Der Dienstplan ist unglaublich wichtig zur Orientierung und für eine anständige Vorausplanung. Dies gilt nicht nur für die Arbeitsstätte, sondern auch für die Freizeit der Arbeitnehmer:innen. Schließlich klappt auch im Privatleben selten etwas ohne einen Termin. Die Handwerker kommen, Kinder wollen betreut werden und vieles mehr. Dementsprechend gibt es natürlich zum Dienstplan rechtliche Grundlagen, welche es zu beachten gilt. Die Dienstplan Abgabe sollte nicht einfach irgendwann erfolgen, sondern muss frühzeitig bekannt gegeben werden. Doch wann müssen Dienstpläne fertig sein? Und was gibt es sonst noch zu beachten?
Tatsächlich können Dienstpläne für die kommende Woche erst ziemlich spät vorliegen. Manchmal erhalten Arbeitnehmer:innen diese sogar erst am Samstag oder sogar am Sonntag. Es gibt hierzu keinerlei Gesetz oder Richtlinie. Zahlreiche Arbeitnehmer:innen bemängeln dies und müssen dementsprechend private Dinge genau planen. Dies ist jedoch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.
Dienstplan Bekanntgabe in der Praxis
Theoretisch können Dienstpläne lange im Voraus geschrieben, geplant und bekannt gegeben werden. In der Praxis sieht es jedoch häufig ganz anders aus. Da Arbeitgeber:innen die Veröffentlichung von Dienstplänen zeitlich so gestalten dürfen, wie sie möchten, kann diese auch erst am Wochenende vor der neuen Woche erfolgen. Nicht selten erhalten die Arbeitnehmer:innen den entsprechenden Dienstplan dann erst sonntags. Dies führt dazu, dass das Planen der nächsten Woche sich nicht immer einfach gestaltet. Rechtlich ist dies jedoch vollkommen in Ordnung.
Da zum Dienstplan rechtliche Grundlagen in dieser Richtung vollkommen fehlen, wurden andere Regelungen geschaffen. Beispielsweise können Betriebsvereinbarungen wegweisend sein. Die Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und den Arbeitgeber:innen gilt dann als bindend. Auch andere Vereinbarungen können die Grundlage für die Abgabefristen von Dienstplänen sein. Besonders häufig sind solche Regelungen in den Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen zu finden, welche wiederum verpflichtend einzuhalten sind.
In besonders gut organisierten Betrieben achtet die zuständige Personalabteilung dafür, dass Mitarbeiter:innen sich die Frage Dienstplan wann muss er fertig sein? Gar nicht erst stellen müssen, da dieser regelmäßig zu einem bestimmten Datum erscheint. Monatlich oder zweiwöchentlich zum Beispiel am 15. oder am 01. eines Monats wissen Arbeitende dann Bescheid, wie sich die kommenden Wochen arbeitstechnisch gestalten. Insbesondere in der Pflege gibt es oft interne Regelungen. Hier ist es nicht selten, dass die Dienstpläne im Vormonat allerspätestens bekannt gegeben werden.
Übrigens: Wie kurzfristig Dienstpläne geändert werden dürfen, ist in einem Gesetz, welches Arbeitnehmer:innen davor beschützt, „unzumutbare“ Wechsel in den Schichten hinnehmen zu müssen, gerelegt. Das „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ , kurz: Teilzeit- und Befristungsgesetz und ganz kurz: TzBfG regelt dies entsprechend. Insbesondere bei Arbeit auf Abruf gilt dieses Gesetz. Hierbei muss die entsprechende Schicht, auch wenn die Arbeitszeit auf Abruf vereinbart ist, trotzdem zumindest vier Tage vorher mitgeteilt werden. So steht es in § 12 des Gesetzes.
Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen sind ebenfalls beteiligt
Bein Dienstplan erstellen, sind Arbeitgeber:innen selten alleine, denn es gibt Beteiligung von anderer Stelle. Dies ist nicht nur eine Hilfe, sondern die jeweiligen Interessenvertretungen haben ein Beteiligungsrecht laut dem Betriebsverfassungsgesetz. Im § Nummer 87 dieses Gesetzes ist beispielsweise verankert, dass der Betriebsrat ein Recht darauf hat, sich an der Dienstplanerstellung zu beteiligen. Dieses Mitbestimmungsrecht ist zwingend und nicht optional.
Geregelt werden beispielweise die Belegung der Schichten mit verschiedenen Arbeitnehmer:innen, die Zeiteinteilung von verschiedenen Schichten. Nicht selten wird sich auch mit der Frage: Wann muss der Dienstplan fertig sein? Befasst. Ähnliche Regelungen gibt es auch für Personalräte, diese finden sich im § Nummer 80 des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Hierbei kommt es natürlich immer auf die Art des Unternehmens und dessen Größe an. Insbesondere in der Pflege kommt dies zum Tragen.
Worauf ist zu achten, wenn Dienstpläne erstellt werden?
Beim Erstellen von Dienstplänen sind Arbeitgeber:innen zwar weisungsbefugt, jedoch nicht vollkommen frei in ihren Entscheidungen. Es muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass das Arbeitszeitgesetz beachtet und alle Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehört auch das Bestimmen der jeweiligen Arbeitszeiten und der dazwischenliegenden Pausen. Soll Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet werden, muss auch diese mit eingeplant werden. Ebenso sieht es mit der Rufbereitschaft und eventuellen Überstunden aus. Damit eine gewisse Regelmäßigkeit herrscht, muss auch darauf geachtet werden, dass Dienstpläne nicht nur regelmäßig erstellt, sondern auch ausgehangen und an die Arbeitnehmer:innen weitergeleitet werden. Die Dienstplan Abgabe darf auf keinen Fall vergessen werden.
Übersicht:
- Arbeitszeitgesetz beachten
- Arbeitszeiten festlegen
- Pausen mit einplanen
- Rufbereitschaft, Überstunden und Wochenend- sowie Feiertagsarbeit nicht vergessen
- regelmäßige Dienstplanerstellung
Dienstplan Abgabe – Aushangfrist der Dienstpläne
Innerhalb eines Unternehmens kann es auch betriebliche Regelungen geben, welche bestimmte Aushangfristen für Dienstpläne vorschreiben. Dies sorgt nicht nur für mehr Planungssicherheit auf der Seite der Arbeitnehmer:innen sowie der Arbeitgeber:innen, es bringt weitere Vorteile mit sich. Bestehen solche Regelungen, ist natürlich auf einiges zu achten. Beispielsweise sind Tarifverträge den betrieblichen Vereinbarungen stets übergeordnet.
Die betrieblichen Regelungen zur Dienstplan Abgabe deuten in jedem Falle auf eine hervorragende Betriebsorganisation hin. Monatspläne können beispielsweise mit einer bestimmten Regelmäßigkeit an bestimmten Zeiten ausgegeben werden. Ebenso verhält es sich natürlich mit den Wochenplänen.
Wann müssen Dienstpläne fertig sein gehört nicht mehr zu den Fragestellungen im Unternehmen, denn alle haben neben der hervorragenden Planungssicherheit außerdem eine gute Orientierung. Dies wiederum führt zu reibungslosen Betriebsabläufen. Somit kehrt eine gewisse Regelmäßigkeit ein, welche dafür sorgt, dass zuverlässig gearbeitet werden kann. Ein hervorragendes Betriebsklima resultiert hieraus und alle Beteiligten fühlen sich wohler.
Die Vorteile sind also:
- reibungslose Abläufe im Betrieb
- Planungssicherheit
- hervorragende Orientierung
- Ordnung und Regelmäßigkeit
- eine bessere Struktur
- ein entspanntes Arbeitsklima
Natürlich muss trotzdem stets auf die im Tarifvertrag verankerten Regelungen geachtet werden, denn diese sind weiterhin bindend. Übrigens können fertige Dienstpläne jederzeit ausgehängt und ausgeteilt werden. Auch früher, als es Vereinbarungen oder Tarifverträge vorschreiben. Es ist jedoch wichtig, dass der Betriebsrat jedem Dienstplan zustimmt. Das bedeutet, wenn Dienstpläne fertig sind, können sie auch ohne die Zustimmung des Betriebsrates ausgehändigt werden, sind aber dann nicht gültig, bis sie abgesegnet wurden. Es handelt sich hierbei also um eine Art vorläufige Dienstplan Abgabe.
Fazit
Wann muss der Dienstplan fertig sein? Ist also eine sehr komplexe Fragestellung zu den Dienstplan Bekanntgabefristen mit zahlreichen Antworten und Variablen. Je früher die jeweiligen Pläne erstellt und veröffentlicht werden, desto besser ist dies für die gesamte Betriebsorganisation. Da zum Dienstplan rechtliche Grundlagen bezüglich der Abgabefristen fehlen, wird sich an verschiedenen Gesetzen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Arbeitsverträgen orientiert. Das Mitspracherecht der jeweiligen Interessenvertretungen darf nicht vergessen werden.