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    Die Sorgen von Mitarbeiter:innen rund um Firmen Apps und deren Nutzung!

     

    In heutiger Zeit sind sehr viele Unternehmen bestrebt, ihre Arbeitsplätze zu digitalisieren. Dabei für Ihre Mitarbeiter:innen Apps zu nutzen, um die Effizienz des Unternehmens zu erhöhen, ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und dank moderner Arbeitsmethoden auf lange Sicht sichere Arbeitsplätze anzubieten und zu halten, sind solche Maßnahmen perfekt geeignet.

     

    Eine entsprechende Mitarbeiter App kann viele Vorgänge nicht nur vereinfachen, sondern auch beschleunigen. Betrachtet man zum Beispiel die Schichtplanung für Mitarbeiter:innen ist diese durch die entsprechenden Firmen Apps einfach und rasch durchzuführen. Für Unternehmen und auch für Mitarbeitende bietet eine Arbeitsapp aber noch zahlreiche weitere Vorteile. Unternehmer:innen sind begeistert und sehen die Vorteile, die eine App für die Arbeit mit sich bringt. Doch was sagen Mitarbeitende dazu?

     

    Mitarbeiter:innen sind jedoch sehr oft von den neuen Firmen Apps weniger begeistert und einige Sorgen machen sich breit. Mitarbeiter:innen haben nicht selten Angst, ausspioniert oder überwacht zu werden. Des Weiteren fürchten viele um ihre Privatsphäre oder denken, dass diese App für die Arbeit sie in ihrer Freizeit einschränken könnte. Der Schutz der privaten Daten ist schließlich überaus wichtig und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

     

    Die Sorgen von Mitarbeiter-innen rund um Firmen Apps und deren Nutzung

    Sorgen von Mitarbeitern eines Unternehmens betreffend einer neuen App für die Arbeit

     

    Fast jeder macht sich nicht nur Gedanken, sondern sorgt sich, wenn die Arbeitgeber:innen planen, Firmen Apps zu verwenden. Eine App kann ja schließlich private Daten übernehmen oder die Arbeitgeber:innen könnten sie überwachen. Auch die Bedenken rund um Hacker und Cyberkriminalität sind weit verbreitet.

     

    Folgende Sorgen äußern Arbeitnehmer:innen immer wieder

    • Was ist mit dem Diebstahl meiner privaten Daten? Sind meine Daten sicher?
    • Kann die Arbeit App auf meine Kontakte zugreifen? 
    • Was ist mit dem GPS, das jedes Smartphone besitzt? Kann mein Arbeitgeber mich dadurch überwachen? 
    • Kann mein Arbeitgeber mich tracken?
    • Kann die App für die Arbeit auch auf Bankdaten zugreifen?
    • Sind die Firmen Apps dazu in der Lage, meine Kamera zu steuern und Bilder aufzunehmen?

     

    All diese Fragen können mit einem klaren: „Nein“ beantwortet werden. Die Arbeitgeber:innen haben kein Recht Mitarbeiter:innen zu überwachen oder zu tracken. Im Normalfall besteht darin auch kein Interesse. Des Weiteren ist der Schutz der persönlichen Daten auch im Arbeitsrecht verankert. Die Arbeitgeber:innen würden sich rechtlich gesehen straffällig machen, wenn sie das tun würden. Die App Sicherheit muss bei der Wahl der App für Arbeit beachtet werden! Arbeitnehmer:innen sind dazu verpflichtet, sichere und funktionale Apps auszuwählen.

     

    Zudem müssen diese nicht auf dem privaten Smartphone installiert werden. Dies dürfen Arbeitgebende nicht verlangen. Stattdessen besteht eine Verpflichtung mit der App auch ein passendes Diensthandy zur Verfügung zu stellen. Dieses zählt als Arbeitsmaterial, ist Eigentum des Unternehmens und nur für berufliche Zwecke gedacht.

    💡Gut zu wissen: Wer das Diensthandy privat nutzen möchte, kann sich bei Arbeitgeber:innen erkundigen, ob dies erlaubt ist. Sollte eine private Nutzung gestattet sein, müssen Arbeitnehmende sich trotzdem keine Sorgen um Datentracking oder private Daten machen.

     

    Eine weitere Sorge, die manche Arbeitnehmer:innen durch eine App für Arbeit haben, ist, dass Freizeit und Arbeitszeiten nicht mehr klar getrennt werden können. Auch diese Sorge können einfach beiseite geschoben werden, denn: Freizeit und Arbeitszeiten gehören klar getrennt und dürfen auch durch eine App nicht beeinträchtigt werden.

     

    Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen in Ihrer Freizeit die App für Arbeit nicht beachten müssen. Eventuelle Push-Benachrichtigungen können in der Freizeit abgeschaltet werden. Eine ständige Erreichbarkeit der Arbeitnehmer:innen ist nur dann gegeben, wenn sich die Arbeitnehmer:innen in Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst befinden. Zudem besteht außerhalb der Arbeitszeit zusätzlich die Möglichkeit, das Diensthandy einfach auszuschalten.

     

    Welche Vorteile haben Firmen Apps für Mitarbeiter:innen?

     

    Eine Applikation aus der Kategorie App für Arbeit kann vieles für Mitarbeiter:innen vereinfachen. So können Mitarbeiter:innen zum Beispiel schneller Informationen vom Unternehmen erhalten. Gibt es beispielsweise die Funktion einer Dienstplan App, so hilft dies enorm dabei, die Woche perfekt einzuteilen. Mit einem schnellen Blick darauf ist klar und ohne Missverständnisse ersichtlich, wer wann und mit wem in welcher Schicht arbeitet.

     

    Auch der direkte Kontakt zu Kolleg:innen ist einfacher möglich. Gibt es Probleme im Arbeitsablauf, können sehr einfach die zuständigen Kolleg:innen erreicht werden. Wer im Homeoffice oder im Außendienst ist, erhält die Informationen zeitgleich mit den Kolleg:innen, die sich gerade im Betrieb befinden.

     

    Die Apps müssen zwar nicht in der Freizeit geöffnet werden, doch wer während der Krankheitszeit oder im Urlaub das Bedürfnis verspürt, sich zu informieren, kann dies mit einem schnellen Blick auf das Smartphone erledigen.

     

    Vorteile kurz zusammengefasst:

    • einfacher Zugriff auf arbeitstechnische Informationen und Daten
    • keine wichtigen Informationen können verpasst werden 
    • Erreichbarkeit der Kolleg:innen durch direkten Kontakt via App
    • Außendienstmitarbeiter:innen können bei Problemen rasch und einfach Hilfe bekommen
    • Push-Benachrichtigungen können während der Freizeit oder im Urlaub abgeschaltet werden
    • Krankmeldungen können einfach übermittelt werden 

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    FAQ

     

    Ich besitze kein Handy oder mein Handy ist für Apps nicht geeignet?

    Wenn Mitarbeiter:innen kein oder ein ungeeignetes Handy besitzen, dann ist dies kein Problem. Arbeitgeber:innen müssen Mitarbeiter:innen, um eine App für Arbeit zu nutzen, ein Smartphone zur Verfügung stellen. Es darf weder verlangt werden, dass man die App auf dem privaten Gerät installiert, noch darf der Besitz eines kompatiblen Gerätes vorausgesetzt werden.

     

    Habe ich Anspruch auf ein Diensthandy?

    Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf ein Diensthandy, wenn die Arbeitgeber:innen eine Nutzung von Firmen Apps einführen möchten. Arbeitgeber:innen haben kein Recht darauf, von Arbeitnehmer:innen die Nutzung des privaten Handys zu verlangen. 

     

    Muss ich wirklich auf meinem privaten Handy Firmen Apps installieren?

    Diese Frage kann mit einem eindeutigen und klaren „Nein“ beantwortet werden. Mitarbeiter:innen müssen in keinem Fall auf einem privaten Handy Firmen Apps installieren. Die Arbeitgeber:innen müssen ihren Mitarbeiter:innen alle notwendigen Hilfsmittel zur Durchführung ihrer Arbeit zur Verfügung stellen.

    Arbeitgeber:innen dürfen ebenfalls von ihren Mitarbeiter:innen nicht verlangen, dass private Handys für dienstliche Gespräche genutzt werden. Ausnahme ist hier jedoch ein gesundheitsgefährdender Notfall im Unternehmen. 

     

    Kann mein Chef mich zwingen, eine App für Arbeit zu installieren?

    Die Arbeitgeber:innen können die Nutzung privater Endgeräte nicht verlangen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber:innen ihre Mitarbeiter:innen auch nicht zwingen dürfen, private Endgeräte im Arbeitsbereich zu verwenden.

    Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet ihren Mitarbeiter:innen alle benötigten Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen. Arbeitnehmer:innen sind hingegen dazu verpflichtet, die geforderte Leistung zu erbringen.

     

     

     

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