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Was ist Bereitschaftsdienst?

 

Als Bereitschaftsdienst wird die Zeit von Arbeitnehmer:innen bezeichnet, die diese außerhalb der geregelten Arbeitszeit für die jeweiligen Arbeitgeber:innen erreichbar und einsatzfähig sind. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen auf Abruf durch die Arbeitgeber:innen einer Tätigkeit nachkommen müssen. Dieser Abruf kann zum Beispiel über das Telefon oder über einen Pager erfolgen. Kommt es zu der Situation, dass eine Tätigkeit durchgeführt werden muss, handelt es sich nicht um Vollarbeitszeit im Bereich der Bereitschaftsdienst Vergütung.

Während der Bereitschaftszeit kann ein Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort frei wählen. Der Arbeitgeber sollte jedoch über den Aufenthaltsort informiert sein, um eine eventuelle Anfahrtszeit berücksichtigen zu können. Arbeitnehmer:innen haben während des Bereitschaftsdienstes jedoch ihren Aufenthaltsort so zu wählen, dass sie im Falle des Bedarfes der Tätigkeit rasch einsatzfähig sind.

Während des Bereitschaftsdienstes können die Arbeitnehmer:innen jedoch eine relativ ungebundene Freizeitgestaltung planen. Fernsehen, lesen oder schlafen, Sport treiben oder ein Treffen mit Freunden beispielsweise. Tritt der Bedarfsfall nicht ein, muss jedoch Einsatzfähigkeit garantiert sein. In den Urlaub fliegen oder feiern gehen sind dementsprechend keine Optionen.

 

Im medizinischen Bereich ist es oft lebensrettend und noch öfter ein Anlass zu Dankbarkeit, dass ein ärztlicher Bereitschaftsdienst existiert. Wer diesen bereits einmal in Anspruch nehmen musste, kann dies bezeugen. Andere Bezeichnungen für Bereitschaftsdienste im medizinischen Bereich sind zum Beispiel ärztlicher Notdienst, Ärztenotdienst, kassenärztlicher Notdienst oder  allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst. Kombinationen oder Variablen sind ebenfalls möglich.

 

In welchen Bereichen kommt es zu einem Bereitschaftsdienst?

Waren es früher Polizisten, Ärzte und Sicherheitsangestellte, hat sich der Bereitschaftsdienst mittlerweile in mehreren Branchen einen festen Platz geschaffen. Die Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist je nach Branche ganz unterschiedlich.

 

In den folgenden Bereichen ist der Bereitschaftsdienst notwendig: 

 

  • medizinische Institutionen und Pflegeeinrichtungen
  • im Sicherheitswesen
  • in der Justiz 
  • im öffentlichen Verkehr wie Bus, Bahn oder Flugzeugen (auch in der Wartung)
  • im privaten Sicherheitsbereich
  • in der Energieversorgung
  • bei der Feuerwehr, Rettung, Katastrophenschutz und der Polizei
  • im Bereich der Straßenunterhaltung
  • in der Gebäudetechnik
  • in allen Standorten mit Ärzten wie zum Beispiel Krankenhäuser und Ambulanzen
  • in Tierkliniken und Tierarztpraxen

 

Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?

Nach dem Arbeitszeitgesetz wird der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet. Die Regelung hierfür findet sich im Paragraph 2 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz. Des Weiteren gilt laut dem Arbeitszeitgesetz, dass die maximale Arbeitszeit täglich und wöchentlich berücksichtigt werden muss. Wenn während des Bereitschaftsdienstes keine Tätigkeiten durchgeführt werden, gelten auch diese passiven Zeiten als Arbeitszeit. 

In einer 6-Tage-Woche darf laut Arbeitszeitgesetz nur 48 Stunden gearbeitet werden. Durch die Regelung, dass die Bereitschaftsdienst Arbeitszeit als vollwertige Arbeitszeit gewertet wird, dürfen diese 48 Stunden nicht überschritten werden. Bereitschaftsdienst, auch ärztlicher Bereitschaftsdienst ist jedoch nur dann Arbeitszeit, wenn die jeweilige Bereitschaft genutzt wird. Vergeht die Bereitschaftszeit, ohne einen Arbeitseinsatz, gilt diese Zeit nicht als Arbeitszeit.

Ein Beispiel hierzu: Ein:e Arbeitnehmer:in arbeitet von 13 bis 20 Uhr und hat während dieser Zeit eine halbstündige Pause gemacht. Von 20 Uhr bis 8 Uhr früh befindet sich diese Person im Bereitschaftsdienst. Das Gesetz erlaubt es dieser Person, von 8 Uhr früh bis 11:30 Uhr seiner regulären Arbeit nachzugehen. Durch diese Arbeitszeitverkürzung nach dem Bereitschaftsdienst hat der Arbeitnehmer seine 8-stündige Vollarbeitszeit erbracht. 

 

Wie erfolgt die Bereitschaftsdienst Bezahlung?

 

Die Bereitschaftsdienst Vergütung wird immer nach den mit den Unternehmen getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Generell gilt jedoch, dass die Bereitschaftsdienst Bezahlung geringer ausfällt als "normale" Arbeitszeit. Im Normalfall wird die Durchführung der Tätigkeit als Heranziehungszeit gewertet, die nur zu 45 bis 60 Prozent des gewöhnlichen Stundenlohnes beträgt. Regionale Unterschiede und auch Unterschiede der Arbeitgeber:innen spielen an dieser Stelle eine tragende Rolle. Es gibt verschiedene Tarife, wie kirchliche Tarife, den Marburger Bund und auch private Kliniken entlohnen Arbeitnehmer:innen jeweils unterschiedlich für den Bereitschaftsdienst. Trotzdem fällt auch in der Kategorie Bereitschaftsdienst Arzt die Vergütung stets geringer aus als zur vollen Arbeitszeit.

Die geringere Bewertung der Bereitschaftsdienst Bezahlung gründet auf die geringere Belastung des Arbeitnehmers. Tarifverträge und Arbeitsvertragsrichtlinien enthalten die genaue Bewertung und Regelung der Bereitschaftsdienst Vergütung in den verschiedenen Bereichen. Kommt es während des Bereitschaftsdienstes zur Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit, kann hier der gewöhnliche Zuschlag hinzugezählt werden. 

Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gelten wiederum eigene Regelungen des Arbeitszeitgesetzes im Bereich  Bereitschaftsdienst Arbeitszeit und Bezahlung. 

 

Wie erfolgt die Berechnung der Bereitschaftsdienst Vergütung?

Für die Berechnung der Bereitschaftsdienst Vergütung sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:

  • der Durchschnitt der anfallenden Arbeitsleistung
  • die Anzahl der geleisteten Bereitschaftsdienste
  • außerhalb des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wird laut TVöD der Bereitschaftsdienst mit 25 Prozent und nach dem neunten geleisteten Bereitschaftsdienst mit zusätzlich 15 Prozent berechnet

Hierbei gilt zu beachten: Der jeweils gesetzlich geltende Mindestlohn darf nicht unterschritten werden bei der Berechnung des Bereitschaftsdienstes. Seit dem 01.07.2022 liegt der Mindestlohn bei 10,45 Euro! Um zu Bereitschaftsdiensten anzuregen, gibt es jedoch Zusatzvergütungen der verschiedenen kassenärztlichen Verbände in den Bundesländern. Eine deutschlandweite Regelung zu den zusätzlich ausgezahlten Pauschalen gibt es nicht.

 

Die Dauer des Bereitschaftsdienstes

 

Die Dauer der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz zum Schutz des Arbeitnehmers geregelt und gilt innerhalb der Europäischen Union. Seit dem ersten Januar des Jahres 2004 gilt die Bereitschaftsdienst Arbeitszeit als Vollarbeitszeit und wird bei der Bewertung der Höchstarbeitszeit hinzugezählt. 

Ein:e Arbeitnehmer:in kann jedoch darauf verzichten, dass die Bewertung der Höchstarbeitszeit durchgeführt wird. Hierzu muss er oder sie eine schriftliche Erklärung abgeben und der entsprechende Tarifvertrag muss zusätzlich die Erlaubnis auf diesen Verzicht aufweisen. Die jeweiligen Arbeitgeber:innen jedoch haben die Arbeitszeitregelungen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen. So kann ein Arzt Samstag öffnen, um den Bereitschaftsdienst durchzuführen, muss jedoch bei Mitarbeiter:innen das Arbeitszeitgesetz beachten. Ein Wochenenddienst Arzt in der Klinik ist in der Regel dort angestellt. Hier trifft die Klinik diese Entscheidungen und der Arzt oder die Ärztin ist jeweils Arbeitnehmer:in.

 

Im Gesetz sind folgende Regelungen des Arbeitsschutzes für Arbeitnehmer verankert:

  • die Arbeitszeit beträgt im Normalfall 8 Stunden und darf im Ausnahmefall 10 Stunden erreichen
  • die gesetzliche Regelung kann durch Vereinbarungen der Betriebe und Tarifverträge von den gesetzlichen Vorgaben abweichen
  • diese Maßnahmen bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, die Arbeitszeiten regelmäßig auf 10 Stunden zu verlängern, wenn die erbrachte Arbeitszeit regelmäßige Bereitschaftsdienste in erheblichem Umfang aufweist
  • im medizinischen Bereich gibt es Sonderreglungen, welche zu beachten sind

 

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