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Minusstunden im Arbeitsrecht

 

Eigentlich ist es mit den Minusstunden ganz einfach: Verfügen Arbeitnehmer:innen über ein Arbeitszeitkonto, können Minusstunden und auch Plusstunden darauf dokumentiert werden. Das Arbeitsrecht sieht jedoch genaue Regelungen vor und aufgrund der Individualität von Unternehmen, Zeitkonten und Situationen kann es doch einmal kompliziert werden.

 

Man unterscheidet zum Beispiel das Lebensarbeitszeitkonto und das „normale“ Arbeitszeitkonto. Doch wie sieht es in den einzelnen Fällen in der Kategorie Minusstunden Arbeitsrecht aus? Sie bilden einen eigenen im Arbeitsrecht verankerten Bereich, der die Arbeitsstunden behandelt.

 

Die zu leistende Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag geregelt. Kommt es dazu, dass aus welchen Gründen auch immer die vereinbarte Arbeitszeit nicht eingehalten wird, entstehen Minusstunden. Im Folgenden wird auf die Minusstunden Arbeitsrecht näher eingegangen, um einige Verwirrungen aufzulösen.

 

Klar und übersichtlich ist im Gegensatz dazu übrigens unsere Zeiterfassung. Arbeitszeiten können minutengenau dokumentiert werden und es entstehen auch bei der Payroll keine Übertragungsfehler. Insbesondere bei Gleitzeit ist dies wichtig. Passend dazu gibt es Staffomatics Stempeluhr-App, welche dir und deinen Mitarbeitenden das Leben erheblich erleichtern kann.

 

Minusstunden - eine kurze Definition

Die Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen ist im Arbeitsvertrag verankert. Wird in einem Unternehmen zum Beispiel 38 Stunden in der Woche gearbeitet, so ist dies im Arbeitsvertrag vermerkt. Kommt es zu der Situation, dass Arbeitnehmer:innen nur 36 Stunden statt 38 Stunden arbeiten, so entstehen 2 Minusstunden. Minusstunden bedeutet somit die Zeit, die zur Erbringung der vereinbarten Stunden Arbeitszeit fehlt. Dementsprechend beschreiben Minusstunden im Arbeitsrecht das Gegenteil von Überstunden, den zu viel gearbeiteten Stunden. Sie entstehen jedoch nicht nur bei Gleitzeit, sondern auch durch Verspätungen zum Arbeitsbeginn oder zum Pausenende.

 

Wie Arbeitgeber:innen mit den entstandenen Minusstunden umgehen, ist ebenfalls im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelt. So kann zum Beispiel im Arbeitsvertrag enthalten sein, dass Minusstunden vermieden werden müssen oder eine Frist gesetzt wird, um diese Minusstunden auszugleichen.

 

Um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden, sollten sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen an die Vereinbarung halten. Kommt es zu einer Kündigung aufgrund von Minusstunden, so kann dies beide Parteien, Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vor das Arbeitsgericht bringen. Wenn die Minusstunden nicht ausgeglichen werden, muss es nicht gleich vor Gericht gehen. Eine Lohnkürzung ist durchaus im Rahmen des Möglichen und bei Minusstunden im Arbeitsrecht eine gängige Variante.

 

Minusstunden Arbeitsrecht: Die Ursachen und deren Regelung

Minusstunden werden nur dann dem Arbeitnehmer:innen zugeschrieben, wenn die Arbeitnehmer:innen diese verursacht haben. Die Entstehung von Minusstunden im Arbeitsrecht ist unterschiedlich. 

 

Im Normalfall entstehen Minusstunden durch:

  • das zu spät in die Arbeit kommen
  • durch frühere Beendigung des Arbeitstages
  • durch das Überschreiten der Mittagspause

 

Da es im Arbeitsrecht keine gesetzliche Regelung für Minusstunden gibt, besteht in Deutschland auch keine allgemeingültige Regelung für die Anzahl der erlaubten Minusstunden. Dadurch ist hier die Vereinbarung im Tarif- oder Arbeitsvertrag ausschlaggebend. In diesem ist nicht nur die Anzahl der genehmigten Minusstunden, sondern auch der Ausgleich festgelegt.

 

Wissenswertes zu Minusstunden im Arbeitsrecht: Minusstunden können zudem nicht einfach von Arbeitgeber:innen angeordnet werden. Als Arbeitgeber:in bist du dazu verpflichtet, für ausreichend Arbeit zu sorgen. Außerdem können Minusstunden keinesfalls anfallen, wenn Arbeitnehmer:innen erkrankt sind. Bei einer Erkrankung deiner Mitarbeiter:innen besteht die gesetzliche Lohnfortzahlung sechs Wochen lang. Krankheitstage dürfen also nicht als Minusstunden deklariert werden.

 

Besteht keine vertragliche Vereinbarung diesbezüglich, so sind Minusstunden nicht möglich! Arbeitet ein:e Arbeitnehmer:in weniger als die vereinbarten Stunden, so verletzt er oder sie die vertraglich festgelegte Verpflichtung. Kommt es zu einer Verletzung der Verpflichtung, können Arbeitgeber:innen eine Mahnung aussprechen oder das Entgelt um die jeweils entstandenen Minusstunden kürzen. 

 

Die Regulierung von Minusstunden durch das Arbeitszeitkonto

Im Grunde genommen können Minusstunden nur dann entstehen, wenn in einem Unternehmen ein Arbeitszeitkonto geführt wird. Das Arbeitsrecht sieht bezüglich der Minusstunden vor: Alle Arbeitnehmer:innen müssen mit dem Arbeitsvertrag diese Vereinbarung schriftlich und zudem auch ausdrücklich bestätigen.

 

Durch ein Arbeitszeitkonto, egal ob analog oder digital, haben Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen die Arbeitszeiten immer gut im Blick. Im Arbeitszeitkonto werden der Beginn, die Pausen und das Ende der Arbeitszeit festgehalten. Das Arbeitszeitkonto eignet sich für Bereiche, in denen keine fixen Arbeitszeiten vereinbart wurden. 

 

Wird durch das Arbeitszeitkonto eine Gleitzeit ermöglicht, so erhalten Arbeitnehmer:innen mehr Flexibilität bei der Einteilung ihres Tages. Bei der Vereinbarung eines Gleitzeitkontos werden immer die erlaubten Überstunden oder Minusstunden festgelegt, an die sich Arbeitnehmer:innen halten müssen. Hier ist auch der Zeitraum festgelegt, an dem die entstandenen Minusstunden jeweils ausgeglichen werden müssen. Diese verfallen nicht und es existiert in jedem Fall die Pflicht, diese entsprechend der Frist auszugleichen.

 

Beim Lebensarbeitszeitkonto ist darauf zu achten, dass hier Unterschiede bestehen. Das Lebensarbeitszeitkonto zielt darauf ab, Werte zu sammeln. Überstunden werden in Geldwerte umgewandelt und das Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto ermöglicht sozialversicherte und bezahlte Auszeiten.

 

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Wann dürfen Minusstunden vom Lohn abgezogen werden?

 

Arbeitgeber:innen dürfen entstandene Minusstunden dann vom Lohn abziehen, wenn Arbeitnehmer:innen gegen die festgelegten Vereinbarungen im Arbeitsvertrag verstoßen. Das bedeutet, es werden mehr Stunden als vereinbart als Minusstunden deklariert und / oder dies entstandenen Negativsalden auf dem Arbeitszeitkonto werden nicht fristgerecht abgebaut. Ein Verstoß kommt dann zustande, wenn Minusstunden nicht aufgearbeitet oder die erlaubte Anzahl der Minusstunden Arbeitsrechtlich überschritten werden. 

 

Kommt es zu Minusstunden aufgrund einer betrieblichen Störung, die zum Beispiel eine defekte Maschine oder durch einen Stromausfall, müssen diese bezahlt werden. In diesen Fällen sind Arbeitgeber:innen laut Paragraph 615 Bürgerliches Gesetzbuch verpflichtet, diese Minusstunden Arbeitsrecht voll zu bezahlen! 

 

Werden Minusstunden abgezogen, dürfen Arbeitgeber:innen die festgelegte Pfändungsfreigrenze, diese liegt bei 2.252,64 Euro, im Monat nicht unterschreiten. Bestehen zu viele Minusstunden und die Grenze wird überschritten, so ist das Existenzminimum für Arbeitnehmer:innen nicht gewährleistet. Das bedeutet, dass der Abzug über mehrere Monate durchgeführt werden muss.

 

Wusstest Du schon?

Es ist nicht erlaubt, entstandene Minusstunden einfach mit Urlaubstagen auszugleichen! Der Erholungsurlaub dient, wie der Name schon sagt, der Erholung. Diesen zu nutzen, um Minusstunden zu kompensieren ist nicht zulässig, da er einem anderen Zweck dient.

 

Wann dürfen Minusstunden nicht als solche gerechnet werden?

Das Arbeitsrecht hat festgelegt, dass bestimmte Minusstunden nicht berechnet werden und daher auch nicht vom Lohn abgezogen werden dürfen. So darf zum Beispiel die Zeit der Krankmeldung eines Arbeitnehmer:innen nicht als Fehlzeit oder Minusstunden angesehen werden. Arbeitnehmer:innen haben das Recht, dass Krankheitstage nicht als Fehlzeit berechnet werden.

 

Die Begründung hierfür ist, dass Erkrankungen nicht als eine Entscheidung der Arbeitnehmer:innen angesehen werden dürfen. Eine Krankheit ist ein unvorhersehbares Ereignis, das nicht kontrolliert werden kann. Arbeitnehmer:innen sind daher verpflichtet, eventuelle Erkrankungen sofort den Arbeitgeber:innen zu melden und von einem Arzt bestätigen zu lassen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen dadurch so rasch wie möglich vorgelegt werden! Dies gilt auch bei Erkrankungen, die mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Arbeitgeber:innen dürfen längere Fehlzeiten nicht vom Lohn abziehen! 

 

Wie werden Minusstunden Arbeitsrecht bei einer Kündigung behandelt?

In einem Arbeitsverhältnis kann es durch verschiedene Gründe zu einer Kündigung kommen. Minusstunden Arbeitsrecht können jedoch ebenfalls ein Grund für Unstimmigkeiten sein und eine Kündigung auslösen. In diesem Fall gilt die gleiche Regelung wie bei einem eventuellen Abzug des Gehaltes! Ist ein Arbeitgeber:innen an den Minusstunden schuld, da keine ausreichende Arbeit zur Verfügung gestellt wurde, so darf er Minusstunden nicht abziehen! Er trägt laut Paragraph 625 Bürgerliches Gesetzbuch die Verantwortung, ausreichend Arbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Minusstunden Arbeitsrecht verfallen bei einer Kündigung somit! 

 

Ist ein:e Arbeitnehmer:in Schuld an entstandenen Minusstunden, so werden diese in der Regel bei der letzten Lohnabrechnung abgezogen. Arbeitnehmer:innen müssen sich daher im Klaren sein, dass zu viele Minusstunden nicht nur wieder eingearbeitet werden müssen, sondern auch zu einer Kündigung führen können. 

 

In einigen Fällen bedürfen Minusstunden im Arbeitsrecht jedoch einer unterschiedlichen Behandlung. So zum Beispiel sind bei Auszubildenden Minusstunden unzulässig. Auszubildende lernen in einem Unternehmen und dadurch wird keine Arbeitszeit garantiert. Werden Auszubildende aufgrund von zu wenig Arbeit früher nach Hause geschickt, dürfen diese Minusstunden nicht abgezogen werden. 

 

Den Zeitarbeiter:innen, die aufgrund fehlender Arbeit ihrer Arbeitstätigkeit nicht nachkommen können und dadurch eine Freistellung erhalten, entstehen ebenfalls keine Minusstunden. Arbeitgeber:innen sind daher verpflichtet, diese Minusstunden zu bezahlen. 

 

Auch an dieser Stelle ist das Lebensarbeitszeitkonto wieder eine Ausnahme. Dieses kann entweder mit zur neuen Arbeitsstelle genommen werden oder aber das Guthaben wird in die Rentenversicherung einbezahlt. Es geht also nichts verloren. Minusstunden müssen hingegen vor einer Kündigung ausgeglichen werden, sonst werden sie hier ebenfalls abgezogen.

 

Minusstunden und der Mutterschutz

Sind Arbeitnehmerinnen schwanger, ist es wichtig, dass sie dir als Arbeitgeber:in dies entsprechend mitteilen. Dies hat mehrere Bewandtnisse. Zunächst einmal dürfen branchenabhängig unterschiedlich, aber in jedem Falle weniger Stunden gearbeitet werden als normalerweise. Der Mutterschutz muss in jedem Falle korrekt angewendet werden. Dies hat selbstverständlich auch einen Einfluss auf das Arbeitszeitkonto. Vor einer Geburt und auch danach ist zudem das geltende Beschäftigungsverbot im Rahmen des Mutterschutzes zu beachten.

 

Für Schwangere gelten hier zudem Ausnahmeregelungen. Gehen Schwangere in den Mutterschutz, so sollte darauf geachtet werden, dass keine Minusstunden vorhanden sind. Die Regelung ist hier dieselbe wie bei einer Kündigung! Das bedeutet, dass bei Vorhandensein von Minusstunden Arbeitsrecht diese vom Lohn abgezogen werden dürfen.

 

Minusstunden können bei Schwangeren zum Beispiel durch Arzttermine entstehen. Durch die bestehende Treuepflicht der Arbeitnehmer:innen ist jedoch darauf zu achten, dass Arzttermine in der Freizeit wahrgenommen werden! Nur dann, wenn ein Arzttermin nicht in der Freizeit erledigt werden kann, hat ein:e Arbeitnehmer:in den Anspruch, diese Fehlzeiten angerechnet zu bekommen. Werden Arzttermine während der Arbeitszeit wahrgenommen, so sollten Schwangere hierfür eine Bescheinigung verlangen, um diese ihren Arbeitgeber:innen vorzulegen.

 

 

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