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   Arbeiten trotz Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt! 

Wenn man sich trotz Krankschreibung wieder gut genug fühlt, um arbeiten zu gehen, steht diesem Schritt nichts im Wege. Normalerweise enthält eine Krankschreibung ein vorläufiges Enddatum, da der Arzt die Länge der Erkrankung nur schätzen kann. Wenn der Arzt die Dauer der Erkrankung zu lange einschätzt, kann es vorkommen, dass Du schon während der Dauer der Krankschreibung wieder arbeitstüchtig bist. In diesem Fall können Sie einfach ohne weitere Schritte durchführen zu müssen, trotz Krankschreibung arbeiten gehen. Die Thematik Arbeiten trotz Krankschreibung wirft jedoch immer wieder Fragen auf, welche im folgenden Text beantwortet werden. 

 

Das Wichtigste zuerst: Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen?

Die Frage, "Darf man trotz Krankschreibung arbeiten?", kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Arbeiten trotz Krankschreibung kann ohne die Gesundschreibung von einem Arzt einfach erfolgen und es sind auch keine weiteren Schritte nötig. Als Arbeitnehmer:in sind Sie des Weiteren auch nicht verpflichtet, die Krankenkasse über die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit zu informieren. Sie müssen lediglich Ihre:n Arbeitgeber:in darüber informieren, dass Sie schon vor Ende der Krankschreibung wieder arbeiten. Die Arbeitgeber:innen übernehmen für Sie die Meldung bei der Krankenkasse. 


Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer: innen, die im Home-Office arbeiten. In jedem Falle sollte das Arbeiten trotz Krankschreibung immer gut überdacht werden. Zum Ersten sollte eine Krankheit immer gut auskuriert werden. Zweitens und das ist ebenfalls wichtig, sollten Kolleg:innen durch eine noch bestehende Erkrankung nicht angesteckt werden. Zum Dritten kann eine Verschleppung einer Krankheit dazu führen, dass diese Erkrankung wiederkommt und stärker ausfällt als beim ersten Mal. Ärzt:innen können im Normalfall die beste Einschätzung der Dauer einer Erkrankung tätigen. Zudem ist es in keinem Fall verkehrt, dass Du Dich erst einmal richtig auskurierst, bevor Du wieder arbeiten gehst. Nur so kannst Du Deinen Körper bei der vollständigen Gesundung unterstützen und dafür sorgen, dass Du auch gesund bleibst. 

 

Trotz Krankmeldung arbeiten, was ist in dieser Zeit mit der Versicherung?

Geht man Arbeiten trotz Krankschreibung, besteht weiterhin die Krankenversicherung für die erkrankten Arbeitnehmer:innen. Dies gilt auch für die gesetzlich geregelte Unfallversicherung. Das bedeutet, dass Du als Arbeitnehmer:in bei vorzeitigen Arbeitsantritt trotz Krankmeldung durch die Versicherung geschützt bist. Dies gilt selbstverständlich auch für die Wegstrecke zur und von der Arbeit. 

 

Trotz Krankschreibung arbeiten, wie sieht das mit dem Krankengeld aus?

Erkrankt ein:e Mitarbeiter:in, erhält dieser von Arbeitgeber:innen die volle Entlohnung. Ist eine Erkrankung langwierig und die Mitarbeiter:innen fallen für mehr als 6 Wochen aus, übernimmt die weitere Zahlung die zuständige Krankenkasse. Das bedeutet für Dich, dass bei einer langwierigen Erkrankung die Krankenkasse nach 6 Wochen die Fortzahlung Deines Lohnes oder Gehaltes in Form des Krankengeldes übernimmt. Für die Krankenkasse zählt in diesem Fall die vom Arzt attestierte Krankschreibung. 


Auch in diesem Fall hast Du die Möglichkeit, wenn Du Dich gut genug fühlst, vorzeitig trotz Krankmeldung arbeiten zu gehen. Zu beachten gilt in diesem Fall jedoch, dass das von der Krankenkasse vorab gezahlte Krankengeld anteilig wieder zurückgezahlt werden muss. Sobald Du wieder arbeiten gehst, erlischt der Anspruch auf Krankengeld, außerdem würde es auch zu einer Überzahlung führen. 

 

Muss man Arbeiten trotz Krankschreibung?

Die Arbeitgeber:innen können von ihren Mitarbeiter:innen nicht verlangen, trotz Krankmeldung arbeiten zu gehen. Durch eine Krankschreibung, die von einem Arzt ausgestellt wurde, ist ein Arbeitnehmer:innen auf die Dauer der Krankmeldung von der Verpflichtung zu arbeiten befreit. Besteht ein:e Arbeitgeber:in trotz einer gültigen Krankschreibung auf das Durchführen der Arbeitstätigkeit, verstößt er oder sie gegen die Fürsorgepflicht. Das bedeutet für Dich, dass der Arbeitgeber Dich nicht zwingen kann, trotz Krankmeldung arbeiten zu gehen.

Alle Informationen zum Krankheitsmanagement findest du hier →

 

Darf man trotz Krankschreibung arbeiten im Nebenjob?

Hier kommt es auf die Tätigkeit an, die durchgeführt wird und wie diese Tätigkeit sich auf die gesundheitliche Verfassung auswirkt. Übst Du eine Tätigkeit aus, in der zum Beispiel ein gebrochener Arm oder das Bein bei der Ausführung der Tätigkeit behindert, kann die Tätigkeit nicht durchgeführt werden. Kannst Du Deinen Nebenjob trotz einer gebrochenen Extremität ausführen, weil Sie zum Beispiel im Homeoffice über den Computer erledigt wird, dann ist das Arbeiten im Nebenjob durchaus zulässig. Nicht zulässig wäre dies jedoch, wenn diese ausgeführte Tätigkeit eine Genesung beeinträchtigt. 
Der Sachverhalt beim Arbeiten trotz Krankschreibung im Nebenjob wurde sogar schon vor dem Arbeitsgericht behandelt. Dieser Fall wurde vom Arbeitsgericht Köln entschieden, indem ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung in seinem Nebenjob als DJ gearbeitet hat und daraufhin gekündigt wurde. Der Arbeitnehmer hat in seinem Nebenjob Alkohol konsumiert. Das Gericht entschied, dass das Trinken von Alkohol die Genesung negativ beeinflusst. Die ausgesprochene Kündigung des Arbeitgebers, der davon erfahren hatte, wurde durch das Gericht als rechtens angesehen. 

Arbeiten trotz Krankschreibung in einem Nebenjob sollte daher immer sehr sorgfältig überlegt werden. 

 

Zusammenfassung zum Arbeiten trotz Krankschreibung

Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist also durchaus zulässig. Gehst Du trotz Krankmeldung arbeiten, bist Du weiterhin versichert. Die Unfall- und Krankenversicherung greifen weiterhin. Trotzdem muss Dein:e Arbeitgeber:in vorher in Kenntnis gesetzt werden, dass Du wieder arbeiten kommst, denn er oder sie übernimmt das Melden bei der Krankenkasse.


Dein:e Arbeitgeber:in darf Dich während einer Krankschreibung nicht zur Arbeit zwingen. Falsches Abwesenheitsmanagement liegt nicht in deiner Verantwortung und sollte nach Möglichkeit auch nicht auf dich abgewälzt werden. Deshalb solltest du immer nur arbeiten, wenn Du vollständig genesen bist. Ein überstürzter Wiederantritt der Arbeitsstelle kann Deine Gesundheit und die Deiner Kolleg:innen negativ beeinflussen. Bedenke, dass sich Dein Körper erholen muss, um nicht nur gesund zu werden, sondern auch gesund zu bleiben. Ein Rückfall ist in keiner Art und Weise förderlich, denn meistens fällt dieser heftiger und länger aus als die vorangegangene Krankheit.

 

 

 

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