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Ein strukturierter und effektiver Dienstplan ist für den reibungslosen Ablauf in der Pflege von entscheidender Bedeutung. Doch wie sieht es mit der rechtzeitigen Erstellung dieses wichtigen Dienstplan Tools aus? Wann sollte der Dienstplan eigentlich fertig sein, um den Bedürfnissen des Personals gerecht zu werden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten:innen sicherzustellen?

Möchtest du herausfinden, wie du Pflegedienstpläne ganz einfach und schnell erstellen kannst? Dann haben wir hier genau das Richtige für dich!

In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die optimale Zeitplanung der Dienstplanerstellung in der Pflege.

Wichtigkeit der rechtzeitigen Dienstplanerstellung in der Pflege.

In der anspruchsvollen Welt der Pflege ist ein gut organisierter und sorgfältig erstellter Dienstplan von entscheidender Bedeutung. Doch warum ist es so wichtig, den Dienstplan rechtzeitig zu schreiben? Die Antwort liegt in den zahlreichen Auswirkungen, die ein verzögerter oder unzureichend geplanter Dienstplan auf die Arbeitsorganisation, die Effizienz und letztendlich auf die Qualität der Patientenversorgung haben kann.

Darüber hinaus trägt ein pünktlich erstellter Dienstplan dazu bei, Engpässe und Überlastungen zu vermeiden. Ein rechtzeitig bekannter Dienstplan ermöglicht, den Personalbedarf besser einzuschätzen und sicherzustellen, dass zu jeder Zeit ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Dies fördert nicht nur die reibungslose Durchführung der täglichen Aufgaben, sondern auch die Sicherheit und die Qualität der Patientenversorgung.

Gesetzliche Anforderungen an den Pflege-Dienstplan

Bei der Erstellung eines Dienstplans in der Pflege ist es unerlässlich, die relevanten gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Arbeitszeitregelungen spielen eine zentrale Rolle, da sie die Rahmenbedingungen für die Dienstplanung festlegen. Es ist wichtig, sich mit diesen Vorgaben vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass der Dienstplan im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht und die Rechte der Mitarbeitenden gewahrt werden. Das Arbeitszeitrecht, das im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt ist, stellt dabei eine wichtige Grundlage dar.

Das Arbeitszeitgesetz enthält Regelungen zur Arbeitszeit, die bei der Dienstplanung berücksichtigt werden müssen. Gemäß § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer:innen in der Regel acht Stunden nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich, sofern innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird.

Auch Pausen- und Ruhezeiten spielen eine entscheidende Rolle. Gemäß § 4 ArbZG muss die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen unterbrochen werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt mindestens 45 Minuten. Während der Ruhepause sind Mitarbeiter nicht zur Arbeit verpflichtet und können die Zeit nach eigenem Ermessen gestalten.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit haben Arbeitnehmer gemäß § 5 ArbZG Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Diese Ruhezeit dient der Erholung und Regeneration zwischen den Arbeitstagen und ist von großer Bedeutung, um Erschöpfung und Überlastung zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen gelten auch für Nachtarbeit. Nachtarbeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ausgeübt wird und mehr als zwei Stunden dieser Zeit umfasst (gemäß § 2 Abs. 3, 4 ArbZG). Gemäß § 6 Abs. 2 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern acht Stunden nicht überschreiten, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen.

Im Zusammenhang mit Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es eine Ausnahme für die Pflege gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG. Während grundsätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit verboten ist (gemäß § 9 ArbZG), dürfen Mitarbeiter in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen durchgeführt werden können.

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit ist von großer Bedeutung, um den Dienstplan in der Pflege korrekt zu gestalten und den Schutz und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Der ideale Zeitpunkt für Pflege-Dienstplanerstellung

Es gibt keine einheitliche Antwort auf diese Frage, da verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Vorlaufzeit, die die Mitarbeitenden benötigen, um sich auf ihre Dienste einzustellen und ihre persönlichen Verpflichtungen zu planen. Eine ausreichende Vorankündigung ermöglicht es den Mitarbeitenden, ihre Arbeitstage besser zu strukturieren. In der Regel sollte der Dienstplan daher mindestens zwei bis vier Wochen im Voraus fertiggestellt sein, um den Mitarbeitenden genügend Zeit zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus ermöglicht ein zeitnah bekanntgegebener Dienstplan, mögliche Lücken oder Engpässe im Personalbedarf rechtzeitig zu identifizieren und zu beheben. Dies ist von besonderer Bedeutung in der Pflege, da eine angemessene Besetzung rund um die Uhr erforderlich ist, um eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Durch die frühzeitige Planung können Engpässe vermieden und die Patientensicherheit sowie die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessert werden.

Um diesen Prozess zu optimieren, empfiehlt es sich, automatisierte Dienstplanungs-Tools wie Staffomatic zu verwenden. Dienstplan Softwares berücksichtigen automatisch die gesetzlichen Vorgaben und individuellen Mitarbeiterpräferenzen, wodurch die Dienstplanung beschleunigt und Fehler minimiert werden können.

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