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Der Gleittag

 

Bei dem Arbeitszeitmodell der Gleitzeit können Arbeitnehmer:innen die Arbeitszeiten im Großen und Ganzen selbst festlegen. In einem vorbestimmten Zeitrahmen steht es den Arbeitnehmern:innen frei, den Beginn und das Ende der Arbeitszeit somit selbst festzulegen. Diese Möglichkeit bietet Arbeitnehmer:innen eine hohe Flexibilität und das wirkt sich positiv auf das Leben aus. 

 

Durch die gleitende Arbeitszeit besteht ebenfalls die Möglichkeit, Überstunden zu sammeln und diese danach für einen arbeitsfreien Tag zu nutzen. Ein freier Arbeitstag, der durch Überstunden entstanden ist, wird in diesem Arbeitszeitmodell Gleittag genannt. Die Gleittag Bedeutung und deren rechtliche Vorgaben werden hier erklärt. 

 

Gleittag Bedeutung

Was ist ein Gleittag? Wird nach dem Gleitzeit-Arbeitsmodell gearbeitet, dann besteht die Möglichkeit, freiwillig Überstunden zu leisten. Diese Überstunden können gesammelt werden und werden den Arbeitnehmer:innen entsprechend gutgeschrieben. Selbstverständlich müssen diese in einem gewissen Zeitrahmen auch wieder abgebaut werden.

 

Die Überstunden können gesammelt und an anderen Tagen dazu genutzt werden, früher heimzugehen oder später zur Arbeit zu kommen. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag besteht ebenfalls die Möglichkeit, gesammelte Plusstunden dafür zu verwenden, um einen ganzen Tag zu Hause zu bleiben. Wird diese Möglichkeit wahrgenommen, dann können deine Arbeitnehmer:innen einen Gleittag nehmen

 

Das bedeutet, dass ein ganzer Tag in Gleitzeitausgleich umgewandelt wird. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, finden sich immer im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung. In jedem Fall müssen Arbeitgeber:innen vorher darüber verständigt werden und ihre Zustimmung erteilen. Einfach unangekündigt einen Gleittag zu nehmen ist hingegen nicht gestattet.

 

Diese flexible Arbeitszeit ist nicht immer einfach zu überblicken. Mit der Zeiterfassung von Staffomatic erübrigt sich dieses Problem jedoch. Exakte und minutengenaue Zeiterfassung ist mit unserem Modell einfach möglich. Erhältlich als App oder als Terminalapp hast du als Arbeitgeber:in alles im Blick. Um Ist- und Sollstunden zu verwalten und außerdem um die Lohnabrechnung korrekt gestalten zu können, eignet sich unser Tool hervorragend.

 

Durch die Terminalapp können Zeiten auch zentral am Terminal erfasst werden. Möchtest du Diensthandys einführen oder es gibt bereits entsprechende Geräte, können deine Mitarbeiter:innen auch durch die mobile App ihre Zeiten genau erfassen. Das Arbeitszeitkonto kann auf diese Art perfekt und lückenlos geführt werden.

 

Das Gleitzeit-Arbeitsmodell und die Regelung bei Überstunden

Wenn bei dem Arbeitszeitmodell Gleitzeit freiwillig länger gearbeitet wird, entstehen entsprechende Überstunden für deine Mitarbeiter:innen. Durch die freiwilligen Überstunden entsteht ein positiver Gleitzeitsaldo auf dem Arbeitszeitkonto.

 

Dieser positive Zeitsaldo wird auch oft als Plusstunden bezeichnet, während Negativsalden als Minusstunden ausgezeichnet werden. Im Fachjargon spricht man bei der entsprechenden Auflistung vom Soll-Ist Vergleich. Die Plusstunden können danach dafür genutzt werden, um später seine Arbeit anzutreten oder aber einmal einen Frühschluss zu machen. Kommt es zu diesem Fall, dann wird vom Abbau der Gleitzeitstunden gesprochen.

 

Werden genügend Stunden angesammelt, so besteht die Möglichkeit, einen Tag der Arbeit fernzubleiben. Bleibt man einen ganzen Tag zu Hause, natürlich nach Absprache, so ist dies ein Gleittag

 

Hier gilt zu beachten, dass der positive Zeitsaldo bei der Gleitzeit anders gehandhabt wird als tatsächlich entstandene Überstunden! 

 

Nur dann, wenn Arbeitgeber:innen durch erhöhten Arbeitsbedarf Mehrarbeit anordnet, wird von Überstunden gesprochen. Wird Mehrarbeit angeordnet, so wird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten und Überstunden entstehen. Im Tarif- oder Arbeitsvertrag ist übrigens festgelegt, wie Arbeitgeber:innen die von den Arbeitnehmer:innen geleistete Mehrarbeit entschädigen. 

 

Besteht keine Vereinbarung mit den Arbeitgeber:innen, so sind diese berechtigt, von ihrem Weisungsrecht Gebrauch zu machen. So kann ein Arbeitgeber:innen zum Beispiel den Abbau von Überstunden anordnen, wenn die Auftragslage stagniert. 

 

Regelung im Arbeitszeitgesetz

Im Arbeitszeitgesetz unter Paragraph 3 ist folgende Regelung zum Thema Überstunden zu finden. 

 

Die tägliche Arbeitszeit an Werktagen der Arbeitnehmer:innen darf 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 10 Stunden kann dann erfolgen, wenn der Wochendurchschnitt von täglich 8 Stunden pro Werktag innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten wird

 

Achtung: Überstunden dürfen nur dann geltend gemacht werden, wenn:

 

  • sie durch ein Zeiterfassungssystem nachweisbar sind
  • wenn diese vom Arbeitgeber:innen angeordnet worden sind 
  • wenn es Arbeitgeber:innen stillschweigend akzeptieren, da zum Beispiel anders das Arbeitsaufkommen nicht zu erledigen wäre

 

Kommt es zu einer Auflösung des Arbeitsvertrages oder zu einer Kündigung durch die Arbeitnehmer:innen, so haben diese dafür Sorge zu tragen, dass bis zum Austrittstermin aus dem Unternehmen die Plusstunden abgebaut werden.

 

Eine Umwandlung in Überstunden und eine daraufhin folgende Auszahlung findet nur dann statt, wenn die Plusstunden aus Unternehmensgründen nicht abgebaut werden können. Ebenfalls kann es dazu kommen, dass eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. In diesem Fall hat die betreffende Person keine Chance mehr, die Stunden auszugleichen und diese werden ausbezahlt. Sind hingegen Minusstunden entstanden, werden diese entsprechend mit dem noch zu zahlenden Gehalt gegengerechnet.

 

Positiver Zeitsaldo und der entsprechende Abbau der Stunden

Entstandene Plusstunden oder freiwillige Überstunden können durch verschiedene Möglichkeiten abgebaut werden. Eine Möglichkeit ist es, an manchen Arbeitstagen später mit der Arbeit zu beginnen oder aber früher nach Hause zu gehen. In diesem Fall spricht man davon, Gleitzeitstunden abzubauen.

 

Beim Gleitzeitmodell gibt es stets eine Kernarbeitszeit, zu welcher deine Arbeitnehmer:innen anwesend sein müssen. Davor und danach herrscht Gleitzeit. Arbeitet ein:e Arbeitnehmer:in zum Beispiel 8 Stunden täglich und macht eine Stunde Pause, dann könnte dies so aussehen:

 

Gleitzeit morgens von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Kernarbeitszeit (also Anwesenheitspflicht) von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr und erneute Gleitzeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Der Tag könnte also von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr gehen oder von 11:00 Uhr bis 20:Uhr. Es ist jedoch auch möglich, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu arbeiten und so eine Plusstunde zu sammeln.

 

Innerhalb der Gleitzeit ist alles möglich, nur die Kernarbeitszeit muss beachtet werden. Auch die Einhaltung der Pausen ist erforderlich. Zu viel oder zu wenig gearbeitete Stunden werden dann ausgeglichen. Wurde zu viel gearbeitet, dann können die Gleittage genutzt werden. 

 

Diese Möglichkeit ergibt sich selbstverständlich nur nach Absprache mit den Arbeitgeber:innen und ermöglicht es, an manchen Arbeitstagen einen ganzen freien Tag zu nehmen. Diese durch Plusstunden entstandenen freien Tage sind Gleittage, die mit einem Urlaubstag an sich absolut nichts zu tun haben, da es sich um einen Stundenausgleich handelt.

 

Was passiert bei einer Erkrankung an einem Gleittag

Wenn ein Gleittag beansprucht wird und der oder die entsprechende Arbeitnehmer:in an diesem Tag erkrankt ist, bist du als Arbeitgeber:in umgehend zu verständigen. In diesem Fall werden die Plusstunden jedoch nicht gutgeschrieben. Das bedeutet, dieser Gleittag ist verloren, da die Bewertung als Krankschreibung erfolgt. Die mühsam erarbeiteten Plusstunden gehen dadurch verloren. 

 

Können durch das Gleittag nehmen Probleme entstehen?

Es kann dazu kommen, dass durch den Gleittag nehmen oder durch Gleitzeitabbau stundenweise Probleme auftreten. Die häufigsten Probleme im Überblick. 

Kollegen beginnen, sich negativ zu äußern

Gerade dann, wenn man gerne einmal später seine Arbeit beginnt und dafür die entstandenen Plusstunden nutzt, kann es dazu führen, dass Kollege:innen sich negativ dazu äußern. Manche Kolleg:innen reden schlecht über das spätere Erscheinen am Arbeitsplatz und es erscheint ihnen eventuell so, dass nicht die volle Arbeitszeit abgeleistet würde. Kommt es zu dieser Situation, sollten Arbeitnehmende immer freundlich bleiben und auf den Zeitsaldo am Gleitzeitkonto hinweisen. Auf dem Gleitzeitkonto ist die vorschriftsmäßige Anwesenheit dokumentiert. Dadurch können lästernde Mitarbeiter:innen freundlich, aber bestimmt zurechtgewiesen werden. Als Arbeitgeber:in solltest du darauf achten, dass es durch solche Arbeitsmodelle nicht zu Unruhe im Unternehmen führt. Da in der Regel jedoch alle Arbeitnehmer:innen dieses Modell nutzen können, kommen solche Unstimmigkeiten eher nicht oder selten vor.

Es besteht eine schriftliche Vereinbarung

Bieten Arbeitgeber:innen Gleitzeit, sollte dies immer im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung schriftlich festgehalten sein. Auch die Regelung des Abbaus des positiven Zeitsalden sollte hier festgehalten sein.

Ebenfalls wichtig ist hier, ob ein Zeitabbau durch den Gleittag nehmen möglich ist.  Mündliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen sind nicht rechtswirksam und das kann dadurch zu einem Problem werden. 

Der Abbau des positiven Zeitsaldos muss immer abgesprochen werden

Wenn viele Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto vorhanden sind und Arbeitnehmer:innen denken, sie bauen dieses Guthaben ab, indem sie einfach früher den Arbeitsplatz verlassen, ist dies nicht rechtens. Die Kernarbeitszeit muss eingehalten werden. Manche Arbeitnehmer:innen gehen davon aus, dies wäre kein Problem. Es muss auch kein Problem darstellen, kann aber zu einem Problem werden! Insbesondere dann, wenn die Kernarbeitszeit beeinträchtigt wird.

Eine klare Kommunikation von dir als Arbeitgeber:in kann solche Problematiken verhindern. Auch deine Arbeitnehmer:innen sollten eine klare Kommunikation wählen, um dich nicht plötzlich mit einem erhöhten Plusstundenabbau zu überraschen. Zudem ist es nicht möglich, beliebig viele Gleittage zu nehmen.

 

Wie viele Gleittage stehen Arbeitnehmer:innen zu?

Die Anzahl der möglichen Gleittage sind gedeckelt und dürfen in ihrer Anzahl nicht einfach frei gewählt werden. Im gesamten Jahr stehen Arbeitnehmer:innen insgesamt 24 Gleittage zu. Gleichmäßig verteilt wären dies zwei Gleittage im Monat.

 

Für jeden Monat hingegen ist eine Höchstanzahl von drei Gleittagen zulässig. Werden in acht Monaten des Jahres jeweils drei Gleittage genommen, so bleiben jedoch für den Rest des Jahres keine Gleittage übrig. Arbeitnehmer:innen sollten sich diese also gut einteilen. Herrscht jedoch eine allgemein gute Kommunikation zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, stellt die gesamte Planung weniger ein Problem und eher einen Vorteil dar.

 

Fazit

Was sind Gleittage, mögliche Probleme sowie rechtliche Grundlagen wurden hier in einem kurzen Überblick dargestellt. Gleittage und die Möglichkeit, Gleittage nehmen zu können, ist etwas durchaus für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen.

 

Die Mitarbeiterzufriedenheit und die Motivation steigen und dementsprechend ist eine bessere Arbeitsleistung zu erwarten. Die gleitende Arbeitszeit mit einem verbesserten Betriebsklima kommt allen Beteiligten zugute.

 

 

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