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Arbeiten trotz Krankschreibung

 

Arbeiten trotz einer Krankschreibung, ist das erlaubt? Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer:innen trotz Krankschreibung arbeiten. Hierbei ist in den meisten Fällen die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes ausschlaggebend. Sicherlich besteht auch immer wieder die Situation, dass Arbeitnehmer:innen sich nicht mehr krank fühlen und dadurch wieder zur Arbeit gehen. 

 

Doch was sagt die Gesetzeslage darüber? Vom Gesetz her gesehen ist es nicht verboten, dass Arbeitnehmer:innen, sobald sie sich besser fühlen, wieder zur Arbeit erscheinen. Daher kann gesagt werden, dass für krankgeschriebene Arbeitnehmer:innen kein Arbeitsverbot gilt! Es muss dementsprechend auch nicht unbedingt eine Gesundschreibung durch einen Arzt erfolgen. 

 

Krankschreibung - eine Definition

Eine Krankschreibung oder auch Krankmeldung wird auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt. Im Volksmund sagt man auch „gelber Schein“ (Fun fact: Eine Krankschreibung ist gar nicht gelb🤫) . Es handelt sich hierbei in erster Linie um eine ärztliche Beurteilung und Prognose über eine Erkrankung und deren Dauer. Das Krankschreiben bedeutet jedoch nicht, dass man nicht nur Arbeit erscheinen darf! Eine Ausnahme besteht hier für schwangere Arbeitnehmerinnen.

 

Für sie besteht bis zu acht Wochen nach der Geburt des Kindes ein Beschäftigungsverbot. Das Beschäftigungsverbot kann nach ärztlicher Einschätzung jedoch bei Bedarf ausgeweitet werden. In bestimmten Berufen dürfen Schwangere auch aufgrund von Gesundheitsbedenken ab einem bestimmten Schwangerschaftsmonat nicht arbeiten. Hierbei besteht keine Krankheit, sondern Risiken sollen vermindert werden.

 

Viele Arbeitnehmer:innen sind sich bisher nicht bewusst, dass durch eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot besteht.

 

Die Funktion einer Krankschreibung ist vor allem:

  • die Bestätigung, dass Arbeitnehmer:innen krank oder verunfallt sind und deswegen nicht arbeitsfähig sind
  • eine Prognose über die Dauer der Erkrankung und wie lange Arbeitnehmer:innen nicht fähig sind, ihrer Tätigkeit nachzukommen 

 

Krankschreibung ab wann

In der Regel sollten Arbeitnehmer:innen, sobald eine Erkrankung vorliegt, den Arbeitgeber:innen eine Krankschreibung vorlegen. Besteht am ersten Tag der Erkrankung nicht die Möglichkeit, einen Arzt aufzusuchen, so reicht in der Regel eine Krankmeldung an den Arbeitgeber:innen und die Krankschreibung wird nachgereicht. Die Krankmeldung erfolgt über den oder die Arbeitnehmer:in zum Beispiel telefonisch oder per Mail.

 

In einigen Fällen muss eine Krankschreibung erst nach drei Tagen erfolgen. Genaue Details darüber finden sich in den Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen oder aber in einer Betriebsvereinbarung. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das dazu führen, dass eine Kündigung trotz Krankschreibung ausgesprochen werden kann. 

 

Trotz Krankschreibung arbeiten gehen?

Eine ärztliche Krankschreibung belegt, dass Arbeitnehmer:innen nicht fähig sind, ihrer Tätigkeit in einem Unternehmen nachzukommen. Sie stellt jedoch lediglich eine vorläufige Prognose dar, wie lange Arbeitnehmer:innen nicht fähig sind zu arbeiten.

 

Arbeitnehmer:innen sind jedoch nicht verpflichtet, die gesamte Dauer der bestätigten Krankschreibung der Arbeit fernzubleiben. Das bedeutet, dass wenn sich Arbeitnehmer:innen besser fühlen und entscheiden, wieder arbeitsfähig zu sein, trotz Krankschreibung zur Arbeit gehen können. Stundenweise Arbeiten trotz Krankschreibung stellt somit in einigen Fällen kein Hindernis dar. 

 

Arbeiten trotz Krankschreibung bedeutet für Arbeitnehmer:innen, dass der gesetzliche Versicherungsschutz wie zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung am Arbeitsweg wieder greift. Diese Tatsache gilt auch dann, wenn eine kurzzeitige Arbeitsaufnahme während der Krankschreibung erfolgt.

 

❗Selbstverständlich ist es nicht zielführend, zur Arbeit zu gehen, obwohl man sich noch unwohl fühlt.❗

 

Eine Gesundschreibung ist nicht notwendig

Es besteht keine Gesundschreibung im Sinne des Wortes! Somit ist es auch nicht notwendig, eine ärztliche Bestätigung über die Genesung bei Arbeitgeber:innen vorzulegen. Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass der Arzt, der das Krankschreiben durchgeführt hat, über die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit informiert wird. 

 

Der Arzt korrigiert danach die Krankschreibung und führt das Arbeiten trotz Krankschreibung, Krankenkasse melden durch. In einigen Fällen ist es sinnvoll, vor dem frühzeitigen Arbeitsbeginn während der Krankschreibung von einem Arzt den Gesundheitszustand noch einmal untersuchen zu lassen. Dies ist dann vorteilhaft, wenn Arbeitgeber:innen einen begründeten Zweifel an der Genesung haben. Ohne eine ärztliche Bestätigung kann es dazu kommen, dass Arbeitnehmer:innen wieder nach Hause geschickt werden können. Arbeitgeber:innen sind durch das Fürsorgepflicht-Gesetz sogar verpflichtet, wenn die Gefahr besteht, dass andere Arbeitnehmer:innen angesteckt werden können. 

 

❗ Achtung: Arbeitnehmer:innen müssen die Diagnose oder Art der Erkrankung nicht an den Arbeitgeber:innen weitergeben. Hier besteht Schweigepflicht und diese gilt ebenfalls für einen Betriebsarzt. 

 

Arbeiten trotz Krankschreibung - einige Beispiele

Im Folgenden werden einige Beispiele rund um das Arbeiten trotz Krankschreibung aus der Praxis aufgezeigt und was es zu beachten gilt. 

 

Die Wiederaufnahme der Arbeit ist unbedenklich

Es kommt dazu, dass ein:e Arbeitnehmer:in sich den Fuß gebrochen hat. Durch diesen Vorfall wurde von einem Arzt eine Krankschreibung für mehrere Wochen ausgestellt. Die Arbeitnehmer:innen fühlen sich einige Tage oder Wochen vor dem Krankschreibungsende bereits wieder fähig, der Arbeitstätigkeit nachzukommen, da die Arbeit im Sitzen erledigt wird. Dadurch beschließt der oder die Arbeitnehmer:in, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen. 

 

In einer ähnlichen Situation besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer:innen nur stundenweise an den Arbeitsplatz kommen während sie krankgeschrieben sind. Hier besteht die Ausnahme, dass die betroffenen Arbeitnehmer:innen es selbst möchten, die Arbeitgeber:innen einverstanden sind und die Genesung nicht beeinflusst oder gehindert wird! 

 

Ein:e Arbeitgeber:in widerspricht einer Arbeitsaufnahme während der Krankschreibung

In diesem Beispiel ist eine Lehrkraft an Grippe erkrankt und kommt trotz Krankschreibung arbeiten. In diesem Fall kann der oder die Direktor:in dieses Vorhaben anweisen. Durch das Arbeiten trotz Krankschreibung könnten Schüler oder Kollegen ebenfalls erkranken. Des Weiteren ist die Genesung der betroffenen Lehrkraft durch das Arbeiten beeinträchtigt. 

 

Arbeitgeber:innen könnten durch eine vorzeitige Arbeitsaufnahme riskieren, Schadenersatz bezahlen zu müssen

Ein:e Fahrer:in eines Fahrzeuges, Taxi, Bus oder Lastkraftwagen kommt trotz eines fixierten Armes zu seinem oder ihrem Dienst. Greift hier ein:e Arbeitgeber:in nicht ein und verweigert den Arbeitsantritt, kann er bei einem eventuellen Unfall zur Verantwortung gezogen werden. Die Arbeitgeber:innen setzen sich hier einem Risiko eines Schadensersatzanspruchs von Dritten aus, wenn hier kein Widerspruch für Arbeitnehmer:innen ausgesprochen wird. 

 

Bin ich versichert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeiten gehe?

Obwohl die meisten Arbeitnehmer:innen der Meinung sind, dass während einer Krankschreibung keine Kranken- oder Unfallversicherung besteht, ist dies nicht so! Jeder Arbeitnehmer:innen ist während einer Krankschreibung laut Regelung SGB V Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 1 kranken und auch unfallversichert. Die Regelung für die Unfallversicherung wird in den Paragraphen 2 Abs. 1. Nr. 1 und 8 Abs. 2 SGB VII festgelegt. 

 

Diese gelten auch für den Weg von und zur Arbeit, wodurch kein Unterschied gemacht wird, ob Arbeitnehmer:innen krankgeschrieben wurden oder nicht. Eine Absicherung gesteht dadurch für Arbeitnehmer:innen in jedem Fall. 

 

Kündigung während Krankschreibung

Es besteht in Deutschland in speziellen Situationen ein Sonderkündigungsschutz. So sind zum Beispiel schwangere Arbeitnehmerinnen oder Eltern in Elternzeit sowie schwerbehinderte Arbeitnehmer:innen vor einer Kündigung geschützt. 

 

Kranke Arbeitnehmer:innen fallen jedoch nicht unter diesen besonderen Schutz. Zusätzlich ist es auch völlig egal, woran und wie schwer die Erkrankung ist. Selbst Arbeitnehmer:innen, die an einem Tumor leiden, sind nicht in den Kündigungsschutz eingeschlossen. 

 

Es besteht daher kein Grund, sich wegen einer drohenden Kündigung krankschreiben zu lassen. Arbeitgeber:innen haben dadurch keinen Grund darauf zu warten, dass erkrankte Arbeitnehmer:innen wieder gesund zur Arbeit kommen, um eine Kündigung auszusprechen. 

 

Es gilt jedoch zu beachten, dass eine krankheitsbedingt ausgesprochene Kündigung nicht so einfach ist. Das Kündigungsgesetz erschwert Kündigungen, wenn diese bei Erkrankungen ausgesprochen werden möchten. 

 

Urlaub trotz Krankschreibung Arbeitsrecht

In der Regel können Arbeitnehmer:innen Urlaub trotz Krankschreibung in Anspruch nehmen. Dies gilt nicht nur für einen Kurztrip, sondern auch für die großen Ferien. Es müssen hierbei jedoch einige Faktoren beachtet werden. 

 

In erster Linie dürfen Arbeitnehmer:innen während einer Krankschreibung nichts tun, was ihre Genesung negativ beeinträchtigt. Wird durch einen Arzt bestätigt, dass ein Urlaub trotz Krankschreibung vertretbar oder sogar positiv für die Genesung ist, darf ein Arbeitgeber:innen einen Urlaub nicht verbieten. Außerdem darf keine Kündigung während Krankschreibung durch Arbeitgeber erfolgen. 

 

Stellt ein Urlaub bei Krankschreibung hingegen eine negative Beeinflussung der Genesung dar, so ist es Arbeitnehmer:innen nicht möglich zu verreisen. So zum Beispiel ein Skiurlaub, der trotz gebrochenem Bein angetreten wird. Die Heilung des gebrochenen Beines wäre hier beeinträchtigt. Dies gilt auch für einen geplanten Wanderurlaub und stellt einen Kündigungsgrund dar. 

 

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhielt eine Kündigung, da er Urlaub trotz Krankschreibung mit einer Hirnhautentzündung angetreten hatte. Der Arbeitnehmer verbrachte seinen Skiurlaub trotz Erkrankung und das Bundesarbeitsgericht bestätigte die ausgesprochene Kündigung. (AZ 2 AZR 53/05 BAG Urteil vom 02.03.2006). Ist ein Arbeitnehmer an einer Lungenentzündung erkrankt, ist es ihm zum Beispiel auch nicht gestattet, an einer Wallfahrt oder an einem Fußballspiel persönlich teilzunehmen. 

 

Zu beachten gilt: Fährt ein Arbeitnehmer:innen trotz Krankschreibung in Urlaub und die Krankschreibung endet während dieses Urlaubs, so werden diese Tage der Krankschreibung nicht als Urlaub gewertet. Hat ein Arbeitnehmer:innen zum Beispiel drei Wochen Urlaub geplant und die ersten 5 Tage fallen noch in den Krankenstand, so werden diese 5 Tage nicht als Urlaub gerechnet. Diese 5 Tage können später von den Arbeitnehmer:innen verbraucht werden. 

 

Krankschreibung im Urlaub

Kommt es dazu, dass ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt, wirkt sich dies auf die Urlaubstage aus. Das bedeutet, dass durch die Krankschreibung während Urlaub die Urlaubstage nicht gerechnet werden und später nachgeholt werden können, dies gilt jedoch nur, wenn eine ärztliche Krankschreibung vorgelegt wurde. 

 

Trotz Krankschreibung Urlaub im Ausland

Es besteht für Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, während einer Krankschreibung ins EU-Ausland zu reisen. Dies jedoch nur, wenn einer Genesung nichts im Wege steht! In dieser Zeit, einem Zeitraum von 6 Wochen, wird von der Krankenkasse das Krankengeld weiter gewährt. Das bedeutet, dass Auslandsreisen unter dieselbe Regelung fallen wie eine Reise im Inland. 

 

Es ist hier empfehlenswert, sich vorab eine Bewilligung der Krankenkasse zu holen. Die Krankenkasse muss hier eine Zustimmung geben und die Krankengeldzahlung darf nicht eingestellt werden! Führt eine Reise ins Nicht-EU-Ausland hat die Krankenkasse das Recht, eine Krankengeldzahlung einzustellen.

 

 

 

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