Der Pflegebonus und was es darüber zu wissen gibt
Was genau ist eigentlich der Pflegebonus? Beim Pflegebonus handelt es sich um besondere Zahlungen für Pflegekräfte. Die Kategorien Pflegebonus Arztpraxis und Pflegebonus Krankenhaus sind hierbei gleichzusetzen. Doch wie kam dies zustande?
Pflegekräfte waren während der Pandemie außerordentlich gefordert. Alle Mitarbeiter:innen im medizinischen Bereich mussten herausragende Leistungen erbringen. Durch die Betreuung der stetig steigenden Anzahl der erkrankten COVID-19 Patienten war ein enorm erhöhter Betreuungsaufwand notwendig. Dieser veranlasste die Regierung dazu, eine Zahlung in der Kategorie Bonus Pflege zu erlassen. Es gibt sogar ein Pflegebonusgesetz, welches extra zu diesem Zweck verabschiedet wurde.
Warum wurde der Pflegebonus eingeführt?
Besondere Umstände erfordern stets besondere Handlungen. Ein außergewöhnlicher Ausnahmezustand war wirklich die plötzlich aufkommende Pandemie, welche sich rasend schnell auf unserer Welt verbreitete. Die erhöhte Aufmerksamkeit auf Hygiene und das Risiko der Selbstinfektion belastete Pflegekräfte zu dieser Zeit enorm. Dies verhielt sich schon vorher so, doch wurde nicht so sehr thematisiert.
Bis heute ist die Situation jedoch noch immer eine große Herausforderung für alle im Pflegebereich beschäftigten Personen. Nicht nur Coronaviren, sondern auch andere Erkrankungen bergen schließlich ein enormes Ansteckungsrisiko. Corona wird wohl nie wieder verschwinden und man geht davon aus, dass der Pflegebonus noch eine Weile erhalten bleiben wird.
Die Bundesregierung hat mit dem Pflegebonus im Bereich Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine finanzielle Anerkennung für diesen erhöhten Einsatz gewährt. Dieser Pflege Bonus wird von den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Dienstleistern bei den Pflegekassen beantragt und nach Erhalt entsprechend ausbezahlt.
Steuerfreier Pflegebonus: Wer ist berechtigt und wie kann er beantragt werden?
Der gewährte Pflegebonus ist bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei und bietet daher einen Vorteil für alle Personen, die Anspruch darauf haben. Doch wann ist der Pflegebonus steuerfrei?
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die eine hohe Anzahl von COVID-19 Patienten betreut haben, erhielten die finanziellen Mittel, um die Pflegebonus Auszahlung an die Pflegekräfte durchführen zu können. Der Pflegebonus geht an Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die mehr als 10 SARS-CoV-2 Patient:innen, die während 48 Stunden beatmet werden mussten, betreuen.
Der von den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern übernommene Betrag wird danach an das Pflegepersonal ausbezahlt. Voraussetzung ist hier, dass das Pflegepersonal mindestens 185 Tage beschäftigt ist und ihren Einsatz in der unmittelbaren Personenversorgung und auf der Intensivstation erbringt. Des Weiteren gebührt der Pflegebonus allen Pflegekräften, die in der Alten- und Langzeitpflege mindestens drei Monate im Zeitraum 11/2020 bis 6/2022 tätig waren.
Zu den empfangsberechtigten Personen zählen auch Freiwilligendienstleistende, Auszubildende, Helfer:innen im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter:innen im Altenpflege- und Langzeitpflegebereich.
Des Weiteren zählen für den Pflegebonus steuerfrei noch folgende Einrichtungen und deren Beschäftigte zu Empfängern:
- Personal im Pflegedienst
- Beschäftigte in ambulanten Einrichtungen in denen ambulante Operationen durchgeführt werden
- Beschäftigte in Vorsorgeeinrichtungen
- Beschäftigte in Rehabilitationseinrichtungen
- Beschäftigte in Dialyseeinrichtungen
- Rettungsdienste und deren Beschäftigte
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
Die Pflegebonus Auszahlung wird Brutto für Netto durchgeführt. Das bedeutet, dass für den ausgezahlten Pflegebonus Betrag keine Abzüge (Steuer, Sozialversicherung) vorgenommen werden. Arbeitgeber:innen, welche den Pflegebonus ausbezahlen, müssen ebenfalls keine Abgaben wie Sozialversicherung und Arbeitgeberanteil tragen.
Im Bereich Bonus Pflege sind diese Zahlungen also wirklich denen zugutegekommen, die während der Pandemie die Schwerstarbeit geleistet haben. Verantwortlich für die Beantragung sind jedoch stets die Arbeitgeber:innen und niemals die Arbeitnehmer:innen. Der Pflegebonus ist in seiner Höhe variabel. Intensivpflegekräfte erhalten beispielsweise eine höhere Auszahlung als „normale“ Pflegekräfte.
Die Beantragung des Pflegebonus
Der Antrag und dadurch die Meldung für den Pflegebonus erfolgt durch die Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitsbereich. Diese Meldung erfolgt bei der Pflegekasse und hat bis Ende Juli des Jahres zu erfolgen.
Nachdem der Antrag durch die verschiedenen Unternehmen gestellt wurde, erfolgt nach einer Prüfung die Auszahlung der gemeldeten Prämien an diese Einrichtungen. Die zuständigen Pflegekassen führen diese Vorauszahlung bis spätestens Ende September des Jahres durch.
Die Pflegebonus Auszahlung an die Beschäftigten erfolgt durch die Pflegeeinrichtungen und Dienstleistungsunternehmen bis spätestens Ende Dezember des Jahres.
Die Bestätigung der Pflegebonus Auszahlung durch die Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Dienstleistungsunternehmen hat bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen.
Zu den Dienstleistungsunternehmen zählen auch Arztpraxen sowie Zahnarztpraxen. Der Pflegebonus Arztpraxis muss ebenfalls in der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Die Auszahlung und Meldung hat im gleichen Umfang wie bei Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu erfolgen.
Arbeitnehmer in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und den verschiedenen Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitswesen müssen selbst keinen Antrag auf einen Pflege Bonus stellen!
Der Pflegebonus: steuerliche Behandlung und Vorteile
er Pflege Bonus ist steuerfrei, sozialversicherungsfrei und von dem Progressionsvorbehalt ausgeschlossen. In der Sozialversicherung ist ein Betrag bis zu 4.500 Euro beitragsfrei und der Arbeitnehmer erhält den Bonus Pflege brutto wie netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber hat für diesen Bonus Pflege ebenfalls keine Abgaben im Bereich Sozialversicherung zu entrichten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Bonus Pflege nicht auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung aufscheint. Bei der Einkommensteuererklärung muss der Pflege Bonus nicht berücksichtigt werden.
Der Vorteil des Pflegebonus ist die Auszahlung brutto für netto an den Arbeitnehmer. Ein Arbeitgeber profitiert ebenfalls durch den Entfall der Bezahlung des Arbeitgeberanteiles an die Sozialversicherung. Erwähnenswert ist noch, dass die Pflegebonus Auszahlung auch an Minijobber und Aushilfen durchgeführt werden kann. Bei eventuellem Wechsel des Arbeitgebers kann der Pflegebonus mehrfach erhältlich sein.
Der Pflegebonus ist eine finanzielle Anerkennung für alle Personen, die im Pflegebereich beschäftigt sind und einer außerordentlichen Belastung ausgesetzt waren und sind. Die Steuerfreiheit der Pflegebonus Auszahlung ist im Paragraf 3 Nummer 11b Einkommensteuergesetz festgelegt worden. Des Weiteren ist laut diesem Gesetz festgesetzt, dass Anspruchsberechtigte über deren Prämienansprüche mittels Informationsschreiben vom GKV-Spitzenverband zu informieren sind.
Das Pflegebonusgesetz
Hast Du gewusst, dass es ein Pflegebonusgesetz gibt? Das Pflegebonusgesetz ist 2022 in kraft getreten und wurde speziell aufgrund Covid verabschiedet. Es dient dazu, die erhöhte Belastung der Pflegekräfte finanziell auszugleichen und die besondere Arbeitsleitung zu honorieren. Außer für Kliniken und Krankenhäuser gibt es natürlich auch Pflegeboni für Angehörige und auch in der Kategorie Pflegebonus Arztpraxis hat sich einiges getan. Diese können Die Pflegebonus Auszahlung ebenso wie Zahnärzte bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei nutzen. Für das stark beanspruchte Personal im medizinischen Bereich bietet die Kategorie Bonus Pflege also eine echte Entlastung und Wertschätzung der geleisteten Arbeit für die Gesellschaft.