staffomatic-ad

Inhalt

Unternehmen tragen nicht nur Verantwortung für Prozesse und Zahlen, sondern vor allem für Menschen. Gerade in einer Zeit, in der Themen wie mentale Gesundheit, Work-Life-Balance und respektvolle Führung immer wichtiger werden, steht die Arbeitgeber Fürsorgepflicht mehr denn je im Mittelpunkt. Und Spoiler: Es geht dabei nicht nur um rechtliche Pflichten – sondern auch um Haltung, Respekt und Vertrauen.

Was genau die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beinhaltet und was passiert, wenn die Fürsorgepflicht Arbeitgeber verletzt wird, erfährst du in diesem Beitrag.

 

Definition: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein rechtlicher und moralischer Auftrag: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um ihre Mitarbeitenden vor körperlichem, seelischem und wirtschaftlichem Schaden zu schützen. Diese Verpflichtung hat nicht nur etwas mit gesunder Unternehmenskultur zu tun, sondern ist rechtlich verankert: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 618 BGB) und im Arbeitsschutzgesetz.

Konkret heißt das: Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Arbeitsplätze sicher sind, Arbeitszeiten fair gestaltet werden, keine gesundheitlichen Gefahren lauern – und auch das soziale Miteinander stimmt. Denn auch Schutz vor Mobbing, Diskriminierung oder Überforderung fällt unter die Fürsorgepflicht Arbeitgeber.

Kurz gesagt: Gute Führung beginnt mit Fürsorge – und die ist gesetzlich festgeschrieben.

 

Gesetzlicher Rahmen der Fürsorgepflicht Arbeitgeber

Die Fürsorgepflicht Arbeitgeber ist eine klare gesetzliche Verpflichtung. Sie ist fest in unserem deutschen Recht verankert – und zwar an mehreren Stellen gleichzeitig. Das bedeutet: Arbeitgeber haben nicht nur eine moralische Verantwortung, sondern sind auch rechtlich dazu verpflichtet, für das Wohl ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Und zwar in vielfältiger Hinsicht.

 

§ 618 BGB – Der Klassiker

Die zentrale gesetzliche Grundlage ist § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort heißt es:

„Der Arbeitgeber hat die Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zur Verfügung zu stellen hat, so einzurichten und zu unterhalten, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.“

Klingt etwas altbacken – heißt aber im Klartext: Arbeitgeber:innen müssen Arbeitsbedingungen schaffen, die keine Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen. Das gilt sowohl für die physische als auch für die psychische Gesundheit.

 

Arbeitsschutzgesetz – Im Detail

Noch detaillierter wird die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Dort steht, dass Unternehmen verpflichtet sind:

  • Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln

  • geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen

  • Mitarbeitende über Risiken aufzuklären

  • regelmäßige Schulungen durchzuführen

  • technische und organisatorische Sicherheitsstandards einzuhalten

Besonders spannend: Seit 2013 sind Arbeitgeber auch verpflichtet, psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Sprich: Stress, Überlastung oder schlechte Führung sind nicht nur unangenehm – sie können auch eine rechtliche Dimension haben, wenn nicht gehandelt wird.

 

Weitere relevante Regelungen:

Je nach Branche, Unternehmensgröße oder Tätigkeit können auch weitere Gesetze zur Anwendung kommen, z. B.:

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Fürsorgepflicht gegenüber schwangeren Mitarbeitenden

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – Schutz besonders junger Mitarbeitender

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Schutz vor Diskriminierung

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Schutz sensibler Daten

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Sicherstellung von Pausen, Ruhezeiten und maximaler Arbeitsdauer



Welche konkreten Bereiche betrifft die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Die Fürsorgepflicht Arbeitgeber zieht sich wie ein roter Faden durch viele Bereiche des Arbeitsalltags – und betrifft weit mehr als nur „klassischen“ Arbeitsschutz. Es geht um körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden. Um Sicherheit und Vertrauen. Um Respekt und Verantwortung. Und genau deshalb umfasst die Arbeitgeber Fürsorgepflicht eine ganze Palette an Themenfeldern, die für Mitarbeitende unmittelbar relevant sind.

Bereich

In der Praxis

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Arbeitgeber müssen für sichere Arbeitsbedingungen sorgen – vom ergonomischen Stuhl über rutschfeste Böden bis hin zu gut gelüfteten Räumen. In bestimmten Branchen (z. B. Bau, Pflege, Produktion) gelten zusätzlich besondere Sicherheitsvorgaben, wie Helmpflicht oder regelmäßige Sicherheitsunterweisungen.

Auch regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen gehören dazu. Kurz gesagt: Niemand soll bei der Arbeit körperlich zu Schaden kommen – das ist das Minimum.

Psychische Gesundheit & emotionale Sicherheit

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst auch den Schutz vor seelischer Überlastung. Dazu gehört z. B.:

  • Erkennbare Überforderung vermeiden

  • Stress durch unrealistische Deadlines oder Dauereinsätze verhindern

  • Pausen und Erholungszeiten ermöglichen

  • Unterstützung bei Konflikten im Team anbieten

  • Führungskräfte für den Umgang mit mentaler Belastung schulen

Schutz vor Mobbing, Diskriminierung & sexueller Belästigung

Arbeitgeber müssen aktiv dafür sorgen, dass Diskriminierung (z. B. wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder sexueller Identität), Mobbing oder sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz verhindert oder schnell unterbunden werden. Das bedeutet:

  • Eine klare Unternehmenskultur gegen Diskriminierung etablieren

  • Beschwerden ernst nehmen und schnell handeln

  • Vertrauenspersonen oder Meldestellen benennen

  • Betroffene schützen und Täter:innen sanktionieren

Arbeitszeit & Erholungsphasen

 Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeitenden nicht „kaputtarbeiten“. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt klar fest:

  • Max. 8 Stunden pro Tag (Ausnahme: 10 mit Ausgleich)

  • Mind. 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen

  • Pausenregelungen (z. B. 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit)

  • Sonn- und Feiertagsschutz

Gerade bei Schichtarbeit und Bereitschaftsdiensten müssen diese Vorgaben sorgfältig beachtet werden.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die moderne Fürsorgepflicht Arbeitgeber geht über das Gesetz hinaus – sie nimmt auch Rücksicht auf das „Drumherum“. Dazu zählt z. B.:

  • Flexible Arbeitszeiten & Homeoffice-Möglichkeiten

  • Rücksichtnahme bei familiären Verpflichtungen (z. B. Kinderbetreuung, Pflege)

  • Verständnis bei besonderen Lebenslagen (Krankheit, Umzug, Trennung etc.)

Datenschutz & Schutz der Persönlichkeitsrechte

Daten sind sensibel – vor allem, wenn’s um Gehalt, Gesundheitszustand oder private Kontakte geht. Arbeitgeber müssen diese Informationen vertraulich behandeln, absichern und DSGVO-konform speichern. Auch hier greift die Arbeitgeber Fürsorgepflicht ganz klar: Wer mit Menschen arbeitet, trägt auch Verantwortung für ihre Daten.

 

 

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht verletzt?

Wenn Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen, ist das kein kleines Versehen – sondern ein ernsthafter Verstoß gegen geltendes Arbeitsrecht. Und der kann richtig unangenehme Folgen haben. Für alle Beteiligten.

Die Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann auf verschiedenen Ebenen rechtlich geahndet werden:

  • Zivilrechtlich: Mitarbeitende können auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld klagen – z. B. wenn sie durch mangelnden Arbeitsschutz einen Unfall erleiden oder durch psychische Belastung krank werden.

  • Arbeitsrechtlich: Kommt es zu schweren Pflichtverletzungen (etwa bei Mobbing, Diskriminierung oder systematischer Überlastung), kann das eine fristlose Kündigung durch die betroffene Person rechtfertigen – inklusive Abfindung.

  • Ordnungswidrigkeiten & Bußgelder: Behörden wie die Berufsgenossenschaften oder Arbeitsschutzämter können Bußgelder verhängen – etwa bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder fehlende Gefährdungsbeurteilungen.

  • Strafrechtlich: In besonders schweren Fällen (z. B. bei fahrlässiger Körperverletzung durch mangelhafte Sicherheitsmaßnahmen) drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen für Geschäftsführende oder Vorgesetzte.

💡 Wichtig: Es reicht nicht, dass die Pflicht im Arbeitsvertrag steht – sie muss auch gelebt werden.

 

Umsetzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Wie genau können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber auch wirklich gerecht werden – jeden Tag, bei jedem Team, in jeder Situation?

Hier sind die wichtigsten Bausteine für eine wirkungsvolle und ganzheitliche Umsetzung der Fürsorgepflicht:

 

1. Klare Verantwortlichkeiten & Zuständigkeiten definieren

Fürsorge ist Chefsache – aber nicht nur. Arbeitgeber sollten klar regeln, wer im Unternehmen welche Verantwortung trägt:

  • Wer kümmert sich um Arbeitssicherheit?

  • Wer ist Ansprechperson für Konflikte oder psychische Belastung?

  • Wer erstellt und überwacht die Gefährdungsbeurteilungen?

Je klarer die Rollen verteilt sind, desto besser funktioniert die Fürsorge im Alltag.


2. Regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchführen

Das ist kein „nice to have“, sondern gesetzlich vorgeschrieben – und zwar sowohl für körperliche als auch psychische Risiken. Arbeitgeber:innen müssen regelmäßig analysieren:

  • Wo bestehen Gefahren am Arbeitsplatz?

  • Wie hoch ist die Belastung im Team?

  • Welche Schutzmaßnahmen sind nötig?

Die Ergebnisse sollten dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.


3. Kommunikation & Feedback-Kultur stärken

Offene Kommunikation ist der Schlüssel, um Probleme frühzeitig zu erkennen – bevor sie eskalieren. Mitarbeitende sollten wissen:

  • An wen sie sich bei Schwierigkeiten wenden können

  • Dass ihre Sorgen ernst genommen werden

  • Dass Feedback erwünscht ist – auch kritisch

Dazu gehören regelmäßige Meetings, eine gelebte Feedbackkultur und ggf. anonyme Beschwerdekanäle.


4. Führungskräfte schulen & sensibilisieren

Wer führt, trägt Verantwortung. Deshalb sollten Führungskräfte in Sachen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers regelmäßig geschult werden – z. B. zu Themen wie:

  • Erkennen von Überlastung oder Burnout

  • Umgang mit Konflikten oder Mobbing

  • Kommunikation in Krisensituationen

  • Rechtliche Grundlagen der Fürsorgepflicht

So wird aus Unsicherheit Handlungskompetenz.


5. Dokumentation & Nachweise sicherstellen

Zur Umsetzung der Arbeitgeber Fürsorgepflicht gehört auch: alles gut dokumentieren. Ob Arbeitszeiten, Sicherheitsunterweisungen oder individuelle Absprachen – eine saubere Nachvollziehbarkeit schützt im Zweifelsfall beide Seiten.

 

 

Ähnliche Beiträge