Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, deren monatliche Einkommensgrenze bei 450 Euro liegt. Für den Arbeitnehmer ist dieses Gehalt steuerfrei, es entstehen keinerlei Abgaben. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag von 30%, der sich aus Krankenversicherung, Rentenversicherung und einer geringen Lohnsteuer zusammensetzt. Ein Arbeitnehmer kann auch mehrere Minijobs ausüben, solange der gesamte verdiente Betrag 450 Euro nicht überschreitet. Eine Ausnahme bildet Weihnachts- und Urlaubsgeld, bei dem die Grenze höher liegt.
Nicht nur für Schüler und Studenten sind Minijobs ideal, auch wer bereits einen sozialversicherungspflichtigen Fulltime-Job hat, kann zusätzlich einen steuerfreien Minijob annehmen, um Geld dazuzuverdienen oder sich einfach in einem neuen Zweig auszuprobieren. Allerdings sollte der Hauptarbeitgeber über den Nebenjob informiert werden. Minijobs bieten sich auch im Mutterschutz oder während eines Erziehungsurlaubs an, dabei dürfen nur nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Eine geringfügige Beschäftigung ist außerdem eine Möglichkeit, aus der Arbeitslosigkeit wieder in den Arbeitsalltag zu schnuppern.
Bei Minijobs kommt es oft vor, dass sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer nicht genau wissen, wie viele Stunden bereits geleistet wurden und so zu viele oder zu wenige Stunden gearbeitet werden. Um Überblick zu behalten, bietet sich ein Online Schichtplaner an. Damit kann der Arbeitgeber gut kontrollieren, wie viele Stunden bei einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter bereits verbucht wurden und wann er ihn noch einsetzen kann.