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Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das die Leistungen und das Verhalten von Mitarbeitenden während ihrer Anstellung beschreibt. Es dient als Referenz für zukünftige Arbeitgebende und hat einen großen Einfluss auf die beruflichen Chancen von Arbeitnehmenden. 

Doch wie sieht ein Arbeitszeugnis eigentlich aus und welche verschiedenen Arten gibt es? Auf welche Formulierungen im Arbeitszeugnis ist zu achten und warum ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis so wichtig? Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte eines Arbeitszeugnisses, die unterschiedlichen Typen und gängigsten Formulierungen erläutert. 

 

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung, die Arbeitgebende einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin am Ende des Arbeitsverhältnisses ausstellt. Es soll eine objektive und faire Bewertung der geleisteten Arbeit sowie des Verhaltens gegenüber Kolleg:innen und Vorgesetzten darstellen. 

Arbeitszeugnisse sind gesetzlich geregelt und dienen dazu, zukünftigen Arbeitgebenden einen Einblick in die beruflichen Qualifikationen und die Persönlichkeit von Bewerber:innen zu geben.

Ein sorgfältig verfasstes Arbeitszeugnis kann Türen zu neuen Karrieremöglichkeiten öffnen und dient als wertvolle Referenz bei der Jobsuche. Gleichzeitig muss es eine objektive und faire Darstellung der erbrachten Leistungen bieten, die dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin gerecht wird und beruflichen Chancen nicht beeinträchtigt.

 

Qualifiziertes Arbeitszeugnis vs. Einfaches Arbeitszeugnis

Es gibt zwei Hauptarten von Arbeitszeugnissen, die sich in ihrem Umfang und ihrer Detailtiefe deutlich unterscheiden: das einfache Arbeitszeugnis und das qualifizierte Arbeitszeugnis.

 

Einfaches Arbeitszeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis ist eine grundsätzliche Form der Arbeitsbewertung, die nur die wichtigsten Eckdaten des Beschäftigungsverhältnisses enthält. 

Es gibt lediglich Auskunft über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, ohne dabei auf die konkreten Leistungen oder das Verhalten von Mitarbeitenden einzugehen. In einem einfachen Arbeitszeugnis wird typischerweise aufgeführt:

  • Name des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin
  • Beschäftigungszeitraum
  • Position oder Jobtitel
  • Kurze Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit

Da es keine detaillierte Bewertung der Arbeitsleistung oder des Sozialverhaltens enthält, ist das einfache Arbeitszeugnis eher formell und oberflächlich. 

Diese Art von Zeugnis wird oft für kurze Beschäftigungsverhältnisse, Praktika, Aushilfstätigkeiten oder einfache Tätigkeiten ausgestellt, bei denen eine tiefere Beurteilung der Leistungen nicht notwendig oder üblich ist. Es dient hauptsächlich dazu, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu bestätigen, ohne den Fokus auf die Qualität der Arbeit zu legen.

 

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen ist deutlich umfassender und bietet eine detaillierte Beurteilung. Es geht weit über die bloße Beschreibung des Arbeitsverhältnisses hinaus und enthält ausführliche Angaben zur Leistung, zu fachlichen Fähigkeiten, zur Arbeitsweise sowie dem Verhalten gegenüber Kolleg:innen, Vorgesetzten und Kund:innen.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist die gängigste Form und wird bei den meisten Bewerbungen gefordert, da es einen umfassenden Überblick über die Fähigkeiten und Leistungen von Mitarbeitenden bietet. 

Arbeitgebende bevorzugen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, da es ihnen ermöglicht, eine fundierte Einschätzung darüber zu treffen, ob ein:e Bewerber:in zu einer offenen Position passt. Durch die detaillierten Angaben können zukünftige Arbeitgebende besser beurteilen, ob jemand den Anforderungen der neuen Stelle gerecht wird und wie er sich in ein bestehendes Team einfügen könnte. 

 

Wie sieht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt in der Regel einer bestimmten formalen Struktur, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den üblichen Standards in der Berufswelt entspricht. 

Diese Struktur hilft, sicherzustellen, dass das Zeugnis vollständig und aussagekräftig ist, um zukünftigen Arbeitgebenden eine klare Vorstellung von den Fähigkeiten und der Arbeitsweise der Mitarbeitenden zu vermitteln.

 

Ein typisches Arbeitszeugnis gliedert sich in mehrere wesentliche Bestandteile:

  1. Kopfzeile und Einleitung:
    Das Arbeitszeugnis beginnt oft mit dem Briefkopf des Unternehmens und den persönlichen Daten von Mitarbeitenden, einschließlich Name, Geburtsdatum und eventuell auch die Position, die die Person im Unternehmen innehatte. Diese Angaben sorgen für eine eindeutige Identifizierung des Zeugnisses und des Arbeitnehmenden.
  2. Beschreibung des Beschäftigungsverhältnisses:
    Im nächsten Abschnitt wird die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschrieben, einschließlich des Eintritts- und Austrittsdatums. Zudem wird die Art der Beschäftigung erläutert, also ob es sich um eine Vollzeit-, Teilzeit-, befristete oder unbefristete Anstellung handelte. Hier werden auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten detailliert aufgeführt, um die Rahmenbedingungen der Tätigkeit klar darzustellen.
  3. Detaillierte Beurteilung der Arbeitsleistung:
    Dieser zentrale Teil des Arbeitszeugnisses umfasst eine ausführliche Bewertung der Arbeitsleistung von Mitarbeitenden. Hierbei werden sowohl fachliche Fähigkeiten und Fachkenntnisse als auch Arbeitsergebnisse und besondere Erfolge beschrieben. Festgelegte Formulierungen in diesem Abschnitt können Hinweise auf die Zuverlässigkeit, Effizienz, Eigeninitiative und die Fähigkeit zur Problemlösung enthalten.
  4. Beurteilung des Sozialverhaltens:
    Zusätzlich zur Leistungsbeurteilung wird auch das Sozialverhalten von Mitarbeitenden bewertet. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit Kolleg:innen und Vorgesetzten, das Verhalten gegenüber Kund:innen und Geschäftspartner:innen sowie die Teamfähigkeit. Es ist wichtig, dass dieser Teil des Zeugnisses positiv und wertschätzend formuliert wird, da das Sozialverhalten ein entscheidender Faktor für zukünftige Arbeitgebende ist.
  5. Schlussformel:
    Das Arbeitszeugnis endet mit einer Schlussformel, die Dank für die Zusammenarbeit ausdrückt und Mitarbeitenden für die Zukunft alles Gute wünscht. In vielen Fällen wird hier auch ein Bedauern über das Ausscheiden ausgedrückt, besonders wenn eine Person freiwillig das Unternehmen verlässt und geschätzt wurde. Eine wohlwollende Schlussformel rundet das Zeugnis ab und vermittelt Wertschätzung.

Arbeitszeugnis Formulierungen – Was bedeuten sie wirklich?

Die Formulierungen in einem Arbeitszeugnis sind oft subtil und wirken auf den ersten Blick neutral oder gar freundlich. Doch in Wirklichkeit sind viele dieser Begriffe und Sätze standardisiert und haben fest etablierte Bedeutungen, die zukünftigen Arbeitgebenden wertvolle Hinweise auf die tatsächliche Leistung und das Verhalten von Mitarbeitenden liefern.

Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, wohlwollende Arbeitszeugnisse zu schreiben, was dazu führt, dass negative Bewertungen oft „zwischen den Zeilen“ formuliert werden, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, aber gleichzeitig den wahren Eindruck zu vermitteln.

Die "Geheimsprache" im Arbeitszeugnis

Die scheinbar freundlichen Formulierungen können bei genauerer Betrachtung auf verborgene Kritik hindeuten. Daher ist es wichtig, diese Sprache zu verstehen, um ein Arbeitszeugnis richtig zu interpretieren. 

Als wichtige Faustformel gilt: dreifache Steigerungen bedeuten sehr gute Leistungen (z.B. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit) , zweifache Steigerungen entsprechen guten Leistungen (z.B. stets zu unserer vollen Zufriedenheit) und Auslassungen sind negativ (z.B. zu unserer Zufriedenheit).

Einige Beispiele für gängige Formulierungen in Arbeitszeugnissen und ihre versteckten Bedeutungen sind:

  • Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit: Diese Formulierung gilt als eine der höchsten Bewertungen und signalisiert eine sehr gute Leistung. Sie besagt, dass die Anforderungen in jeder Hinsicht übertroffen wurden.
  • Stets zu unserer vollen Zufriedenheit: Diese Formulierung entspricht einer guten Leistung. Die gestellten Anforderungen wurden erfüllt und die Arbeit wurde zur Zufriedenheit des Arbeitgebenden ausgeführt.
  • Zu unserer vollsten Zufriedenheit: Ebenso wie die vorherige Formulierung entspricht auch diese einer guten Leistung.
  • Zu unserer vollen Zufriedenheit: Diese Formulierung entspricht der Note befriedigend.
  • Zu unserer Zufriedenheit: Dies signalisiert, dass eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Allerdings kann diese Formulierung versteckte Hinweise auf Schwächen liefern, die nicht explizit genannt werden.

  • „Stets bemüht“: Eine der bekanntesten und subtilen Formulierungen, die eine schlechte Bewertung signalisieren. Obwohl der oder die Mitarbeiter:in sich um gute Arbeit bemüht hat, war das Ergebnis nicht überzeugend. Diese Formulierung wird häufig verwendet, um auf Leistungsmängel hinzuweisen, ohne sie direkt zu benennen.

  • „Hat sich im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten eingesetzt“: Dieser Ausdruck deutet darauf hin, dass der oder die Mitarbeiter:in zwar nicht untätig war, jedoch weit unter den Erwartungen geblieben ist. Es weist auf mangelndes Engagement oder unzureichende Fähigkeiten hin.

 

Gängige Formulierungen für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitserfolge

Das qualifizierte Arbeitszeugnis bewertet verschiedene Arbeitsbereiche, für die ebenfalls festgelegte Formulierungen gängig sind.

  Sehr gut Gut Befriedigend Ausreichend
Arbeitsbereitschaft

 - zeigte stets große Initiative, großen Fleiß und Eifer

- zeigte stets Eigeninitiative und überzeugte durch große Leistungsbereitschaft

- ergriff stets selbstständig die Initiative und führte alle erforderlichen Maßnahmen entschlossen durch

- zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer

- führte alle Aufgaben mit großer Umsicht, hervor-ragendem Wissen und hohem Engagement aus

- hatte stets gute Ideen und gab wertvolle Anregungen

- zeigte Initiative, Fleiß und Eifer

- führte die Aufgaben mit Umsicht, Wissen und Engagement aus

- erfüllte die übertragenen Aufgaben selbstständig

- erledigte Aufgaben/Arbeiten im Großen und Ganzen umsichtig und engagiert

- zeigte bei entsprechendem Anstoß Fleiß und Eifer

- führte unter Anleitung die übertragenen Aufgaben aus

Arbeitsbefähigung

- hat umfassende, fundierte und vielseitige Fachkenntnisse, die er/sie bei schwierigen Aufgaben sehr sicher einsetzte

- beherrschte sein/ihr Arbeitsgebiet umfassend/fachlich, souverän/vollkommen

- besitzt ein sehr gutes, jederzeit verfügbares Fachwissen

- verfügt über ein gutes, fundiertes Fachwissen und löst schwierige Aufgaben jederzeit

- verfügt über gründliche, abgesicherte Fachkenntnisse und setzt sie bei schwierigen Aufgaben sicher ein

- arbeitete immer sicher und selbstständig

- verfügte über solide und brauchbare Fachkenntnisse

- verfügte über gute Erfahrungen

- hat die erforderlichen Fachkenntnisse und setzte sie mit Erfolg ein

- verfügte über ein solides Grundwissen in seinem/ihrem Arbeitsgebiet

- beherrschte im Allgemeinen die Anforderungen seines/ihres Arbeitsgebiets

- verfügte über hinreichende Fachkenntnisse

Arbeitsweise

- arbeitete stets äußerst gründlich und mit großer Sorgfalt

- arbeitete sehr zuverlässig und gewissenhaft

- arbeitete stets mit größter Genauigkeit und äußerster Sorgfalt

- arbeitete stets gründlich und mit großer Sorgfalt

- arbeitete zuverlässig und gewissenhaft 

- arbeitete stets sorgfältig und genau

- arbeitete sorgfältig und genau

- erfüllte mit seiner/ihrer Arbeit hohe Ansprüche

- die Ausführung seiner/ihrer Arbeit entsprach unserem Qualitätsstandard

- arbeitete im Allgemeinen sorgfältig und genau

- die Ausführung seiner/ihrer Arbeit entsprach im Allgemeinen unserem Qualitätsstandard

Verhandlungsgeschick - war stets ein:e überzeugende:r und versierte:r Verhandlungspartner:in - war ein:e gewandte:r Verhandlungspartner:in - war im Verhandeln durchaus geschickt - was im Verhandeln im Allgemeinen geschickt
Zuverlässigkeit

- war stets äußerst zuverlässig

- war stets äußerst zuverlässig und immer pflichtbewusst

- war stets zuverlässig

- arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft

- war zuverlässig

- arbeitete zuverlässig und gewissenhaft

- bewältigte die entscheidenden Arbeiten zuverlässig

- seine/Ihre Zuverlässigkeit war im Allgemeinen zufriedenstellend

Arbeitstempo - arbeitete stets außergewöhnlich schnell und zügig - arbeitete immer schnell und zügig - arbeitete zügig - arbeitete beständig
Sozialverhalten

- Das persönliche Verhalten war stets absolut vorbildlich

- war stets sehr hilfsbereit

- wurde wegen seines/ihres freundlichen Wesens und seiner/ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen gleichermaßen sehr geschätzt

- Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei/vorbildlich

- war stets hilfsbereit

- wurde wegen seines/ihres freundlichen Wesens und seiner/ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen gleichermaßen geschätzt

- Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen war einwandfrei

- Sein/Ihr Verhalten wurde von Vorgesetzten und Kolleg:innen geschätzt

- Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen und Kund:innen war höflich und korrekt
Gesamtbeurteilung

- hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt

- seine/ihre Leistungen waren stets sehr gut

- hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt

- seine/ihre Leistungen waren stets gut

- hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt

- seine/ihre Leistungen waren stets befriedigend

- hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt

- seine/ihre Leistungen waren stets ausreichend

 

 

Rechte und Pflichten rund um das Arbeitszeugnis

Sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende haben klare Rechte und Pflichten im Bezug auf das Arbeitszeugnis. Diese sind gesetzlich geregelt und sollen sicherstellen, dass das Zeugnis sowohl wahrheitsgemäß als auch fair formuliert ist. 

 

Rechte der Arbeitnehmenden

Arbeitnehmende haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, und zwar spätestens zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Hier kann zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis gewählt werden. 

Ein wesentlicher Grundsatz für das Arbeitszeugnis lautet, dass es wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein muss. Das bedeutet, dass Arbeitgebende die Leistungen so darstellen müssen, wie sie tatsächlich waren, jedoch in einer Form, die den Mitarbeitenden nicht schadet und berufliche Chancen nicht unberechtigt beeinträchtigt.

Arbeitnehmende haben außerdem das Recht, Korrekturen zu verlangen, falls das Zeugnis ungenaue, missverständliche oder unangemessene Formulierungen enthält. Sollte der Verdacht bestehen, dass versteckte negative Formulierungen verwendet wurden, können Arbeitnehmende verlangen, dass diese entfernt oder umformuliert werden.

 In manchen Fällen kann dies auch rechtlich geltend gemacht werden, wenn sich Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in nicht einig sind. Arbeitnehmende können dabei Unterstützung durch Rechtsanwälte oder Gewerkschaften erhalten.

 

Pflichte der Arbeitgebenden

Arbeitgebende sind verpflichtet, das Arbeitszeugnis sorgfältig und in angemessener Form auszustellen. Dies umfasst die Einhaltung der formalen Anforderungen, wie etwa die Vollständigkeit und die Struktur des Zeugnisses. 

Arbeitgebende müssen zudem sicherstellen, dass das Arbeitszeugnis zeitnah ausgestellt wird. Es wird erwartet, dass Arbeitnehmende das Zeugnis innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten. Verzögerungen können dazu führen, dass Arbeitnehmende im Bewerbungsprozess benachteiligt werden, was rechtliche Konsequenzen für Arbeitgebende haben könnte. 

Ein weiterer Aspekt der Pflichten von Arbeitgebenden betrifft die Aufbewahrung von Arbeitszeugnissen. Eine Kopie des ausgestellten Zeugnisses sollte in den Personalunterlagen aufbewahrt werden, um gegebenenfalls Nachfragen beantworten oder spätere Korrekturen durchführen zu können. 

 

 

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