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Was ist ein Zeitwertkonto kurz definiert und erklärt

 

Sich eine Auszeit von Beruf und Arbeit nennen oder einfach früher in Rente gehen, davon träumen sicher viele. Durch ein Zeitwertkonto besteht die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Arbeitszeit anzusparen. Diese Zeit kann später als freie Zeit zur Verfügung stehen. Für ein Sabbatical, den Vorruhestand oder auch für eine längere Abwesenheit eignet sich dieses Modell hervorragend.

 

Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2009 einen Ersatz für die bis dahin geltende Altersteilzeit geschaffen. Das Flexi-II-Gesetz ermöglicht die Anwendung eines Zeitwertkontos. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Vorgehen äußerst streng geregelt wurde. Zudem ist das und Zeitwertkonto situationsbedingt nicht immer eine sinnvolle Maßnahme. Alles über das Zeitwertkonto und die rechtlichen Vorgaben sind hier kurz und detailliert dargestellt. Mit einem Zeitwertkonto Rechner lassen sich die Zeiten besser dokumentieren und Werte erörtern.

 

Definition Zeitwertkonto

Das Zeitwertkonto ist ein Konto, das von Arbeitgeber:innen den Arbeitnehmer:innen zur Verfügung gestellt wird und funktioniert ähnlich einem Sparkonto.

 

So können nach Absprache mit den Arbeitgeber:innen zum Beispiel:

  • nicht genutzte Urlaubstage
  • Überstunden durch Mehrarbeit 
  • Teile des Gehalts
  • etwaige Prämien

 

auf dem Zeitkonto eingezahlt werden.

 

Die auf dem Konto angesparten Ersparnisse können von Arbeitnehmer:innen für eine Freistellung, ein bezahltes Sabbatical oder für eventuelle finanzielle Einbußen genutzt werden. Zur Finanzierung des Vorruhestandes oder der länger andauernden Freistellung vom Beruf eignet sich das Zeitwertkonto also hervorragend.

 

Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass bei Übertragungen auf das Zeitwertkonto die Arbeitszeit in den Geldwert umgewandelt und so dem Konto gutgeschrieben wird. Das bedeutet, dass ein Teil des Bruttolohnes auf dem Zeitwertkonto angespart wird. Manchmal fließen auch andere Bestandteile des Gehaltes wie Bonuszahlungen und Ähnliches auf das Wertguthabenkonto. Ungenutzte Urlaubstage oder auch Überstunden können dann ebenfalls auf diesem Konto „angelegt“ werden.

 

Für diese Umrechnung eignet sich hervorragend ein Zeitwertkonto Rechner. Diese Einzahlungen sind von der Steuer und der Sozialversicherung freigestellt und werden somit als Bruttoentgelt berechnet. Abzüge werden erst dann vorgenommen, wenn Arbeitgeber:innen das Guthaben bei einer vereinbarten Freistellung ausbezahlen. Es gibt ebenfalls Modelle, bei denen die Mitarbeitenden zusätzlich etwas dazu beitragen, denn das angesparte Kapital wächst auf diese Art natürlich noch schneller.

 

Für das Zeitwertkonto werden auch die Synonyme Wertguthabenkonto, Lebensarbeitszeitkonto oder Langzeitarbeitszeitkonto benutzt! 

 

Wie funktioniert ein Zeitwertkonto?

Ein Zeitwertkonto wird in zwei Phasen unterschieden. Zum ersten besteht die Arbeits- oder Aktivphase und zum zweiten die Phase der Entnahme. Die Entnahmephase wird auch Freistellungs- oder Passive-Phase genannt. Die erste Phase wird also zum Ansparen genutzt, während Mitarbeitende in der zweiten Phase von dem angesparten Guthaben profitieren.

 

Die Anspar- oder Arbeitsphase

In dieser Phase wird das Zeitwertkonto mit Gehalts- oder Lohnbestandteilen oder Resturlaubstagen aufgefüllt. Diese Phase erstreckt sich über die gesamte Zeit des Erwerbslebens der Arbeitnehmer:innen. Da das Zeitwertkonto eine freiwillige Leistung von Arbeitgeber:innen ist, können die Arbeitnehmer:innen frei entscheiden, welche Bestandteile auf dem Konto angespart werden. Selbst die Höhe des zu sparenden Wertes kann von Arbeitnehmer:innen frei gewählt werden. Dadurch wird das angesparte Guthaben der Arbeitnehmer:innen zum persönlichen Eigentum. 

 

Arbeitnehmer:innen können folgende Leistungen auf das Zeitwertkonto gutschreiben lassen:

 

  • Überstunden
  • Leistungen aus dem außer- und überbetrieblichen sowie tariflichen Bereich 
  • nicht genutzter Urlaub nur wenn dieser über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanspruch hinausgeht
  • Prämien
  • freiwillige Leistungen der Arbeitgeber:innen wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. 
  • Stundenguthaben, die auf einem Kurzzeitkonto bestehen

 

Werden Einzahlungen auf Basis von Stunden durchgeführt, wie zum Beispiel Überstunden, so müssen Arbeitgeber:innen diese in einen Geldwert umrechnen. Anschließend kann der Geldbetrag dem Zeitwertkonto gutgeschrieben werden. 

 

Die Entnahme- oder Freistellungsphase

In dieser Phase werden Arbeitnehmer:innen durch den:die Arbeitgeber:in für eine gewisse Zeit von dem bestehenden Arbeitsverhältnis freigestellt. Das bedeutet für Arbeitnehmer:innen, dass sie durch die Freistellung von ihrer Tätigkeit trotzdem sozialversichert bleiben. Die Dauer der Freistellung ist hierbei abhängig von zwei Faktoren. Zum einen von dem bestehenden Zeitwertkonto Guthaben und außerdem von der Höhe des monatlich auszuzahlenden Betrages. Der jeweilige Betrag finanziert nun die Freistellungsphase und muss entsprechend eingeteilt werden. Mit einem Zeitwertkonto Rechner lässt sich dies hervorragend ermitteln.

 

Der Gesetzgeber ermöglicht durch das Zeitwertkonto den Arbeitnehmer:innen verschiedene Varianten der Nutzung. Eine Altersteilzeit oder ein Vorruhestand nach Paragraph 7 c SGB IV liegen zum Beispiel im Bereich des Möglichen.

 

Es besteht jedoch außerdem die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen eine andere Verwendungsmöglichkeit für die Ersparnisse auf dem Zeitwertkonto vereinbaren.

 

So zum Beispiel:

  • eine Auszeit für eine Weiterbildung
  • eine Freistellung, um Angehörige zu pflegen
  • bezahlte Zeiten zur Erziehung von Kindern 
  • ein Sabbatical 

 

Für wen ist ein Zeitwertkonto geeignet?

Im Grunde genommen kann jedes Unternehmen für Arbeitnehmer:innen, die unbefristet beschäftigt sind, ein Zeitwertkonto vereinbaren. Dabei ist es egal, ob Arbeitnehmer:innen in Voll- oder Teilzeit arbeiten. 

 

Ausgenommen hiervon sind Führungskräfte wie zum Beispiel Vorstände oder Geschäftsführer. Der Bundesfinanzhof hat für diese Aufgabenbereiche geurteilt, dass Langzeitkonten mit diesem Aufgabenbereich nicht vereinbart werden können (BFH, Az. I R 26/15).

 

Darum werden von Finanzrichtern Einzahlungen als eine verdeckte Ausschüttung an Gewinn gewertet. Führungskräfte sollten daher eine Alternative in diesem Bereich wählen. 

 

Was müssen Arbeitgeber:innen bei dem Zeitwertkonto beachten?

Die Arbeitgeber:innen unterliegen in Bezug auf das Zeitwertkonto strikten gesetzlichen Regelungen. In erster Linie unterliegt das Konto den rechtlichen Vorgaben des Flexi II Gesetzes. Zum anderen müssen Arbeitgeber:innen sicherstellen, dass das Zeitwertkonto eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin im Falle einer Insolvenz gegen den Verlust des Wertguthabens geschützt ist.

 

Dies muss vor allem dann sichergestellt sein, wenn das auf dem Zeitwertkonto befindliche Guthaben inklusive des enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrags den Betrag von einem monatlichen Entgelt überschreitet (Paragraph 7 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB IV).

 

Ein weiterer Faktor ist der Zeitraum, in dem ein Wertguthaben entstanden ist. So muss das Wertguthaben mindestens drei Monate vorher entstanden sein. Arbeitgeber:innen müssen ebenfalls den Beweis erbringen, dass an die Arbeitnehmer:innen zumindest das Ersparte bei der Zeitwertkonto Auszahlung ausgehändigt wird. 

 

Durch eine Wertguthabenvereinbarung werden zwischen den Arbeitnehmer:innen und den Arbeitgeber:innen alle Konditionen für das Zeitwertkonto festgesetzt. Diese Vereinbarung wird in den meisten Fällen schon in der Betriebsvereinbarung festgehalten.

 

Alle genauen Details für das Anlegen von Guthaben und die Freistellung werden hier genau festgesetzt. Ebenfalls enthalten sind eventuelle Situationen wie zum Beispiel eine Erkrankung oder Kündigung des jeweiligen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin.

 

Zu beachten gilt hier, dass auch Urlaubsansprüche, die während einer Freistellung entstehen, vertraglich festgehalten werden!

 

Arbeitgeber:innen sollten des Weiteren die Zeitwertkonten regelmäßig auf deren Höhe überprüfen, da der angesparte Betrag bei einer Freistellung fällig wird. Wird der angesparte Betrag nicht vollständig ausbezahlt, führt dies zu einer Nachzahlung. 

 

Was sind die Vor-und Nachteile des Zeitwertkonto?

Ein Zeitwertkonto hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Welche Vor- und Nachteile hier für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bestehen im kurzen Überblick. 

 

✅ Die Vorteile für Arbeitgeber:innen:

  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
  • eine Alternative zur Betriebsrente
  • ein gutes Instrument zur Bindung der Mitarbeiter
  • geringere Fehlzeiten für die Möglichkeit der Regeneration für Mitarbeiter
  • eine bessere Möglichkeit zur Planung und zum Einsatz der Mitarbeitenden

 

✅ Die Vorteile für Arbeitnehmer:innen:

 

  • die Zeitautonomie im Lebensverlauf ist höher
  • das Guthaben auf dem Zeitwertkonto für Freizeit kann in verschiedenen Lebenslagen erfolgen
  • die Möglichkeit, Altersteilzeit oder Vorruhestand wählen zu können
  • das angesparte Guthaben ist vor Insolvenz geschützt 

 

❌ Die Nachteile für Arbeitgeber:innen:

 

  • das Führen von Zeitwertkonten erfordert eine fachlich kompetente Beratung 
  • Konto-Verwaltungsgebühr
  • zu Beginn ein sehr hoher Verwaltungsaufwand notwendig

 

❌ Die Nachteile für Arbeitnehmer:innen:

  • ein Zeitwertkonto funktioniert nur in Kooperation mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin
  • es gibt Hürden, die zu bewältigen sind, wenn ein Arbeitgeberwechsel erfolgt 
  • die finanzielle Entwicklung ist nicht vorhersehbar wie zum Beispiel auch bei Lebensversicherungen

 

Das Flexi II Gesetz

Am 01. Januar 2009 ist das Flexi II Gesetz in Kraft getreten. Dieses bildet den rechtlichen Rahmen für das Zeitwertkonto. Dadurch erhält das Zeitwertkonto eine gewisse Sicherheit, wie zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Unternehmens. Das Wertguthaben Zeitwertkonto wird durch dieses Gesetz laut Paragraph 7b SGB IV an fünf Voraussetzungen gebunden, um es von anderen Lebensarbeitszeitkonten zu unterscheiden. 

 

 

Die fünf Anforderungen sind:

 

  1. Der Aufbau des Zeitwertkontos basiert auf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, der Wertguthaben Vereinbarung.
  2. Diese Vereinbarung wird nicht dazu genutzt, die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit oder einen Ausgleich der Arbeits- und Produktionszyklen zu gestalten.
  3. das Wertguthaben wird durch die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbracht, bevor eine Freistellung oder Verringerung der Arbeitszeit erfolgt
  4. Arbeitsentgelt wird als Wertguthaben gespart, um es für die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit oder zur Freistellung zu nutzen.
  5. Das monatliche Arbeitsentgelt muss 450,-- Euro übersteigen, außer der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin war schon vor einer Freistellung als geringfügig im Unternehmen beschäftigt.

 

Was passiert mit dem Zeitwertkonto bei einem Arbeitgeberwechsel?

Sicherlich sind viele Arbeitnehmer:innen bei diesem Thema verunsichert. Es bestehen bei dem Wechsel der Arbeitsstelle jedoch einige Lösungen für ein Zeitwertkonto. Ein:e Arbeitnehmer:in hat zum Beispiel die Möglichkeit, sein oder ihr Zeitwertkonto mit zum neuen Arbeitsplatz zu nehmen. Übersteigt das Guthaben inklusive des Gesamtsozialversicherungsbeitrags den sechsfachen Wert des monatlichen Entgelts, so kann der:die Arbeitnehmer:in dieses Guthaben an die Deutsche Rentenversicherung übertragen, die das Guthaben für ihn oder sie verwaltet. Diese Vorgehensweise ist im Paragraph 7f SGB IV verankert. 

 

Andernfalls kann die Zeitwertkonto Auszahlung als Einmalzahlung an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin durchgeführt werden. In diesem Fall wird die Einmalzahlung inkl. Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben durchgeführt. Das angesparte Guthaben geht also nicht verloren und bleibt erhalten. Selbst im unglücklichen Fall, dass Arbeitnehmer:innen versterben, geht das Guthaben nicht verloren. Die jeweils erbberechtigte Person hat in diesem Fall Anspruch auf eine Auszahlung. Die zu berechnende Lohnsteuer richtet sich in diesem Fall nach der jeweiligen Besteuerung der erbberechtigten Person.

 

 

 

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