Der Bereitschaftsdienst bezeichnet die Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer sich nicht unmittelbar am Arbeitsplatz, aber an einem vom Arbeitgeber eingegrenzten Ort aufhalten muss. So ist er, falls benötigt, sofort oder innerhalb eines kurzen Zeitraums bereit, seine volle Tätigkeit aufzunehmen. Diese Dienste sind in Berufsgruppen nötig, deren längere Abwesenheit der Allgemeinheit schaden würde, etwa in der Feuerwehr oder bei Rettungsdiensten. Aber auch in privaten Unternehmen kann es in bestimmten Bereichen erforderlich sein, Bereitschaftsdienste einzurichten, zum Beispiel im IT-Bereich um gravierende Server-Ausfälle zu vermeiden.
Der Bereitschaftsdienst verringert ständige Anwesenheiten und Nachtschichten. Dadurch wird das Personal entlastet, aber auch Kosten für das Unternehmen gespart.
Nicht zu verwechseln ist der Bereitschaftsdienst mit der Arbeitsbereitschaft und der Rufbereitschaft. Während der Arbeitsbereitschaft befindet sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, seine Arbeit selbstständig wieder aufzunehmen. Dieser Zustand wird in Deutschland „wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ genannt und tritt beispielsweise ein, wenn ein LKW-Fahrer wartet, solange sein Fahrzeug entladen wird, um dann weiter zu fahren. In der Rufbereitschaft ist der Arbeitnehmer weniger eingeschränkt, als im Bereitschaftsdienst. Er kann etwa an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen teilnehmen.