18 Uhr ist somit die Gleitzeit, in der Arbeitnehmer:innen frei entscheiden können, wann die Tätigkeit beginnt und beendet wird. 

 

Die Arbeitszeit muss auf dem Gleitzeitkonto vermerkt werden, um die eventuell entstehenden Gleitzeitkonto Überstunden und Gleitzeitkonto Minusstunden exakt abrechnen zu können. 

 

Wo wird die Kernarbeitszeit geregelt?

Für die Kernarbeitszeit gibt es keine gesetzliche Regelung. Ob und in welchem Ausmaß die Kernarbeitszeit in einem Unternehmen festgelegt wird, unterliegt alleine den Arbeitgeber:innen und dem Betriebsrat. 

 

Nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 2 des Betriebsverfassungsgesetzes muss ein im Unternehmen befindlicher Betriebsrat bei Einführung der Gleitzeit seine Zustimmung geben. Der Betriebsrat ist danach berechtigt, eine Entscheidung der Gleitzeit und einer eventuellen Kernarbeitszeit zu treffen. Hat ein Unternehmen keinen Betriebsrat, so muss die Bekanntgabe der Gleitzeit mittels Dienstanweisung bekannt gegeben werden. Eine Regelung der Dienstzeit durch Arbeitsverträge ist immer eine Ausnahme.

 

Das Gleitzeitkonto in der Kurzarbeitszeit

Kurzarbeit ist das Verkürzen der normalen Arbeitszeiten aufgrund vorübergehender Produktions- oder Auftrags-Schwierigkeiten in Unternehmen, um das Überleben des Unternehmens zu sichern. Mit der Kurzarbeit ist ebenfalls die Minderung des Entgelts der Arbeitnehmer:innen verbunden. 

 

Durch die Einführung der Kurzarbeit werden die bestehenden Arbeitszeiten geändert oder ausgesetzt. Die Paragrafen 95 und folgende, Sozialgesetzbuch III regeln diese Vorgehensweise detailliert. Unternehmer haben bei Kurzarbeit darauf zu achten, dass die Arbeitnehmer:innen nach Paragraph 96 Absatz 4 S. 3 und 4 SGB III ganz oder teilweise geschützt sind. Sind die Voraussetzungen für Arbeitnehmer:innen nicht gegeben, müssen sie ein eventuell bestehendes Gleitzeitguthaben aufbrauchen, bevor von der Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld ausbezahlt wird. Daher müssen Arbeitgeber:innen das Kurzarbeit Gleitzeitkonto ebenfalls sehr genau führen und prüfen. 

 

Folgende Ausnahmen gelten bei Kurzarbeit für das Kurzarbeitergeld

In der Kategorie Kurzarbeit Gleitzeitkonto gibt es einige Ausnahmen:

  • Arbeitszeitguthaben sind geschützt, wenn sie länger als 12 Monate vor dem Antrag auf Kurzarbeit bestanden haben. Geschützt ist der niedrigste Stand, der im gleichen Jahr erreicht worden ist. Ein eventueller Rest muss zur Vermeidung der Kurzarbeit abgebaut werden. 
  • Arbeitnehmer:innen, die über ein Gleitzeitkonto verfügen, müssen ihr Zeitguthaben nicht aufbrauchen, wenn es mehr als 10 Prozent über der Arbeitszeit eines Jahres liegt
  • die Überprüfung der Zeitkönigstände hat monatlich zu erfolgen 
  • ist die Kurzarbeitszeit beendet, so darf kein Guthaben auf dem Zeitkonto bestehen

 

 

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