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Die Rüstzeit ist ein essenzieller Bestandteil der Arbeitsorganisation und hat direkte Auswirkungen auf die Arbeitszeit. Sie beschreibt die Zeitspanne, die erforderlich ist, um eine Tätigkeit vorzubereiten oder abzuschließen. 

Doch was sind Rüstzeiten eigentlich genau, ist die Rüstzeit Arbeitszeit und wie ist die rechtliche Handhabung? In diesem Glossar-Beitrag erklären wir ausführlich die Rüstzeit Definition, ihre Bedeutung im Arbeitsalltag und ihre Einordnung innerhalb des Arbeitszeitrechts.

 

Rüstzeit Definition

Die Rüstzeit umfasst alle Tätigkeiten, die vor oder nach der eigentlichen Arbeitsaufgabe anfallen. Dazu gehören unter anderem:

⏳ Das Anlegen oder Ablegen von spezieller Arbeitskleidung

🔧 Das Vorbereiten von Werkzeugen oder Maschinen

📝 Die Durchführung von Sicherheitsprüfungen

🚚 Das Be- und Entladen von Arbeitsmaterial

🔄 Das Aufräumen des Arbeitsplatzes nach getaner Arbeit

Diese Tätigkeiten sind oft unerlässlich für den eigentlichen Arbeitsprozess und können je nach Branche und Berufsgruppe einen erheblichen Zeitaufwand darstellen.

 

Rüstzeiten in der Produktion

Vor allem in der Produktion kann die Rüstzeit hoch sein, denn Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen müssen regelmäßig umgerüstet, gewartet, gereinigt, getestet oder kontrolliert werden. 

In der Produktion teilt man die Rüstzeit in vier Phasen ein:

  • Rüstvorbereitung
  • Werkzeugwechsel
  • Einstellen
  • Testen und Anpassen

In dieser Zeit stehen die Maschinen nicht für die Ausführung der eigentlichen Arbeit zur Verfügung, folglich haben die Rüstzeiten einen direkten Einfluss auf die Produktionskosten.

 

Umkleide- und Rüstzeiten

Ein besonderer Unterpunkt der Rüstzeit ist die Umkleidezeit. Sie gilt für Beschäftigte, die eine notwendige Uniform bzw. Dienstkleidung anlegen müssen. 

Hierunter zählen beispielsweise Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehrleute, aber auch Personenkreise, die eine Schutzkleidung anlegen müssen, zum Beispiel in Ordnungs- oder Sicherheitsdiensten.

Wichtig: Das Umziehen in reguläre Büro- oder Freizeitkleidung gilt in der Regel nicht als Arbeitszeit.

Auch wenn das in der Theorie erstmal einfach klingt, ist es in vielen Bereichen nach wie vor strittig, ob das Umziehen zur Arbeitszeit gehört. Arbeits- und Tarifverträge regeln häufig, welche Zeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen. So können Umkleidezeiten darin auch explizit ausgeschlossen werden.

 

Ist die Rüstzeit Arbeitszeit?

Die Frage, ob Rüstzeit Arbeitszeit ist, und damit auch im Rahmen der Zeiterfassung erfasst werden muss, ist ein viel diskutiertes Thema – häufig ist es eine Frage des Einzelfalls. Grundsätzlich gilt: Wenn die Rüstzeit eine zwingende Voraussetzung für die Erbringung der Hauptarbeitsleistung ist und vom Arbeitgeber angeordnet wird, zählt sie zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu mehrfach entschieden, dass Rüstzeiten vergütungspflichtig sind, wenn:

  • Der Arbeitgeber das Anlegen von spezieller Kleidung vorschreibt oder die private Nutzung der Arbeitskleidung ausgeschlossen ist
  • Die Vorbereitung der Arbeit unverzichtbar ist
  • Die Tätigkeit nur im Betrieb oder an einem bestimmten Ort ausgeführt werden kann

Somit ist die Rüstzeit Arbeitszeit, wenn sie in direktem Zusammenhang mit den dienstlichen Pflichten steht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf Bezahlung der Rüstzeit.

Häufig kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, wenn Rüstzeiten wie Umziehen entweder nicht direkt vom Arbeitgeber angeordnet werden oder es keine entsprechende Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt.

 

Rüstzeiten und das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässigen Arbeitszeiten von Arbeitnehmenden in Deutschland und legt fest, welche Zeiten zur Arbeitszeit gezählt werden. Rüstzeiten werden dabei nicht explizit im ArbZG erwähnt. Grundsätzlich gilt aber, dass Rüstzeiten als Arbeitszeit gewertet werden, wenn sie zwingend erforderlich sind, um die Haupttätigkeit auszuüben. 

Gemäß geltender Rechtsprechung muss die Rüstzeit erfasst und bei der Berechnung der täglichen Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden. Nach § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten, kann aber auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, sofern der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten wieder bei 8 Stunden liegt. Da Rüstzeiten zur Arbeitszeit gehören, müssen sie in diese Berechnung mit einfließen.

Ein Verstoß gegen die ordnungsgemäße Erfassung oder Vergütung von Rüstzeiten kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber führen. Unternehmen sind daher verpflichtet, entweder eine digitale Zeiterfassung oder andere verlässliche Methoden einzusetzen, um Rüstzeiten korrekt zu dokumentieren und abzurechnen.

 

Beispiele für Rüstzeiten in verschiedenen Branchen

Die Dauer und Art der Rüstzeit variiert je nach Berufsfeld. Neben der Produktion gibt es einige weitere Branchen, in denen typische Rüstzeiten anfallen:

 

  1. Handwerk & Bauwesen:
  • Werkzeugzusammenstellung für Baustellen
  • Anlegen von Schutzausrüstung
  • Transport von Materialien
  1. Gesundheitswesen & Pflege:
  • Vorbereitung von Instrumenten
  • Desinfektion von Arbeitsgeräten
  • Übergabeprotokolle zwischen Schichten
  1. Büro & Verwaltung:
  • Hochfahren/Runterfahren von Computern
  • Sortieren von Akten
  • Einrichten von Konferenzräumen

 

Berechnung von Rüstzeiten

Die genaue Berechnung der Rüstzeit ist ein essenzieller Bestandteil der Arbeitszeiterfassung und kann je nach Branche und Tätigkeit variieren. In vielen Unternehmen wird die Rüstzeit entweder pauschal angesetzt oder über eine genaue Zeitmessung erfasst. Zur Berechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1️⃣ Pauschale Rüstzeitberechnung: In manchen Betrieben wird eine fixe Zeitspanne für Rüstzeiten festgelegt, z. B. 10 oder 15 Minuten pro Schicht. Dies vereinfacht die Abrechnung, kann jedoch in der Praxis zu Ungenauigkeiten führen.

2️⃣ Individuelle Erfassung: Hierbei wird die tatsächlich aufgewendete Rüstzeit dokumentiert. Dies kann durch eine digitale Zeiterfassung oder manuelle Eintragungen erfolgen.

3️⃣ Automatisierte Zeiterfassungssysteme: Moderne Softwarelösungen bieten die Möglichkeit, die Rüstzeiten direkt zu erfassen, indem Arbeitsbeginn und Arbeitsende genau protokolliert werden. Besonders in größeren Unternehmen oder Industrieprozessen ist dies hilfreich, um realistische Zeiten zu dokumentieren.

 

Rüstgrundzeit, Rüstverteilzeit und Rüsterholzeit 

Unabhängig von der Methode der Berechnung, umfasst die Rüstzeit häufig verschiedene Komponenten. Die drei zentralen Begriffe sind hierbei:

Rüstgrundzeit: Dies ist die direkt erforderliche Zeit für das Einrichten oder Abrüsten eines Arbeitsplatzes oder einer Maschine. Sie beinhaltet Tätigkeiten wie das Anlegen von Schutzausrüstung, das Einstellen von Werkzeugen oder das Laden von Materialien. Die Rüstgrundzeit ist die Hauptzeit innerhalb der Rüstzeit und wird in vielen Fällen als Arbeitszeit anerkannt.

Rüstverteilzeit: Diese Zeit umfasst unvorhersehbare oder zusätzlich benötigte Zeiten während des Rüstprozesses. Dazu gehören beispielsweise Wartezeiten auf benötigte Werkzeuge, Abstimmungen mit Kolleg*innen oder unerwartete Unterbrechungen. Diese Zeit kann stark variieren und sollte in einer genauen Zeiterfassung berücksichtigt werden, um realistische Arbeitszeitberechnungen zu gewährleisten. 

Rüsterholzeit: Da das Rüsten oftmals körperlich oder geistig anstrengend ist, wird in bestimmten Branchen eine Erholzeit berücksichtigt. Diese Zeit dient zur kurzen Regeneration der Mitarbeitenden nach einem Rüstprozess, insbesondere wenn wiederholte oder intensive Umstellungen notwendig sind. Die Rüsterholzeit trägt dazu bei, die langfristige Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten.

In der Regel werden die Rüstverteilzeit und Rüsterholzeit prozentual hinzugezogen, ergeben sich also aus der Länge der Rüstgrundzeit.

 

Praxisbeispiel zur Berechnung der Rüstzeit

Eine Maschinenbedienerin muss zu Beginn der Schicht eine Fräsmaschine für die Produktion vorbereiten. Die gesamte Rüstzeit setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1.  Rüstgrundzeit: Die Haupttätigkeit besteht aus dem Laden der Fräswerkzeuge, Einstellen der Maschine und einer Funktionsprüfung. Dies dauert 30 Minuten.

2. Rüstverteilzeit: Während des Rüstprozesses treten Verzögerungen auf, wie z. B. das Warten auf ein benötigtes Werkzeug oder Rückfragen zur Maschinenprogrammierung. Diese unerwarteten Unterbrechungen werden mit 5 Prozent von der Rüstgrundzeit, also 1,5 Minuten berechnet.

3. Rüsterholzeit: Nach dem Einrichten der Maschine benötigt die Bedienperson eine kurze Pause, um sich von der physischen und kognitiven Belastung zu erholen. Diese beträgt 10 Prozent der Grundzeit, also 3 Minuten.

📊 Gesamtrüstzeit = Rüstgrundzeit + Rüstverteilzeit + Rüsterholzeit = 30 Minuten + 1,5 Minuten + 3 Minuten = 34,5 Minuten

 

Erfassung der Rüstzeit als Arbeitszeit: Herausforderungen und Lösungen

Die Zeiterfassung von Rüstzeiten stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, da sie oft nicht explizit als Arbeitszeit wahrgenommen oder dokumentiert wird. Ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden ist die Frage, ob und in welchem Umfang Rüstzeiten zur vergüteten Arbeitszeit gehören. Um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen klare Richtlinien festlegen.

Einführung verbindlicher Regelungen: Unternehmen sollten explizit in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen regeln, ob und wie die Rüstzeit als Arbeitszeit gewertet wird. Dies verhindert spätere Streitigkeiten.

Digitale Zeiterfassung nutzen: Die digitale Zeiterfassung stellt sicher, dass Rüstzeiten exakt dokumentiert werden. Systeme wie elektronische Stempeluhren oder Zeiterfassungs Apps bieten hier eine besonders präzise Methode.

Klare Kommunikation mit den Mitarbeitenden: Es ist wichtig, dass Arbeitnehmende wissen, wie ihre Rüstzeiten erfasst werden und in welchem Umfang diese als Arbeitszeit gelten. Eine transparente Kommunikation vermeidet Missverständnisse und sorgt für eine gerechtere Arbeitszeitberechnung.

 

Wie kann die Rüstzeit optimiert werden?

Effizientes Zeitmanagement kann dazu beitragen, die Rüstzeit zu minimieren und produktiver zu gestalten. Einige Tipps zur Optimierung:

Bessere Organisation: Arbeitsmaterialien im Voraus bereitstellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

 ✅ Technische Hilfsmittel nutzen: Automatisierte Maschinenprüfungen können manuelle Vorbereitungszeiten reduzieren. 

Arbeitsprozesse standardisieren: Klare Abläufe helfen, unnötige Vorbereitungszeiten zu vermeiden. 

Digitale Zeiterfassung: Die genaue Dokumentation der Rüstzeit kann Missverständnisse verhindern.

 

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FAQ

Wann beginnt die Rüstzeit Arbeitszeit?

Die Rüstzeit beginnt als Arbeitszeit, sobald Arbeitnehmende mit vorbereitenden Tätigkeiten beginnen, die für die eigentliche Arbeitsleistung erforderlich sind. Dazu gehören das Anlegen von Schutzkleidung, das Einrichten von Maschinen oder das Vorbereiten von Arbeitsmaterialien. Entscheidend ist, dass diese Tätigkeiten nicht privat, sondern im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. In der Regel zählt die Rüstzeit zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, sofern sie betrieblich notwendig ist.

Wie lange dauert eine typische Rüstzeit?

Die Dauer der Rüstzeit hängt von der Art der Tätigkeit und der Branche ab. In der industriellen Fertigung kann die Rüstzeit zwischen 20 und 60 Minuten betragen, während sie in Büroberufen oft nur wenige Minuten ausmacht. Faktoren wie komplexe Maschinen, notwendige Sicherheitsprüfungen und organisatorische Abläufe beeinflussen die Gesamtdauer.

Muss die Rüstzeit dokumentiert werden?

Ja, gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und gängiger Rechtsprechung ist es ratsam, die Rüstzeit zu dokumentieren. Unternehmen sollten digitale Zeiterfassungssysteme oder manuelle Protokolle nutzen, um sicherzustellen, dass die tatsächliche Arbeitszeit erfasst wird. Eine transparente Dokumentation hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und die Arbeitszeiten fair abzurechnen.

Wird die Rüstzeit bezahlt?

Die Rüstzeit ist dann vergütungspflichtig, wenn sie eine notwendige betriebliche Voraussetzung für die Hauptarbeitstätigkeit darstellt. Wenn Arbeitnehmende beispielsweise spezielle Schutzausrüstung anlegen müssen oder Maschinen einrichten, zählt diese Zeit zur Arbeitszeit. In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann es spezielle Regelungen geben, die eine abweichende Handhabung der Vergütung ermöglichen.

 

 

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