Eine Abfindung ist eine Geldzahlung, die ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer leistet, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Abfindung kann als Alternative zu einer Kündigung gezahlt werden und dient dazu, dass der Arbeitnehmer auf seine Kündigungsfrist oder auf seine Ansprüche auf Weiterbeschäftigung verzichtet. Die Höhe der Abfindung hängt in der Regel von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Alter des Arbeitnehmers und seinem Gehalt ab. Sie kann aber auch aus anderen Gründen vereinbart werden, zum Beispiel um einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Grundsätzlich geht man bei außergerichtlichen und in gerichtlichen Verhandlungen von der Regelabfindung aus. Üblicherweise beträgt diese 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Darüber hinaus bestehen diverse weitere Faktoren, die sich auf die Höhe der Abfindungssummer auswirken können, zum Beispiel Alter des Arbeitnehmers, soziale Härten oder Krankheit.
Der Arbeitnehmer hat über die Regelabfindung hinaus zusätzliche Verhandlungsmasse, dazu gehören zum Beispiel:
Was hingegen vom Arbeitgeber nicht zu einem Bestandteil der Abfindung gemacht werden darf, sind: