Definition
Wochenendzuschläge sind Zuschläge, welche Arbeitgeber:innen an Arbeitnehmer:innen entrichtet. Anders als der Name vermuten lässt, gibt es nicht nur Zuschläge für den Samstag und den Sonntag, sondern auch für Nachtarbeit oder die Arbeit an Feiertagen fallen in diese Kategorie.
Hierbei wird zwischen Samstagszuschlägen und Sonn- und Feiertagszuschlägen unterschieden. Die Zahlung dieser Zuschläge ist für Arbeitgeber:innen jedoch nur dann verpflichtend, wenn dies entsprechend im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag steht. Die Wochenendzuschläge können übrigens auch für Übungen und Unterweisungen gezahlt werden.
Gibt es Samstagszuschläge?
Da man zwischen den verschiedenen Zuschlägen unterscheidet, gibt es selbstverständlich auch andere Regelungen für diese. Der Wochenendzuschlag für Samstagsarbeit ist ein besonderes Thema, da der Samstag arbeitsrechtlich als Werktag behandelt wird.
Da die GewO (Gewerbeordnung) den Arbeitgeber:innen an dieser Stelle das sogenannte „Direktionsrecht zuspricht“, können diese innerhalb der zur Verfügung stehenden Werktage und der gesetzlichen Richtlinien Folgendes bestimmen:
- Inhalt der Arbeitsleistung
- Ort der Arbeitsleistung
- Zeit der Arbeitsleistung
Dementsprechend haben Mitarbeiter:innen in der Regel keinerlei Anspruch auf Wochenendzuschläge an einem Samstag. Denn dieser gilt als Werktag, an dem sie durch das normale Gehalt entsprechend für ihre Arbeitsleistung entlohnt werden.
Ausnahmen:
Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn an einem Samstag Nachtarbeit verrichtet wird. Auch wenn ein Samstag gleichzeitig ein Feiertag ist, ändert sich der Sachverhalt.
Zudem kann es vorkommen, dass Samstage in einem Arbeitsvertrag explizit von den Arbeitstagen ausgeschlossen werden. In der Regel müssen Arbeitnehmer:innen jedoch auch an Samstagen verpflichtend zur Arbeitsstelle erscheinen und ihrer Arbeit nachgehen und das ganz ohne Wochenendzuschläge für den Samstag.
Da das Arbeiten an Samstagen in den meisten Branchen völlig normal ist, ist dies nicht weiter verwunderlich. Wenn die Samstagsarbeit jedoch den „normalen“ Rahmen überschreitet, kommt der Samstagszuschlag wieder auf den Tisch. Insbesondere aus dem Grund, dass zahlreiche Dienstpläne ohne den finanziellen Bonus kaum realisierbar wären. Denke immer daran, dass diese Zuschläge von zahlreichen Faktoren abhängig sind. Hierzu zählen zum Beispiel der Tarifvertrag, deine Branche, dein Arbeitgeber und auch das Bundesland, in dem du arbeitest.
Wie hoch ist der Samstagszuschlag?
Doch wie hoch sind Wochenendzuschläge an einem Samstag, wenn sie gezahlt werden? Man spricht auch von Zuschlägen für Sonderformen der erbrachten Arbeitsleistung. An Samstagen tritt dies meist ab 13 Uhr ein und gilt bis 21 Uhr, in einigen Fällen auch zwischen 6 Uhr und 6:30 Uhr. An dieser Stelle sind insbesondere die verschiedenen Branchen ausschlaggebend.
In einem Bäckereibetrieb wird das Bäckerhandwerk traditionell früh am Morgen ausgeübt und auch bei der Feuerwehr oder im Krankenhaus gelten ganz andere Arbeitszeiten, Bestimmungen und Regelungen. Arbeitest du beispielsweise im Einzelhandel oder im Schichtbetrieb eines Konzerns gestaltet sich die Regelung hingegen anders.
In dieser Zeit werden branchenabhängig Zuschläge in verschiedener Höhe ausgezahlt. Bei Samstagsarbeit in diesem Zeitraum, welche nicht schichtbedingt in den Zeitraum fällt, werden meistens 20 % bis 25 % Zuschlag gezahlt. Einige Branchen zahlen sogar 50 % und zusätzlich dazu gibt es bei einigen Arbeitgebern auch einen Freizeitausgleich für geleistete Samstagsarbeit.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass Samstagsarbeit je nach Branche, Tarifvertrag und Region sehr variabel vergütet wird.
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Wie hoch sind Wochenendzuschläge an Sonntagen und in der Nacht?
Wochenendzuschläge an Sonntagen und nachts gestalten sich zwar ebenfalls branchenabhängig und regional leicht unterschiedlich, jedoch werden diese in der Regel gezahlt, da weder die Nacht noch der Sonntag als Arbeitszeit gedacht sind. Zwischen 20 % und 50 % Wochenendzuschläge erhalten Mitarbeitende in der Regel. Zwischen 25 % und 30 % erhalten Arbeitende als Nachtzuschlag. Je nach Tarifvertrag können diese Angaben jedoch abweichen.
Wie sieht es an Feiertagen aus? Der Feiertagszuschlag beträgt zwischen 50 % und 150 % und ist somit unter den Wochenendzuschlägen der höchste. Weihnachten und Sylvester werden in den meisten Fällen gesondert geregelt.
Ein Beispiel:
Eine Krankenschwester aus Hamburg erhält im Jahr 2023 einen Wochenendzuschlag von 50 %. Der Feiertagszuschlag ist sogar 75 % und abends ab 20 Uhr erhält sie 25 %.
Wie werden Wochenendzuschläge berechnet?
Wochenendzuschläge werden im Normalfall auf Grundlage des normalen Arbeitslohnes berechnet. Von diesem wird ein Prozentsatz genommen und pro Stunde dazu addiert. Erhalten Arbeitende beispielsweise 25 € in der Stunde und der jeweilige Wochenendzuschlag beträgt 50 %, dann wären dies 12,50 € mehr in der Stunde.
Berechne deine Wochenendzuschläge anhand unseres Beispiels ganz einfach selbst:
25 € Stundenlohn + 50 % (12,50 €) = 37,50 € gesamt in der Stunde
Werden Wochenendzuschläge versteuert?
Die Wochenendzuschläge sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Dies ist der Fall, wenn der normale Stundenlohn der Arbeitnehmer:innen nicht mehr als 50 € beträgt. Auch wenn der Zuschlag höher als 50 % ist, muss dieser versteuert werden. Zudem müssen die Wochenendzuschläge als solche auf den Lohnabrechnungen ausgewiesen sein und gemeinsam mit dem Gehalt ausgezahlt werden.
Wochenendzuschläge, Sonntagsarbeit und das Arbeitszeitgesetz
In Deutschland gilt bundesweit das Arbeitszeitgesetz. Dieses regelt, wie der Name schon vermuten lässt, die Arbeitszeiten. Im Paragraphen Nummer 9 dieses Gesetzes ist verankert, dass Arbeitnehmer:innen sowohl an Sonntagen als auch an gesetzlichen Feiertagen in den Zeiten von 0 Uhr bis 24 Uhr (also den ganzen Tag) nicht zur Arbeit herangezogen werden dürfen.
Jedoch gibt es einige Ausnahmen, welche sich im Paragrafen Nummer 10 dieses Gesetzes wiederfinden. Trotzdem gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Wochenendzuschläge, außer es handelt sich dabei um die Nachtarbeit.
Der Anspruch auf die Wochenendzuschläge besteht laut Gesetz also nur, wenn dieser in folgenden Dokumenten verankert, wurde:
- Tarifvertrag
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung
Auch betriebliche Übungen werden an dieser Stelle mit einbezogen.
Ausnahmen sind ebenfalls im Arbeitszeitgesetz verankert. So kann es beispielsweise vorkommen, dass bestimmte Herstellungsprozesse aus diversen Gründen nicht unterbrochen werden können/dürfen. Auch im Gesundheitswesen, bei der Polizei und bei anderen Berufsgruppen ist die Nichtbeschäftigung hinfällig. Wochenendzuschläge werden in diesen Branchen üblicherweise ganz selbstverständlich gezahlt.
Fazit
Wochenendzuschläge sind sicherlich für dich als Arbeitnehmer:in oder vielleicht auch als Arbeitgeber:in sehr interessant. In den meisten Fällen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Wochenendzuschläge, trotzdem werden diese oft gezahlt.
Als Arbeitgeber:in schaffst du natürlich einen Anreiz und drückst gleichzeitig deine Wertschätzung gegenüber den bei dir arbeitenden Personen aus. Als Arbeitnehmer:in hingegen arbeitest du eventuell gerne zu bestimmten Zeiten und profitierst davon auch noch finanziell. Wochenendzuschläge sind an sich also eine klassische Win-Win-Situation für alle Beteiligten.