In jedem Unternehmen ist ein Dienstplan ein wichtiges Instrument, um einen geordneten Arbeitsablauf sicherzustellen. Um die Dienstplangestaltung für viele Mitarbeiter:innen korrekt durchzuführen, bedarf es viel Aufmerksamkeit und genaues Arbeiten.
Doch was, wenn Änderungen im genehmigten Dienstplan vorzunehmen sind? Aus welchem Grund kann man den Dienstplan ändern und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es dafür? Dürfen Arbeitgeber:innen einen Dienstplan einfach ändern ohne zu fragen und was ist dabei wichtig zu beachten? Einige Fragen möchten wir Dir hier beantworten.
Besteht zum Dienstplan ändern ein Gesetz?
Wenn Du auf der Suche nach einem Dienstplan ändern Gesetz bist, wirst Du leider nicht fündig werden. Für den Dienstplan oder die Dienstplanänderung besteht kein definiertes Gesetz. Die einzige Möglichkeit, wo Du etwas über Änderungen im genehmigten Dienstplan finden kannst, sind andere Gesetze wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz oder die Gewerbeordnung.
Das Arbeitszeitgesetz enthält zum Beispiel Paragraphen und andere gesetzliche Regelungen betreffend die Arbeitszeit oder Schichten. Daraus ergibt sich eine entsprechende Regelung für Dienstplanänderungen. Einzig der Fakt ist, dass in einigen Branchen eine Dienstplanänderung zumindest vier Tage vorher von den Arbeitgeber:innen bekannt gegeben werden muss. Eine Notsituation ist die Ausnahme dieser Regelung.
Welche Frist gilt für das Dienstplan ändern?
Wurde der Dienstplan pünktlich zur Bekanntgabefrist von den Arbeitgeber:innen an die Mitarbeiter:innen übergeben, haben sich diese auf diesen Dienstplan eingestellt. Das bedeutet, die Zeit, in der der Dienstplan gilt, wurde von den Mitarbeiter:innen so gestaltet, dass Familie, Freizeit und Beruf gut organisiert ist.
Wurde eine Dienstplanänderung ohne Absprache durchgeführt, sind die Mitarbeiter:innen garantiert verärgert. Dies ist durchaus verständlich, da die vorher geplante Freizeit nicht nur verloren geht, sondern auch andere Bereiche im Familienleben beeinträchtigt werden. So müssen zum Beispiel lange vorher festgesetzte Termine bei einem Arzt oder Amt umgeplant werden oder es muss für Kinder eine Betreuung gefunden werden. Eine Dienstplanänderung bedeutet nicht selten Chaos für die Mitarbeiter:innen und auch für das Unternehmen selbst.
In den meisten Fällen gilt für eine Dienstplanänderung eine Frist von vier Tagen. Mindestens vier Tage vor der Änderung des Dienstplanes muss diese Änderung den Mitarbeitern bekannt gegeben werden. Diese Vorgabe stammt vom Amtsgericht Berlin und betrifft ebenfalls angeordnete Überstunden.
Änderungen im genehmigten Dienstplan und die gesetzliche Lage
Eine Regelung zur Dienstplanänderung taucht in keinem geltenden Gesetz explizit auf. Es gibt jedoch ein Gerichtsurteil aus Berlin aus dem Jahr 2012, an das sich fast alle Unternehmen halten, doch gesetzlich verankert wurde es nicht richtig. Trotzdem ist es ein wichtiger Orientierungspunkt, auch in aktuellen Fällen.
Der Beschluss des Amtsgerichtes beinhaltet, dass Arbeitgeber:innen die arbeitsfreie Zeit ihrer Mitarbeiter:innen respektieren sollten. Des Weiteren steht in diesem Beschluss, dass eine Frist für die Dienstplanänderung gesetzt werden muss. Wurde ein Dienstplan an die Mitarbeiter:innen übergeben, dann darf eine Dienstplanänderung ohne Absprache nicht einfach durchgeführt werden.
Anmerkung: Das Dienstplan ändern ohne zu fragen ist also nicht unbedingt erlaubt und muss nicht akzeptiert werden. Arbeitnehmer:innen sind weisungsbefugt und müssen dementsprechend nicht fragen, wenn sie Änderungen vornehmen. An eine gewisse Frist müssen sie sich jedoch trotzdem halten. Kommt es zu einem Streit zwischen Dir und Deine:r Arbeitgeber:in, hast Du das Arbeitsrecht betreffend der Dienstplanänderung garantiert auf Deiner Seite.
Eine Dienstplanänderung kann in einem Unternehmen notwendig werden, um die Arbeitsabläufe weiterhin lückenlos zu garantieren. Es gibt unzählige Gründe und keiner der Arbeitnehmer:innen ist von einer Dienstplanänderung begeistert. Dies gilt jedoch auch für die Mitarbeiter:innen in der Personalabteilung, die die Dienstplanänderung durchführen müssen.
Gründe für Änderungen im genehmigten Dienstplan
Einige Gründe für eine Dienstplanänderung findest Du hier.
- der Unfall von Mitarbeiter:innen
- Erkrankung von Mitarbeiter:innen
- Schwangerschaft mit der Folge eines unmöglichen weiterarbeiten zum Beispiel, wenn mit gefährlichen Gütern gearbeitet wird
- Maschinen im Betrieb fallen durch einen technischen Defekt aus
Notsituationen in Unternehmen können jederzeit auftreten und diese erfordern das Dienstplan ändern ohne zu fragen beziehungsweise ohne Bescheid zu geben. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass nicht jede Situation eine Notsituation darstellt, welche zu einer Dienstplanänderung führen kann. Die Arbeitgeber:innen haben dafür vorzusorgen, dass auch bei einer Erkrankung ein Ersatz zur Verfügung steht.
Den Dienstplan einfach ändern und das nach Hause schicken.
Das Mitarbeiter:innen kurzfristig nicht einfach zu einer Mehrarbeit verpflichtet werden können, ist bereits ausführlich erklärt. Dies gilt auch für ein kurzfristiges Wechseln einer Schicht. Vor unzumutbaren Schichten oder Schichtwechsel schützen verschiedene Gesetze. Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Arbeitsmangel im Unternehmen besteht? Können Arbeitgeber:innen ihre Mitarbeiter:innen einfach so nach Hause schicken? Ohne vorherige Ankündigung ist dieses Dienstplan einfach ändern als Vorgangsweise nicht rechtens.
Haben Mitarbeiter:innen keine Möglichkeit, Arbeit zu verrichten und die Arbeitgeber:innen schicken diese nach Hause, so tragen die Arbeitgeber:innen die wirtschaftliche Verantwortung dafür. Das bedeutet für Arbeitnehmer:innen, dass der Lohn für diese Zeit nicht gekürzt werden darf.
Des Weiteren ist es auch nicht notwendig, dass die Arbeitnehmer:innen diese Zeit nacharbeiten müssen.
Dienstplanänderung ohne Absprache ist nur in einer Notsituation möglich
Die einzige Ausnahme, die Änderungen im genehmigten Dienstplan rechtfertigt, ist die Notsituation. Durch eine plötzliche und unerwartete Notsituation kann das Dienstplan ändern ohne zu fragen erfolgen. Beachte hierbei jedoch, dass ein Mangel an Mitarbeiter:innen in keinem Fall eine Notsituation darstellt.
Ein durch Krankheiten bedingter Personalmangel ist keine Rechtfertigung für eine Dienstplanänderung ohne Absprache. Mitarbeiter:innen haben in dieser Situation die Möglichkeit abzulehnen, ohne Angst haben zu müssen, dadurch ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Arbeitgeber:innen dürfen ihre Mitarbeiter:innen in solch einer Situation auch nicht zwingen oder abmahnen.
Die allgemeinen Fristen für Dienstpläne hier nachlesen →
Allgemeines zur Dienstplanänderung
Was, wenn nun Mitarbeiter:innen immer in derselben Schicht arbeiten, zum Beispiel in der Frühschicht und plötzlich eine andere Schicht zugeteilt bekommen? Diese Dienstplanänderung bedarf einer vorherigen Ankündigung. Diese Ankündigung hat mindestens vier Tage vor der Änderung des Schichtplanes zu erfolgen. Die Mitarbeiter:innen haben keinen rechtlichen Anspruch auf das Beibehalten der gewohnten Schicht. Jeder Arbeitgeber:innen hat das Recht, seinen Mitarbeiter:innen nach Bedarf einzusetzen. Dabei müssen Arbeitgeber:innen jedoch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechtes einhalten. Wird die Dienstplanänderung vorher rechtzeitig verlautbart, dann ist diese Änderung rechtens.
Im Falle einer Änderung Deiner Schicht kannst Du selbstverständlich mit Deinen Arbeitgeber:innen darüber reden und ihnen erklären, warum ein Wechsel einer Schicht für Dich von Nachteil wäre und freundlich fragen, ob du deine Schicht beibehalten kannst. Gründe dafür sind zum Beispiel vorhandene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Hier kann sicherlich eine Ausnahme für Dich gemacht werden. Ein weiterer Grund kann Dein Arbeitsvertrag sein. Ist in Deinem Arbeitsvertrag eine bestimmte Schicht eingetragen, muss Dein Arbeitgeber:innen sich daran halten. Ein Gewohnheitsrecht für eine bestimmte Schicht gibt es in keinem Fall in der gesetzlichen Regelung.