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Was sind Zuschläge?

Was sind Zuschläge, wann werden sie gezahlt und wie sieht es rechtlich rund um die verschiedenen Zuschläge aus? Welche Zuschläge gibt es überhaupt? Fragen über Fragen klären wir in unserem Glossar, damit du dich perfekt zurechtfindest.

Zunächst einmal die Definition Zuschläge:

Zuschläge sind finanzielle Zuzahlungen, welche Arbeitnehmer:innen für zusätzlich geleistete Arbeit erhalten. Diese werden prozentual zu dem regulären Stundenlohn dazugerechnet.

 

Wer „Zuschläge“ im Internet sucht, dem fallen sicherlich auch andere Definitionen auf. Dies liegt daran, dass hiermit generell eine zusätzliche Geldleistung gemeint sein kann. Wie beispielsweise ein Flugticket für die Businessclass mit einem entsprechenden Zuschlag für den Kunden (also teurer) verkauft wird.

 

Was ist der Unterschied zwischen Zuschlägen und Zulagen?

Hast Du gewusst, dass es einen Unterschied zwischen Zuschlägen und Zulagen gibt? Beide Begriffe beschreiben die zusätzliche und in der Regel finanzielle Entlohnung, welche zusätzlich zum normalen Stundenlohn ausgezahlt wird. Zuschläge gibt es jedoch wie oben beschrieben für zusätzlich geleistete Arbeit, während die Zulagen immer dann gezahlt werden, wenn es zu erschwerten Arbeitsbedingungen kommt. Somit haben wir Zulagen und Zuschläge einfach erklärt und verständlich den kleinen, aber feinen Unterschied definiert.

 

Welche Zuschläge gibt es?

Wichtig zu wissen ist, dass diese Zulagen stets im Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag geregelt werden und sich branchenabhängig voneinander unterscheiden. Nur der Anspruch auf den Zuschlag Nachtarbeit ist übrigens per Gesetz festgelegt. Andere Zuschläge werden lediglich ausgezahlt, um die Arbeit attraktiver zu gestalten, die Arbeitsleistung der Mitarbeiter:innen wertzuschätzen und um lückenlose Dienstpläne realisieren zu können.

In zahlreichen Betrieben können Prozesse nicht unterbrochen werden und müssen dementsprechend beispielsweise in Schichten kontinuierlich weitergeführt werden.

Zum Beispiel in der Fertigung oder der Lebensmittelindustrie oder in Chemiebetrieben ist dies der Fall. Es gibt jedoch weitere Beispiele wie die Gastronomie, Bäckereien, das Gesundheitswesen (Pflege, Krankenhäuser usw.), den öffentlichen Dienst (z. B. bei der Polizei) und viele mehr, bei denen zwingend auch nachts, an Feiertagen und am Wochenende Personal zur Verfügung stehen muss.

 

Hier ein paar Beispiele für Zuschläge und Zulagen:

1. Lohnzuschläge für Sonntagsarbeit – Sonn- und Feiertagszuschläge

Die Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit müssen tatsächlich nicht gezahlt werden. Arbeitgeber:innen sind nicht dazu verpflichtet, diese Arbeit gesondert durch Zuschläge zu entlohnen, da Arbeitnehmer:innen gesetzlich keinerlei Anspruch darauf haben. Dies gilt jedoch nur für die Sonn- und Feiertagsarbeit, welche tagsüber geleistet wird. Zudem muss durch Arbeitgeber:innen ein Ausgleichstag geschaffen werden, welcher den freien Tag ersetzt. Dies steht im §11 des Arbeitszeitgesetzes, kurz ArbZG.

Die Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen ist ebenso wie die Nachtarbeit im Allgemeinen entweder mit Zuschlägen oder aber mit entsprechender Freizeit auszugleichen. Normalerweise gilt an Sonntagen und an Feiertagen ein Beschäftigungsverbot von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr also wirklich den kompletten Tag. Die oben beschriebenen Ausnahmen sind lediglich Abweichungen bei den beschriebenen Ausnahmen und Sonderfällen.

 

2. Lohnzuschläge für Nachtarbeit

Zuschläge für Nachtarbeit sind die einzigen Zuschläge, auf die Arbeitnehmer:innen einen gesetzlich verankerten Anspruch haben. In §6 des ArbZG wird die Nacht- und Schichtarbeit geregelt. Abweichungen gibt es auch bei den Zuschlägen für die Nachtarbeit, wenn beispielsweise Tarifverträge eine andere Regelung vorsehen. Auch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen spielen an dieser Stelle eine wichtige Rolle. Die Regelungen hierzu finden sich in §7 des ArbZG wieder.

Die Regelungen in den beiden Paragraphen 6 und 7 besagen unter anderem, dass entweder ein Freizeitausgleich oder ein finanzieller Ausgleich für die Nachtarbeit als Zuschlag erfolgen muss. An dieser Stelle haben Mitarbeiter:innen also einen gesetzlichen Anspruch.

 

3.Lohnzuschläge für Überstunden

Zuschläge für Überstunden sind ein besonderes Thema. Sind Überstunden überhaupt zuschlagspflichtig? Und wenn ja, ab wann? Die Gesetzgebung begrenzt die maximale wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Arbeitsstunden. Eine Mehrleistung ist dementsprechend durch Zuschläge oder den entsprechenden Freizeitausgleich zu regeln.

Meistens liegen die Zuschläge hier zwischen 10 % und 25 %, die auf den regulären Arbeitslohn hinzugerechnet werden. Wie wir es bereits kennen regeln auch an dieser Stelle entsprechende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die genauen Zuschläge.

 

4. Weitere Zuschläge und Zulagen

Die Zuschläge für Mehrarbeit oder Überstunden aus Punkt drei zählen genau genommen zu Zulagen und nicht zu Zuschlägen. Auch die Zuschläge für Erschwernis, Gefahr und Schmutz sind eigentlich keine Zuschläge, sondern Zulagen.

 

5. Mischzuschläge

Mischzuschläge sind Zuschläge, bei denen zwei Zuschläge aufeinandertreffen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Nachtzuschlag und den Feiertagszuschlag handeln. Dies stellt keine Seltenheit dar und kann auch für die jeweilige Versteuerung besonders berechnet werden.

 

 

Sind Zuschläge steuerpflichtig?

Nun stellt sich selbstverständlich noch die Frage nach der Versteuerung. Wie werden Zuschläge versteuert? Die Versteuerung regelt sich im §39b im Einkommenssteuergesetz, kurz EstG und im §3b, ebenfalls EstG.

Die Zuschläge und Zulagen (wie oben voneinander abgegrenzt) werden jeweils unterschiedlich versteuert. So sind die Zulagen in jedem Falle zu versteuern. Die Zuschläge hingegen (Sonntagszuschläge, Nachtzuschläge und Feiertagszuschläge) sind bis zu einem bestimmten Prozentsatz steuerfrei. Bei Nachtarbeit gilt Steuerfreiheit bis 25 % Zuschlag auf den Grundlohn. Bei Sonn- und Feiertagszuschlägen dürfen diese 50 % Zuschläge nicht überschreiten. Beides gilt jedoch nur, wenn der Stundenlohn nicht mehr als 50 € beträgt.

Ausnahmen:

Ausnahmen sind gesetzliche Feiertage und der 01. Mai, der 31. Dezember und der 24. Dezember ab 14 Uhr sowie der 25. und 26. Dezember. Alles jedoch nur, wenn sie die jeweiligen Prozentsätze nicht übersteigen und der Grundlohn bis zu 50 € beträgt.

 

01. Mai

150 %

24. Dezember ab 14:00 Uhr

150 %

25. Dezember

150 %

26. Dezember

150 %

31. Dezember ab 14:00 Uhr und an ges. Feiertagen

125 % Zuschläge

Nachtarbeit von vor 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr

Erhöhung des Zuschlages auf 40 %

 

Nachtarbeit wird normalerweise von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnet. Wird diese jedoch bereits vor Mitternacht aufgenommen, werden die Zuschläge entsprechend erhöht.

 

 

FAQ

Welche Zuschläge gibt es?

 

Welche Zulagen gibt es?

  • Gefahrenzulagen
  • Erschwerniszulagen
  • persönliche Zulagen
  • Schmutzzulagen
  • und viele mehr

Diese zählen nicht zu den Zuschlägen und sind differenziert zu betrachten.

 

Sind Zuschläge steuerfrei?

Bis zu einem gewissen Prozentsatz sowie einem gewissen Grundlohn sind Zuschläge steuerfrei.

 

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge?

Nur bei Nachtarbeit gibt es Anspruch auf Zuschläge. Alle anderen Zuschläge sind zwar nicht gesetzlich verankert, können jedoch in Tarifverträgen, der Betriebsvereinbarung oder auch im Arbeitsvertrag festgehalten sein und sind somit bindend. Ebenso gilt dies bei betrieblichen Übungen.

Ansonsten gibt es zwar keinen Anspruch, die Zuschläge werden in der Regel jedoch gezahlt.

 

 

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