staffomatic-ad

Inhalt

Neu Befreiung von der Schichtarbeit - Tipps & Hilfen

 

Während die meisten Arbeitnehmer:innen nachts Erholung im Schlaf finden, beginnt für viele erst die tägliche Arbeit. Menschen, die Schichtarbeit leisten, haben oft gesundheitliche Probleme und möchten keine Schichtarbeit aus gesundheitlichen Gründen mehr durchführen müssen.

 

Wie eine Befreiung von Schichtarbeit für entsprechende Arbeitnehmer:innen aussieht, möchten wir dir in diesem Beitrag aufzeigen. Mit den folgenden Befreiung von Schichtarbeit Tipps kannst du der Gesundheit deiner Arbeitnehmer:innen etwas Gutes tun. 

 

Hilfreiche Tipps zur Schichtbefreiung aus gesundheitlichen Gründen

Menschen, die ihrer Arbeit mittels Schichtplan nachgehen, stehen unter einer enormen körperlichen und geistigen Belastung. Schlafstörungen, Magenbeschwerden, Herz-Kreislauf-Probleme und ein erhöhtes Risiko für Unfälle sind nur einige Belastungen, denen deine Arbeitnehmer:innen ausgesetzt sind. Doch auch die Familie, Freunde und vor allem die Freizeit leiden ebenfalls unter den Auswirkungen einer Arbeit, die nach einem Schichtplan durchgeführt werden muss. 

 

Wie kann man trotz Schichtarbeit seine Gesundheit aufrechtzuerhalten und welche gesetzlichen Regelungen bestehen für die Schichtarbeit eigentlich? Wie man sich von Schichtarbeit befreien lassen kann, erfährst du hier in diesem Beitrag. 

 

🔔 Plane deine Schichtarbeit in Staffomatic! Wir erledigen alles für dich!

 

Tipps zur Befreiung von der Schichtarbeit

 

Kostenlos testen

Bedeutung und Herausforderungen der Schichtarbeit

Schichtarbeit kann Arbeitnehmer:innen viele Vorteile bringen, jedoch birgt sie auch sehr viele Herausforderungen und Risiken. Arbeiten in einer Schicht bedeutet nicht grundsätzlich zu erkranken, sondern die Nachtschichten und die Schichtwechsel stellen den menschlichen Organismus vor eine enorme Herausforderung. Nachtschichten widersprechen dem natürlichen Rhythmus des Körpers und auch die Umstellung von Schicht zu Schicht verlangt dem Menschen so einiges ab. 

 

Zu viele geleistete Nachtschichten können psychische Erschöpfung und depressive Verstimmungen sowie erhöhte Reizbarkeit auslösen. Eine zusätzliche negative Begleiterscheinung ist das eingeschränkte Sozialleben. Durch die Schichtarbeit wird der Kontakt zu Familie und Freunden enorm eingeschränkt. 

 

Arbeitgeber:innen hingegen sind ebenfalls mit einigen Herausforderungen konfrontiert. So müssen sie alle gesetzlichen Vorgaben zur Schichtarbeit berücksichtigen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber:innen auch die Anforderungen und Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen in die Schichtplanung einbeziehen. 

 

Rechtliche Grundlagen und Regelungen

Die genauen Bestimmungen für die Schichtarbeit sind im Paragraph 6 Arbeitszeitgesetz geregelt. Hier findet sich eine der wichtigsten Regelungen für die Arbeitszeit. So zum Beispiel, dass die Ruhezeit nach Nachtschicht mindestens 11 Stunden betragen muss. Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Nachtarbeitszeit. Arbeitszeit, die während der Nacht erfolgt, muss durch bezahlte freie Tage oder durch einen Zuschlag vergütet werden. Außerdem sollte sie die normale Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten. Hierzu gibt es bestimmte Ausnahmeregelugen, welche branchenabhängig variieren.

Besonderer Schutz für Nachtarbeit im Arbeitsrecht

 

Nachtarbeit ist anstrengend und findet deswegen im Arbeitsrecht eine besondere Regelung. Alle Arbeitnehmer:innen haben das Recht, sich regelmäßig von einem Arzt untersuchen zu lassen. Dieses Recht ist im Arbeitsgesetz festgelegt. Das bedeutet, dass deine Arbeitnehmer:innen vor Beginn der Schichtarbeit und alle weiteren 3 Jahre das Recht auf eine Untersuchung durch einen Arzt haben.

 

Arbeitnehmer:innen über 50 Jahren haben das Recht auf eine jährliche Untersuchung. Besitzt das Unternehmen keinen Betriebsarzt, so sind die Kosten für die Untersuchung von Arbeitgeber:innen zu übernehmen. Für Arbeitnehmer:innen, die hauptsächlich in der Nacht arbeiten, müssen betriebliche Weiterbildungen ebenfalls garantiert werden. 

 

Besonderer Schutz für Schwangere Arbeitnehmerinnen stillende Arbeitnehmerinnen und Wöchnerinnen

 

Wöchnerinnen, Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen stehen unter einem besonderen Schutz. Wenn ein Attest Schichtdienst Befreiung vom Arzt bestätigt wurde, dürfen diese Arbeitnehmerinnen nicht zu einer Nachtarbeit eingeteilt werden. Diese Entscheidung wurde vom EuGH (europäischer Gerichtshof) am 19.09.2028 getroffen.

 

In dieser Entscheidung ist festgelegt das Schichtarbeit, auch wenn nur Teile davon in der Nacht stattfinden zur Nachtarbeit gezählt werden. Des Weiteren wurde festgesetzt, dass Wöchnerinnen, stillende und schwangere Arbeitnehmerinnen mit einem ärztlichen Attest nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden dürfen. 

 

Regulierungen bezüglich Nacht- und Schichtzuschläge

Zulagen für Schichtarbeit werden grundsätzlich mit dem Grundlohn ausbezahlt. Die Höhe der Zulagen muss im Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Vereinbarung festgehalten werden. 

 

Im Normalfall haben Arbeitgeber:innen die Schichtplanung zu übernehmen. Der Betriebsrat und die Arbeitnehmer:innen haben jedoch laut Paragraph 106 Gewerbeordnung ein Recht auf Mitbestimmung der Arbeitszeitregelung. Die Schichtarbeit im Mutterschutz ist im Arbeitszeitgesetz und im Mutterschutzgesetz geregelt. Laut Paragraph 8 Absatz 1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) ist eine Beschäftigung für werdende oder stillende Mutter zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht zulässig. 

 

Die Altersgrenze für Jugendliche Arbeitnehmer:innen ist bei 18 Jahren festgesetzt. Unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz Paragraph 18 Absatz 2 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) zur Regelung der Schichtarbeit. Grundsätzlich dürfen Jugendliche nach diesem Gesetz nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr beschäftigt werden. Dies ist im Paragraph 14 Absatz 1 JArbSch (Jugendarbeitsschutzgesetz) geregelt. Die folgenden Absätze regeln die Ausnahmen zu dieser Regelung. 

 

Die Schichtarbeit Altersgrenze kennt keine Altersbegrenzung. Jedem Arbeitnehmer:innen steht jedoch, sobald das 50. Lebensjahr vollendet wurde, eine jährliche ärztliche Untersuchung zu. Dies wurde im Arbeitszeitgesetz Paragraph 6 Absatz 3 Satz 2 und 3 festgelegt. 

 

Gesundheitliche Aspekte der Schichtarbeit

Der gesundheitliche Aspekt der Schichtarbeit ist teilweise als negativ zu bezeichnen. Durch den stetigen Wechsel der Arbeitszeit treten bei vielen Arbeitnehmer:innen ein Erschöpfungszustand, Schlafprobleme und auch Depressionen auf. Besonders der Wechsel von Nacht auf Frühschicht ist für viele Menschen einfacher zu bewältigen. Die Depression Früh- und Spätschicht im Wechsel tritt hingegen öfter auf. 

 

Um den gesundheitlichen Aspekt positiv zu beeinflussen, müssen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen einige Herausforderungen überstehen. So zum Beispiel können Arbeitgeber:innen den Schichtbetrieb in einer rollenden Schicht durchführen. So ist der Wechsel der Arbeitszeit für Arbeitnehmer:innen einfacher zu bewältigen. 

 

Des Weiteren sollten Arbeitnehmer:innen die ärztlichen Untersuchungen regelmäßig durchführen lassen. Bestehen Gründe für Schichtuntauglichkeit, so kann ein Antrag auf Befreiung von Schichtarbeit gestellt werden. Mit einem ärztlichen Attest kann diese Befreiung von Schichtarbeit beantragt werden. So ist eine Befreiung Nachtschicht wegen gesundheitlicher Probleme stets mit der ärztlichen Untersuchung verbunden.

 

Eine Reduzierung der Risiken im Überblick:

  • Arbeitnehmer:innen sollten den Schlaf-Wach-Rhythmus trotz Schichtarbeit aufrechterhalten
  • Freizeit aktiv an der frischen Luft verbringen und auch die Pausen können entsprechend gestaltet werden
  • gesunde Ernährung
  • die Möglichkeit der ärztlichen Untersuchung sollte stets wahrgenommen werden
  • Versuche bei der Schichtplanerstellung die Bedürfnisse deiner Arbeitnehmer:innen zu beachten
  • fühlen sich Arbeitnehmer:innen sich durch die Schichtarbeit gesundheitlich nicht wohl dann sollten sie mit einem Arzt über eine Nachtschicht Befreiung sprechen
  • wurde die Gesundheit durch die Schichtarbeit bereits in Mitleidenschaft gezogen dann kümmere dich um eine Freistellung von Schichtarbeit deiner betroffenen Mitarbeitenden

Praktische Tipps zur Befreiung von Schichtarbeit

 

Unternehmer:innen, die in ihrem Unternehmen Mitarbeiter:innen beschäftigen, die keine Schichtarbeit mehr leisten können, können diese Mitarbeiter zum Beispiel in die Früh- oder Spätschichten einteilen. Sicherlich stellt das Umbesetzen von Mitarbeitern des Öfteren eine große Herausforderung dar, jedoch kann eine Umsetzung dem Unternehmen auch einen Vorteil bieten.

 

So können Arbeitnehmer:innen auf Tagesarbeitsplätze gesetzt werden und dort ihrer Arbeit nachgehen. Eine weitere Möglichkeit ist die Zeitarbeit für diese Mitarbeiter:innen und bietet somit eine gute Alternative. 

 

Ein weiteres Mittel, um gesundheitliche Risiken bei Schichtarbeit einzuschränken ist eine gesunde Work Life Balance. Bietest du als Arbeitgeber:in deinen Arbeitnehmer:innen ein gesundes Gleichgewicht zwischen der Schichtarbeit und dem Privatleben, können alle Beteiligten davon profitieren. 

 

Vorteile, die sich daraus für ein Unternehmen ergeben:

  • eine höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen
  • höhere Motivation der Mitarbeiter:innen
  • bessere Mitarbeiter:innen Bindung
  • geringere Kosten durch eventuelle Fehlzeiten

 

Der wichtigste Vorteil jedoch entsteht durch ein enorm verbessertes Arbeitsklima, welches die Gesundheit der Mitarbeiter:innen positiv beeinflussen kann. 

 

FAQ

  • Wer darf keine Schichtarbeit machen? Open or Close

    Eventuelle Gründe für Nachtdienstuntauglichkeit müssen von einem Arbeitsmediziner nicht nur festgestellt, sondern auch beurteilt werden. Dies erfolgt individuell nach der ärztlichen Untersuchung.

     

    Von der Nachtschicht ausgeschlossen sind jedoch in jedem Fall Arbeitnehmer:innen, die an Diabetes leiden oder Bluthochdruck haben. Andere Erkrankungen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Krankheit durch Medikamente und gesunde Lebensweise nicht verbessert werden kann. Bei Schwangeren und Wöchnerinnen werden zur Befreiung von der Nachtarbeit ärztliche Atteste ausgestellt.

  • Kann man Schichtarbeit ablehnen? Open or Close

    Liegt eine erhebliche gesundheitliche Belastung vor, so ist es möglich, eine Schichtarbeit abzulehnen. Du solltest dir jedoch eine Schichtbefreiung aus gesundheitlichen Gründen immer mit einem Attest belegen lassen. Auf diese Art sind Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen jeweils auf der sicheren Seite.

  • Kann mich mein Arbeitgeber zur Schichtarbeit zwingen? Open or Close

    Laut Paragraph 106 der Gewerbeordnung kann ein Arbeitgeber:innen die Weisung zur Schichtarbeit geben. Dies jedoch nur dann, wenn dringende Gründe im Unternehmen eine vorübergehende Schichtarbeit erforderlich machen.

  • In welchem Alter braucht man keine Nachtschicht mehr machen? Open or Close

    Das Arbeitszeitgesetz kennt die Thematik keine Nachtschichten ab 55 Jahren oder keine Nachtschichten ab 60 Jahre nicht. Es besteht in Bezug auf das Alter und für auszuübende Schichtarbeit keinerlei Gesetzgebung. Einzig die jährliche arbeitsmedizinische Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr ist geregelt. Vor dem 50. Lebensjahr findet diese Untersuchung nur alle drei Jahre statt.

  • Kann ich mich von der Schichtarbeit befreien lassen? Open or Close

    Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von Schichtarbeit zu stellen. Arbeitnehmer:innen, die gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, der Nachtschicht nachzukommen, haben laut Urteil des EuGH das Recht auf eine Befreiung.

     

    Den jeweiligen Arbeitnehmer:innen darf in diesem Fall nicht gekündigt werden! Dies gilt ebenfalls, wenn durch Schichtarbeit ein Schlafstörung Attest ausgestellt wurde und vorgelegt wird. 

  • Wann sollte man mit Schichtarbeit aufhören? Open or Close

    Nach fortwährenden 15 bis 20 Jahren in der Schichtarbeit sind die meisten Arbeitnehmer:innen nicht mehr einsatzfähig, da sie gesundheitliche Einschränkungen aufweisen. Doch auch dann, wenn sich Arbeitnehmer:innen aufgrund der Schichtarbeit nicht wohlfühlen, sollte über eine Änderung nachgedacht werden.

     

    Was tun, wenn die Nachtschichttauglichkeit nicht mehr besteht? Entweder können sich Betroffene einen anderen Beruf suchen, in eine andere Abteilung wechseln oder mit Arbeitgeber:innen über die Einteilung zu anderen Schichten wechseln. Herrscht ein gesundes Betriebsklima, ist dies in der Regel problemlos machbar. Mit unserem praktischen Schichtplanungstool können Mitarbeitende aktiv an der Gestaltung der Schichtarbeit teilnehmen.

Ähnliche Beiträge