staffomatic-ad

Inhalt

Minusstunden trotz Krankheit? Für viele Beschäftigte ist das Realität – und sorgt nicht nur für Unsicherheit, sondern auch für Frust.

Dabei ist die Sache eigentlich klar geregelt: Wer krank ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung – und sollte dafür keine Minusstunden sammeln müssen. Trotzdem entstehen in der Praxis oft Unklarheiten. Mal wird die Zeit falsch gebucht, mal auf ein Missverständnis verwiesen – und manchmal ist schlichtweg nicht bekannt, was rechtlich zulässig ist.

Darf der Arbeitgeber Minusstunden bei Krankheit anrechnen – oder ist das unzulässig?

In diesem Artikel erklären wir dir:

  • was Minusstunden eigentlich sind und wie sie entstehen,

  • was bei Krankheit rechtlich gilt,

  • und was du tun kannst, wenn dein Zeitkonto zu Unrecht belastet wurde.

 

Was sind Minusstunden – und wie entstehen sie?

Minusstunden entstehen dann, wenn du weniger arbeitest, als laut deinem Arbeitszeitmodell vorgesehen ist. Das bedeutet: Deine tatsächlich geleisteten Stunden liegen unter dem vertraglich oder betrieblich festgelegten Soll. Die Differenz wird dann als sogenannter Negativsaldo auf deinem Zeitkonto verbucht – im Alltag meist einfach „Minusstunden“ genannt.

Das ist zunächst einmal nicht automatisch problematisch oder unzulässig. Viele Unternehmen arbeiten mit Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit, bei denen sich Plus- und Minusstunden flexibel ausgleichen lassen. Wenn du also an einem Tag früher gehst oder später kommst und das in der Woche wieder ausgleichst, ist das in der Regel völlig in Ordnung.

Wie entstehen Minusstunden?

Minusstunden können auf verschiedene Weise zustande kommen:

  • Du arbeitest weniger Stunden als geplant, ohne dass du z. B. krank oder im Urlaub bist.

  • Es ist nicht genug Arbeit vorhanden – dein Arbeitgeber schickt dich früher nach Hause.

  • Du vergisst das Ein- oder Ausstempeln, und dein Arbeitgeber trägt weniger Zeit ein.

  • Es gibt technische Fehler in der Zeiterfassung oder Missverständnisse über Schichtzeiten.

  • Dein Zeitkonto wird nachträglich manuell angepasst, z. B. bei unklarer Pausenregelung.

Wichtig ist: Nicht alle Minusstunden sind automatisch gerechtfertigt.
Entscheidend ist, warum sie entstehen – und ob du als Arbeitnehmender die fehlende Zeit wirklich zu verantworten hast. Denn bei sogenannten unverschuldeten Minusstunden sieht die Rechtslage anders aus als bei selbst verschuldeten Fehlzeiten.

Und genau hier wird es spannend – nämlich beim Thema Krankheit.

 

Minusstunden bei Krankheit: Darf der Arbeitgeber das?

Die klare Antwort zuerst: Nein, in der Regel darf dein Arbeitgeber dir bei Krankheit keine Minusstunden anrechnen.
Denn: Wer krank ist, gilt rechtlich als anwesend – zumindest, was die Vergütung angeht. Und genau das schützt dich vor Minusstunden, solange deine Arbeitsunfähigkeit korrekt gemeldet und nachgewiesen wurde.

 

Die rechtliche Grundlage

1. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) – § 3 Abs. 1

Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmende bei unverschuldeter Krankheit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Das bedeutet: Du bekommst in dieser Zeit dein volles Gehalt – so, als wärst du normal zur Arbeit erschienen.

👉 Dein Ausfall darf also nicht auf deinem Stundenkonto landen. Krankheit ist kein Freizeitvergnügen, sondern eine geschützte Phase, in der du weder arbeiten kannst noch musst.

2. § 615 BGB – Annahmeverzug

Noch deutlicher wird es mit Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 615: Kannst du deine Arbeitsleistung nicht erbringen, weil der Arbeitgeber dich nicht beschäftigt oder weil du durch ein unverschuldetes Ereignis wie Krankheit ausfällst, hast du trotzdem Anspruch auf dein Gehalt.

Man spricht hier vom sogenannten „Betriebsrisiko“ – das liegt beim Arbeitgeber, nicht bei dir.

 

Trotzdem Minusstunden bei Krankheit? Warum das (leider) oft passiert

In der Praxis sieht es manchmal anders aus. Typische Beispiele:

  • Mitarbeitende werden krank in einer Schicht mit geringer Auslastung, und plötzlich werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden gezählt – der Rest als Minus verbucht.

  • Bei Gleitzeitmodellen wird eine Abwesenheit durch Krankheit nicht automatisch auf das tägliche Soll aufgefüllt – obwohl das rechtlich geboten wäre.

  • Teilweise herrscht Unklarheit in der Verwaltung oder Personalabteilung, wie Krankheit richtig verbucht werden muss.

Das Problem: Betroffene merken es oft erst bei der Monatsabrechnung – und müssen dann selbst aktiv werden, um die Korrektur einzufordern.

 

Wichtig zu wissen:

  • Wirst du während deiner Arbeitszeit krank und meldest dich ordnungsgemäß ab, zählt der gesamte geplante Arbeitstag als gearbeitet – auch wenn du z. B. nach drei Stunden nach Hause gehst.

  • Auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen gilt: Die vertraglich festgelegte Sollzeit ist maßgeblich, nicht die tatsächlich geleistete Zeit am Krankheitstag.

  • Krankheit ist kein Grund, deine Arbeitszeit ins Minus rutschen zu lassen.

 

Was tun, wenn Minusstunden bei Krankheit angerechnet werden?

Du hast die Abrechnung geprüft – und da stehen sie: Minusstunden, obwohl du krank warst. Vielleicht hast du dich während der Arbeitszeit krankgemeldet, warst mehrere Tage arbeitsunfähig oder wurdest sogar vom Chef früher nach Hause geschickt. Und jetzt fragst du dich: Muss ich das einfach hinnehmen?

Die Antwort ist ganz klar: Nein. Du darfst – und solltest – dich wehren.

➡️ Ruhe bewahren und Fakten checken

  • Welche Tage sind betroffen?

  • Warst du offiziell krankgemeldet (z. B. mit AU-Bescheinigung)?

  • Was steht im Zeiterfassungssystem oder auf deinem Stundenzettel

➡️ Anspruch auf Korrektur klar kommunizieren

➡️ Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung einbeziehen

➡️ Rechtliche Unterstützung einholen, wenn nötig 

➡️ Für die Zukunft vorsorgen

  • Krankmeldung immer schriftlich bestätigen (z.B. per Mail)

  • Eigene Aufzeichnungen führen 

  • Bei Unklarheiten frühzeitig nachfragen, nicht erst am Monatsende

 

Minusstunden bei Kündigung

Du kündigst – oder bekommst die Kündigung – und plötzlich steht die Frage im Raum:
Was passiert mit den Minusstunden? Muss ich die nacharbeiten, ausgleichen oder sogar vom letzten Gehalt abziehen lassen?

Die Antwort: Es kommt darauf an. Entscheidend ist, wie und warum die Minusstunden entstanden sind – und ob es dafür eine rechtlich saubere Grundlage gibt.


Grundsatz: Kein Ausgleich bei unverschuldeten Minusstunden

Wenn die Minusstunden nicht von dir verschuldet wurden – z. B. weil du krank warst, dein Arbeitgeber dich früher nach Hause geschickt hat oder einfach keine Arbeit da war – darfst du nicht dafür haften.
Der Arbeitgeber trägt in diesen Fällen das sogenannte Betriebsrisiko (§ 615 BGB). Das gilt auch bei Kündigung.


Ausnahme: Selbst verschuldete Minusstunden

Hast du über längere Zeit bewusst weniger gearbeitet, ohne dass Krankheit, Urlaub oder betriebliche Gründe vorlagen – also z. B. zu spät gekommen, früher gegangen oder Arbeitstage unentschuldigt gefehlt – kann der Arbeitgeber verlangen, dass du die Minusstunden ausgleichst.


Bei einer Kündigung kann das sogar bedeuten, dass dir ein Teil des letzten Gehalts abgezogen wird – wenn das arbeitsvertraglich, tariflich oder durch eine Betriebsvereinbarung erlaubt ist. Aber: Das muss ausdrücklich geregelt sein. Ohne vertragliche Grundlage ist ein Abzug nicht zulässig.


Darf der Arbeitgeber Minusstunden mit Urlaub verrechnen?

Nur wenn du ausdrücklich zustimmst. Urlaub dient der Erholung und darf nicht einseitig zur Kompensation von Minusstunden verwendet werden. Eine Verrechnung ohne Zustimmung ist unzulässig – und verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz.


Verfallen Minusstunden automatisch nach Kündigung?

Das hängt von der betrieblichen Regelung oder Tarifvereinbarung ab. In vielen Fällen verfallen Minusstunden automatisch, wenn:

  • sie nicht verschuldet wurden,

  • keine Regelung zum Ausgleich besteht,

  • oder der Arbeitgeber sie nicht rechtzeitig einfordert.

Aber Achtung: Klarheit gibt’s nur, wenn du in deinen Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung schaust.

 

Checkliste: Was darf der Arbeitgeber wirklich?

Nicht alles, was in der Praxis gemacht wird, ist auch rechtlich erlaubt. Gerade beim Thema Minusstunden herrscht viel Unsicherheit – auch auf Arbeitgeberseite. Diese Checkliste hilft dir, die wichtigsten Situationen besser einzuordnen.

Situation Erlaubt? Hinweis
Minusstunden wegen Krankheit ❌ Nicht erlaubt Krankheit ist keine Freizeit – du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Minusstunden, weil keine Arbeit da ist ❌ Nicht erlaubt Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko.
Minusstunden, weil du zu spät gekommen oder früher gegangen bist ✅ Erlaubt Zählt als verschuldete Fehlzeit.
Minusstunden bei Gleitzeit ohne feste Anwesenheitszeiten ⚠️ Bedingt Wenn flexible Arbeitszeit vereinbart wurde – aber nicht willkürlich anrechenbar.
Minusstunden durch falsche oder fehlende Krankmeldung ⚠️ Bedingt Nur wenn keine AU vorliegt oder sie zu spät eingereicht wurde.
Minusstunden mit Urlaub verrechnen ❌ Nicht erlaubt ohne Zustimmung Urlaub darf nicht zur Kompensation verwendet werden – Zustimmung erforderlich
Minusstunden nach Kündigung vom letzten Gehalt abziehen ❌ Nicht erlaubt ohne Zustimmung Nur bei vertraglicher Regelung zulässig.
Minusstunden durch technische Fehler oder Zeiterfassungsprobleme ❌ Nicht erlaubt Arbeitgeber muss funktionierende Systeme bereitstellen.

 

 

Blog Banner Zeiterfassung

 

 

Ähnliche Beiträge