Als Urlaubsgeld wird ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet. Unterschieden werden muss hier zum Urlaubsentgelt. Hierbei handelt es sich um eine Weiterzahlung des Gehalts während des Urlaubs eines Mitarbeiters. Das Urlaubsgeld kann entweder gemeinsam mit dem Urlaubsentgelt gezahlt werden oder zu einem bestimmten anderen Zeitpunkt des Jahres. Nach Angaben der Hans-Böckler Stiftung zahlten 2016 in Deutschland etwa 41 Prozent der Unternehmen ihrer Angestellten Urlaubsgeld.
Der Arbeitgeber ist nicht unmittelbar verpflichtet Urlaubsgeld an seine Angestellten zu bezahlen. Oft ergibt sich die Pflicht aber aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Es ist möglich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Vereinbarung schließen, dass das Urlaubsgeld zurückerstattet wird, falls der Arbeitnehmer kurz nach der Zahlung aus dem Unternehmen ausscheiden sollte. Außerdem haben Arbeitgeber das Recht, Urlaubsgeld zu kürzen, wenn der Arbeitnehmer Krankheitsbedingt gefehlt hat. In Deutschland gehört das Urlaubsgeld zum normalen Arbeitslohn und unterliegt so der allgemeinen Lohnsteuerpflicht.