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Erreichbarkeit nach Feierabend 

 

Die Erreichbarkeit nach Feierabend ist eine Thematik, die immer wieder aufkommt. Der Chef ruft nach Feierabend an, wer kennt es nicht? „Kann mein Arbeitgeber Erreichbarkeit verlangen?“, oder „Bin ich verpflichtet, ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft?“ sind Fragen, die sich Mitarbeitende nicht zu Unrecht stellen.

Am Arbeitsplatz verbringt man natürlich ziemlich viel Lebenszeit und ein gewisses soziales Gefüge entsteht. Nicht selten fühlen sich Mitarbeitende dann besonders verpflichtet, ans Telefon zu gehen, wenn sie sich im Feierabend befinden. Grundsätzlich besteht hierzu jedoch keine Verpflichtung. Sollte das normale Handy oder das Diensthandy nach Feierabend klingeln, muss man darauf nicht reagieren.

In kleinen und familiären Betrieben gestaltet sich die Lage selbstverständlich anders als in einem Großkonzern. Ob eine Erreichbarkeit verlangt werden kann, hängt trotz des meist engeren zwischenmenschlichen Verhältnisses nicht von der Betriebsgröße ab. Viel mehr sind die Regelungen hierzu dem Arbeitszeitgesetz zu entnehmen und gelten für jeden Betrieb. Branchenübergreifend und bei jeder Betriebsgröße wird eine klare Linie zwischen der Arbeitszeit und der Freizeit gezogen.

 

Inwiefern muss/darf mein Arbeitgeber mich nach Feierabend erreichen?

 

Kann mein Arbeitgeber Erreichbarkeit verlangen? Darf er das überhaupt? Kurz und knapp lautet die Antwort: „Nein“.

Mitarbeitende sind in keinem Falle dazu verpflichtet, Anrufe außerhalb der Arbeitszeit zu beantworten. Dies gilt auch für Mails, WhatsApps oder andere Chats oder Kontaktaufnahmen seitens Arbeitgebenden, Kolleg:innen oder Vorgesetzten. Eine Erreichbarkeit nach Feierabend muss also nicht gegeben sein.

Sollten Arbeitgebende versuchen, dies zum Beispiel im Arbeitsvertrag festzulegen, ist dies keinesfalls eine gültige Regelung. Zum Schutz der Mitarbeitenden und deren Gesundheit existieren diese klaren Regelungen, an die sich alle halten müssen. Nur auf diese Art ist es möglich, reibungslose Arbeitsabläufe zu gewährleisten. Zudem gibt es ein Erreichbarkeit nach Feierabend Gesetz, in dem diese Thematik klar behandelt wird.

 

Erreichbarkeit nach Feierabend Gesetz

 

Das Arbeitszeitgesetz schreibt ganz klar vor, dass die normalen acht Arbeitsstunden täglich nicht überschritten werden dürfen. Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist in besonderen Fällen möglich.

ℹ️ Info: Zudem schreibt das Gesetz an keiner Stelle vor, dass eine ständige Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit gegeben sein muss. 

Selbstverständlich sind solche Dinge situationsabhängig und sicherlich auch positionsbedingt. Verpflichtet ist zwar niemand, doch Manager, Führungskräfte oder Personalverwalter:innen erhalten sicherlich öfter einmal Anfragen außerhalb der Zeit. Auch Außendienstler:innen müssen nicht selten ihr Diensthandy nach Feierabend abschalten, denn Kund:innen kennen die Arbeiten selten oder ignorieren Zeitangaben.

💡 Merke: Weder für Kund:innen noch für Arbeitgebende oder Vorgesetzte musst Du erreichbar sein, wenn es sich nicht um Arbeitszeit handelt. 

 

Muss ich an freien Tagen für Arbeitgeber erreichbar sein?

 

Die Situation nach Feierabend wurde bereits klar erläutert. Do wie verhält es sich mit Feiertagen, Wochenenden, Urlaub und anderen freien Tagen? Freie Tage und Urlaub sind ebenso wie der wohlverdiente Feierabend Zeiten, die sich außerhalb der Arbeitszeit befinden. Freie Tage sind dazu da, dass Arbeitnehmer:innen sich ausruhen, und dies gilt für die gesamte freie Zeit.

Im Arbeitszeitgesetz ist festgehalten, dass Arbeitnehmer:innen an gesetzlichen Feiertagen und auch sonntags von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen. Diese Tage fallen also im Regelfall heraus und auch diese gelten als Freizeit, in der niemand antworten muss.

🚨  Achtung: Ausnahmen gelten nur für einzelne Berufsgruppen wie zum Beispiel das Gesundheitswesen, Rettung, Feuerwehr und weitere ähnliche Bereiche, in denen auch sonn- oder feiertags gearbeitet wird. 

Die Arbeitgeber:innen dürfen außerdem in keinem Falle von ihren Angestellten verlangen, dass diese im Urlaub erreichbar sind. Dies gilt auch für Führungskräfte eines Unternehmens. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bereits bestätigt. Unter Az. 9 AZR - 405/99 ist festgehalten, dass "ein betrieblicher Notfall kein Grund ist, einen Mitarbeiter:innen im Urlaub zu kontaktieren. Handelt es sich jedoch um einen Notfall, der die Existenz des Unternehmens bedroht und nur diese Mitarbeiter:innen kann dies abwenden, ist eine Störung im Urlaub gestattet.".

Der Aufenthaltsort der Mitarbeiter:innen spielt in diesem Fall keine Rolle. Jeder Mitarbeiter muss über seine Freizeit selbst bestimmen und diese störungsfrei genießen können. Diese gesetzliche Regelung des Urlaubs betreffend gilt jedoch nur für Mitarbeiter:innen, die ihren gesetzlichen Mindesturlaub beanspruchen. 

 

Bereitschaftsdienst Erreichbarkeit - Muss ich für meinen Arbeitgeber telefonisch erreichbar sein

 

Wird mit den Arbeitnehmer:innen im Arbeitsvertrag ein Bereitschaftsdienst vereinbart, gelten für diesen andere Regelungen. Werden Bereitschaftsdienste geleistet, dann müssen Arbeitnehmer:innen während dieser Zeit erreichbar sein. Bereitschaftsdienste gelten als Arbeitszeit und im Normalfall wird den Arbeitnehmer:innen in dieser Zeit ein Funkgerät, Pager oder ein Diensthandy zur Verfügung gestellt.

Die Erreichbarkeit während eines Bereitschaftsdienstes muss in jedem Fall gewährleistet werden! Oft wirken Bereitschaftsdienste zwar wie Freizeit, dennoch unterliegen sie bestimmten Beschränkungen. Arbeitnehmende, die sich im Bereitschaftsdienst befinden, dürfen zum Beispiel keinen Alkohol trinken und sich zudem nicht allzu weit von der Arbeitsstelle entfernen. Da diese Einschränkungen gelten, die Rufbereitschaft gegeben sein muss und eine besondere Situation (Bedarfsfall) vorliegt, ist es verständlich, dass diese Zeit sich von Freizeit unterscheidet.

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und während dieser müssen Arbeitnehmende zwingend für Vorgesetzte, Kolleg:innen oder Arbeitgeber:innen erreichbar sein.

 

Fazit: Bin ich verpflichtet, ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft?

 

Die Fragen "Muss ich für meinen Arbeitgeber telefonisch erreichbar sein?" oder "Bin ich verpflichtet, ans Telefon zu gehen, wenn der Chef anruft?", sind gesetzlich genau geregelt und können klar beantwortet werden.

Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer:innen, dass Anrufe vom Chef außerhalb der Arbeitszeit nicht angenommen werden müssen. Nicht nur die Anrufe, sondern auch Mails, Chats und andere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme müssen nicht beantwortet werden. Rufen beispielsweise Kolleg:innen an, gilt dies ebenfalls. Schließlich haben die Ruhezeiten den Zweck des Schutzes der Arbeitnehmer:innen und deren Gesundheit. Während der Arbeitszeit muss eine Erreichbarkeit selbstverständlich zu jeder Zeit gegeben sein.

Laut gesetzlicher Regelung muss mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitszeiten eingehalten werden. Eine besondere Regelung der Kategorie Erreichbarkeit Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit ist somit nicht gegeben. Ausgenommen hiervon sind Arbeitnehmer:innen, die Bereitschaftsdienste leisten und hin und wieder Führungskräfte. Branchenabhängig werden zudem manchmal bestimmte Dienste geleistet oder Verlängerungen der Arbeitszeit ausgemacht. Diese Regelungen sind jedoch sehr weitreichend und gehen über Umfang und Intension dieses Beitrages hinaus.

Anzumerken ist übrigens noch, dass eine Klausel betreffend einer rund um die Uhr Erreichbarkeit im Arbeitsvertrag rechtswidrig ist! Selbst, wenn solche Verträge aus Unwissenheit unterschrieben wurden, besitzen diese Vereinbarungen keinerlei Gültigkeit vor dem Gesetz.

 

 

 

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