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Das private Handy während der Arbeit nutzen: Deine Rechte und Pflichten

 

Handys sind im Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie bieten uns Abwechslung durch Musik, Videos, Nachrichtendienste und mehr. Es ist daher nicht verwunderlich, dass das Handy bei der Arbeit ebenfalls mit dabei ist. Doch wie sieht es mit der Nutzung des Handys am Arbeitsplatz aus? Ist Handynutzung während der Arbeitszeit erlaubt? Kann der Chef oder die Chefin ein die private Nutzung des Handys am Arbeitsplatz verbieten? Ist es zulässig, dass man das privat Handy dienstlich nutzen muss, wenn Vorgesetzte dies verlangen? 

Das Handy während der Arbeit bei sich zu haben ist heute alltäglich und stellt im Großen und Ganzen kein Problem dar. Kommt es jedoch dazu, dass Mitarbeitende auffallend viel Zeit mit dem privaten Handy verbringen, kann dies zu Problemen führen. Erbringen der Arbeitnehmer:innen dadurch die gewünschte Arbeitsleistung nicht, kann ein Handyverbot am Arbeitsplatz zu einem Thema werden. 

Im Paragraphen Nummer 106 der Gewerbeordnung ist zudem festgelegt, dass Arbeitgebende das Verhalten von Mitarbeitenden während der jeweiligen Arbeitszeiten festlegen darf. Dementsprechend kann auch die Nutzung von privaten Mobiltelefonen untersagt werden.

 

Branchenabhängige Handynutzung am Arbeitsplatz

 

Ein Verbot seitens Arbeitgeber:innen ist jedoch in verschiedenen Branchen unumgänglich. Das Handy könnte unter bestimmten Umständen durch seine Strahlung die Arbeit negativ beeinflussen. Besonders in Unternehmen, wo es um präzise Wertermittlung geht, kann dies der Fall sein. 

Es gibt jedoch auch handwerkliche Berufe, die durchaus das Handyverbot während der Arbeit erfordern können. Beim Arbeiten mit Maschinen und Geräten ist die Ablenkung durch ein privates Handy am Arbeitsplatz sehr gefährlich. Hier ist die Sicherheit das höchste Gebot. Auch in anderen Bereichen ist die Handynutzung währen der Arbeitszeit kritisch. Man stelle sich Fluglotsen vor, die durch eine private Nachricht während der Arbeit abgelenkt werden.

Doch auch Betriebsgeheimnisse, der Datenschutz und die allgemeine Privatsphäre der Kolleg:innen stellen Probleme dar, sobald kameraführende Geräte zugegen sind. Dies gilt beispielsweise besonders für Mitarbeitende in öffentlichen Saunaanlagen oder Schwimmbädern. Hier gilt es insbesondere, die Gäste zu schützen.

 

Kann mein Chef verlangen, dass ich mein Handy dienstlich nutze?

 

Diese Frage "Muss ich mein privates Handy für die Arbeit nutzen" kann mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden. Arbeitgebende dürfen nicht von Dir verlangen, Dein privat Handy dienstlich nutzen zu müssen. Schließlich gibt es kein Gesetz, welches Dir vorschreiben würde, überhaupt ein für die jeweiligen Anforderungen passendes Gerät zu besitzen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in der die Nutzung des privaten Telefons am Arbeitsplatz verlangt werden kann. Diese Ausnahmen sind eine Notfallsituation am Arbeitsplatz oder unvorhergesehene Situationen, die auftreten können. In diesen Situationen ist rasches Handeln notwendig, wodurch die Nutzung des privaten Handys einige Vorteile bringt.

Entstehen Dir in diesem Fall Kosten, können diese Verbindungskosten beim Chef eingereicht werden. Dieser sollte Dir dann Deine Kosten ersetzen. Um einen Kostenersatz zu erhalten, ist es jedoch notwendig, diese Kosten in schriftlicher Form vorzulegen. Zu diesem Zweck kann vom Mobilfunkanbieter eine Kostenaufstellung für die durchgeführten Telefonate verlangt werden. 

 

Darf mein Arbeitgeber verlangen, eine App auf privates Handy zu installieren?

 

Generell gesehen haben Arbeitgebende kein Recht, eine Installation einer App auf einem privaten Handy vorzuschreiben. Doch die Situation tritt ein: Der Arbeitgeber verlangt Nutzung privat Handy für Arbeitszwecke. Oft wissen Arbeitnehmende nun nicht, wie sie darauf reagieren sollen. Du kannst dies ganz beruhigt ablehnen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Mit dieser Weisung wird Deine Privatsphäre verletzt. Arbeitgebende haben keinen Einfluss darauf, wie Du Dein Privat-Handy nutzt und dürfen dies auch nicht verlangen. 

Erhältst Du hingegen ein Diensthandy, können Vorgesetzte die Installation einer App verlangen. Ein Diensthandy bedeutet jedoch nicht, dass Du außerhalb Deiner normalen Arbeitszeit ständig erreichbar sein musst. Lies hierzu auch unseren entsprechenden Artikel

 

Darf mein Chef mich zwingen, eine App zu installieren?

Die Frage: „Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, eine App zu installieren?“, kommt trotzdem immer wieder auf. Da es sich hierbei um eine dienstliche Nutzung des Privathandys handeln würde, kommt dies selbstverständlich nicht infrage.

Vorgesetzte dürfen Mitarbeitende nicht zwingen, ein privates Mobiltelefon während der Arbeit zu benutzen. Arbeitnehmende sind immer dazu verpflichtet, die jeweils arbeitsvertragliche Leistung zu erbringen. Dies bedeutet jedoch nicht, ein privates Handy bei der Arbeit benutzen zu müssen. Befindet sich in deinem Unternehmen ein Betriebsrat, kannst Du Dich deswegen an diesen wenden, denn ein Urteil von 2015 besagt, dass der Betriebsrat einem Handyverbot zustimmen muss.

Im Grunde hat der Chef alle notwendigen Mittel zur Durchführung der Arbeitstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Betriebsmitteln zählen auch Diensthandys. Ob Du dieses Diensthandy auch privat nutzen kannst, musst Du gesondert mit Deinem Arbeitgeber klären.

Tipp: Vergiss dabei nicht, auch den Punkt der Kosten für die private Nutzung eindeutig abzuklären. 

Zwingen der Arbeitgebende die Arbeitnehmenden, das private Handy während der Arbeitszeit zu nutzen oder eine App zu installieren, verstößt dies gegen das Recht der Privatsphäre. Gleichzeitig verstößt diese Maßnahme auch gegen die Verordnungen der DSGVO. Wird eine App installiert, greift diese App in den meisten Fällen auf die gespeicherten Daten auf dem Handy zu.

Stellen Arbeitgebende hingegen ein Diensthandy zur Verfügung, können sie Mitarbeitende dazu anhalten, auf diesem Handy eine App zu installieren. An dieser Stelle greift das Weisungsrecht und das Diensthandy zählt außerdem als Arbeitsmaterial.

Egal, welches Mobiltelefon auch genutzt wird, einige Apps sind gar nicht so verkehrt. Beispielsweise der Staffomatic Urlaubsplaner oder die praktische Dienstplan App. Ein einfacher Austausch unter Kolleg:innen, schnellere und unkompliziertere Prozesse und eine gesteigerte Übersicht bringt alle Beteiligten gleichermaßen voran. Ob die App nun auf dem privaten Telefon oder doch auf dem Diensthandy installiert wird, bleibt Geschmackssache. Sicher ist jedoch, dass unsere App definitiv datenschutzkonform ist und kaum Platz oder Arbeitsleistung beansprucht.

 

Rechte und Pflichten zusammengefasst

 

Wir haben die wichtigsten Informationen noch einmal kurz und übersichtlich auf den Punkt gebracht.

 

Privathandy

Diensthandy

Deine Rechte

Deine Pflichten

Deine Rechte

Deine Pflichten

In Pausen darf das Handy genutzt werden. Ausnahme: Es bestehen Sicherheitsbedenken oder die Privatsphäre wird gestört.

Gilt ein Handyverbot, welchem auch der Betriebsrat zugestimmt hat, ist dieses einzuhalten. (Gibt es keinen Betriebsrat, gilt die Weisung von Vorgesetzten)

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Geforderte Apps müssen installiert werden.

In Notfällen darf das Mobiltelefon genutzt werden.

In Notfällen und besonderen Ausnahmesituationen muss das Mobiltelefon genutzt werden.

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Eine Privatnutzung muss abgeklärt werden.

Muss ich mein privates Handy für die Arbeit nutzen? Die Antwort lautet Nein.

 

 

 

 

 

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