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Abmahnung im Arbeitsrecht: Was bedeutet sie und wann ist sie ungültig?

 

Das Wort "Abmahnung" kann bei Arbeitnehmer*innen Unruhe hervorrufen, da es oft mit Disziplinarmaßnahmen und möglichen Kündigungen in Verbindung gebracht wird. Aber was ist eine Abmahnung genau, wann ist sie ungültig und wie viele Abmahnungen sind nötig, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird? Lassen Sie uns diese Fragen klären.

 

Was ist eine Abmahnung?

 

Eine Abmahnung ist ein formelles Schreiben von Arbeitgeber*innen an Arbeitnehmer*innen, das auf ein bestimmtes Fehlverhalten hinweist. Dies kann z. B. ein Verstoß gegen Arbeitsanweisungen, Pflichtverletzungen oder unentschuldigtes Fehlen sein. Eine Abmahnung dient dabei als Warnung und soll den Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit geben, ihr Verhalten zu ändern.

 

Wann ist eine Abmahnung ungültig?

 

Eine Abmahnung ist nicht immer gültig. Es gibt bestimmte formelle und inhaltliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört, dass die Abmahnung schriftlich erfolgen und das Fehlverhalten genau benannt werden muss. Zudem muss deutlich gemacht werden, dass bei Wiederholung des Fehlverhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können.

 

Eine Abmahnung kann ungültig sein, wenn sie auf einem unzutreffenden Sachverhalt beruht, wenn das abgemahnte Verhalten nicht gegen vertragliche Pflichten verstößt oder wenn die Abmahnung unverhältnismäßig ist. In solchen Fällen können Arbeitnehmer*innen die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

 

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?

 

Es gibt keinen gesetzlich festgelegten "Abmahnzähler", der bei einer bestimmten Anzahl automatisch zu einer Kündigung führt. Vielmehr hängt es vom Einzelfall und vom Grad des Fehlverhaltens ab, ob und wann eine Kündigung aufgrund von Abmahnungen gerechtfertigt ist.

 

In der Praxis ist es jedoch üblich, dass Arbeitgeber*innen vor einer verhaltensbedingten Kündigung mindestens eine, oft aber auch mehrere Abmahnungen aussprechen. Dabei geht es darum, dem Arbeitnehmer*in klarzumachen, dass sein Verhalten inakzeptabel ist und bei Wiederholung eine Kündigung drohen kann.

 

Fazit: Die Abmahnung ist ein ernstzunehmender Hinweis

 

Eine Abmahnung ist ein ernstzunehmender Hinweis auf Fehlverhalten am Arbeitsplatz, den Arbeitnehmer*innen nicht ignorieren sollten. Gleichzeitig haben sie Rechte und können gegen ungültige Abmahnungen vorgehen. Bei Unsicherheiten sollte immer professioneller Rat eingeholt werden.

 

 

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