Eine Kündigungsfrist besteht, um sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber vom plötzlichen Verlust des Mitarbeiters bzw. Jobs zu bewahren. Die Länge der Frist kann sich entweder aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitnehmer mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende oder dem 15. eines Monats kündigen kann. Diese Frist kann im Arbeitsvertrag nicht verkürzt, sondern nur verlängert werden. Hierbei müssen sich aber immer beide Parteien, also auch der Arbeitgeber an die verlängerten Fristen halten. Je länger ein Mitarbeiter beschäftigt ist, umso länger ist auch seine Kündigungsfrist.
Besteht ein befristetes Arbeitsverhältnis bedarf es keiner Kündigung, der Arbeitsvertrag läuft einfach aus. Zusätzlich haben beide Parteien die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu beschließen. Dann kann das Arbeitsverhältnis theoretisch noch am selben Tag beendet werden. Von Arbeitgeberseite wird ein Aufhebungsvertrag häufig zusammen mit einer Abfindung geregelt.
Du willst wissen, wie du deine Mitarbeiter von der Kündigung abhältst? Auf unserem Blog haben wir wertvolle Tipps für dich.