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Ein Sonntagszuschlag ist eine Erhöhung des Stundenlohnes für Mitarbeiter:innen, die an einem Sonntag arbeiten. Diese Erhöhung, ein Zuschlag auf den normalen Stundenlohn, kann ausbezahlt werden, es gibt gesetzlich jedoch keinerlei Ansprüche von Arbeitnehmer:innen auf einen Zuschlag.

Ein Sonntagszuschlag kann, muss aber nicht in einem Arbeitsvertrag vereinbart werden. Ein Tarifvertrag bindet die Arbeitegeber:innen an die entsprechende Auszahlung. In diesen Fällen gibt es für die Wochenendarbeit Zuschlag. Diese Information nur im Allgemeinen vorab. In vielen Fällen wird der Sonntagszuschlag wie ein Feiertagszuschlag auch bezahlt, denn er gestaltet die Wochenendarbeit sehr attraktiv. In diesem Beitrag wird der Sonntagszuschlag genauer betrachtet, um Dir einen besseren Überblick zu verschaffen.

 

Darf man sonntags überhaupt arbeiten?

Betrachtet man das Arbeitszeitgesetz, müsste die Frage mit einem Nein beantwortet werden. Sonn- und feiertags ist die Beschäftigung nämlich laut § 9, 1. Absatz nicht gestattet und zwar von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Das bedeutet einfach gesagt, dass den ganzen Tag nicht gearbeitet werden darf.

Natürlich würden wir jedoch keinen Artikel für euch verfassen, gäbe es nicht zahlreiche Ausnahmen diesbezüglich. Stell dir einmal vor, sonntags würde es morgens keine Brötchen geben, Zoo, Kino und Schwimmbad blieben geschlossen und im Krankenhaus steht die werdende Mutter vor geschlossenen Pforten und es ist keine Hebamme in Sicht. Schon an diesen wenigen Beispielen lässt sich erkennen, dass es in vielen Berufen unabdinglich ist, auch an Wochenenden und eben auch an Sonn- und Feiertagen und sogar in den entsprechenden Nächten zu arbeiten. So erhalten Mitarbeiter:innen, die am Sonntag arbeiten Zuschlag, um die Attraktivität der Arbeit zu erhöhen, selbst wenn dies keine Pflicht ist. Schließlich sind auch viele Arbeitgeber:innen daran interessiert, die Dienstpläne entsprechend zu füllen.

 

Weitere Ausnahmen Zuschläge Sonntagsarbeit:

  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Mitarbeiter bei Radio und Fernsehen 
  • Menschen, die im Rettungsbereich arbeiten 
  • Landwirte 

 

Wie viele Sonntage darf ich arbeiten?

Selbstverständlich geht nichts ohne Regeln und den Schutz der Mitarbeiter:innen in allen Berufsgruppen. Das Arbeitszeitgesetz besagt im § 11, dass mindestens 15 Sonntage jedes Jahr nicht gearbeitet werden darf.

Im Gesetz wurde für diese Personen außerdem verankert, dass sie für die Arbeit an einem Sonntag einen Wochentag zum Ausgleich freibekommen. Ist es aus betrieblicher Sicht nicht möglich, diesen Personen einen Ausgleichstage zur Verfügung zu stellen, sollte dieser Sonntag mit dem Sonntagszuschlag abgegolten werden. 

 

Ist der Sonntagszuschlag Pflicht?

Im Gesetz wurde vom Gesetzgeber in keiner Weise festgelegt, dass ein Arbeitgeber zur Zahlung von einem Sonntagsarbeit Zuschlag verpflichtet ist. Im Gesetz wurden nur Zuschläge für die Arbeit in der Nacht festgesetzt.

Wann hat man Anspruch auf den Sonntagszuschlag?

Wie eingangs erwähnt, besteht keine Pflicht dazu, die Sonn- und Feiertagsarbeit zu entlohnen. Ist in Deinem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten, dass du einen Sonntagszuschlag gezahlt bekommst, wird Dir dieser Zuschlag auch ausbezahlt. Sonntagsarbeit kann sich durch verschiedene Umstände ergeben, wie zum Beispiel durch eine betriebliche Notwendigkeit. 

Grundsätzlich ist die Arbeit an einem Sonntag durch das Gesetz im Paragrafen 9 und den Folgenden geregelt. Selbstverständlich gibt es betreffend die Sonntagsarbeit auch einige Ausnahmeregelungen, die im Arbeitsgesetz unter dem Paragrafen 10 geregelt sind. 

Kommt es nun dazu, dass Du an einem Sonntag arbeiten musst, dann beachte Folgendes:

  • ist in Deinem Arbeitsvertrag verankert, dass Du einen Sonntagszuschlag erhältst, hast Du auch Anspruch darauf. 
  • Du hast ebenfalls Anspruch auf einen Sonntagszuschlag, wenn es dazu kommt, dass Dein Arbeitgeber freiwillig diesen Zuschlag auszahlt. Bezahlt der Arbeitgeber freiwillig regelmäßig, kommt es zu einer betrieblichen Übung, die deinen Anspruch begründet
  • Eine mit Deinem Arbeitgeber geschlossene betriebliche Vereinbarung kann ebenfalls Deinen Anspruch auf die Zahlung eines Sonntagszuschlages begründen
  • Der Tarifvertrag ist ebenfalls bindend für Sonntagszuschläge

Die genannten Beispiele sind im Normalfall die einzigen Situationen, in denen du Anspruch auf die Zahlung die Sonntagszuschläge besitzt. 

 

In welcher Höhe wird der Sonntagszuschlag ausbezahlt?

Sonntagszuschläge sind nicht gesetzlich geregelt und dementsprechend gibt es keine vorgeschriebene Höhe. Im Normalfall wird der Sonntagszuschlag mit 50 % Zuschlag auf Deinen Grundlohn bemessen. Das bedeutet, dass Du pro gearbeiteter Stunde 50 % mehr bekommst. Der im Arbeitsvertrag festgesetzte Stundenlohn ist hier die Bemessungsgrundlage für die Berechnung. Macht Dein Stundenlohn zum Beispiel 20 € aus, so beträgt der Sonntagszuschlag 10 €, der zum normalen Stundenlohn ausbezahlt wird. 

Branchenabhängig variieren die Berechnungshöhen ebenso wie regional. Da auch der Grundlohn nicht unbedingt einheitlich ist, sind allgemeine Berechnungen schwierig anzustellen. Auch an dieser Stelle stehen entsprechende Berechnungen oft in Arbeits- oder Tarifverträgen an welche sich gehalten wird. So ist zwar der Sonntagszuschlag gesetzlich nicht wirklich geregelt, wird jedoch oft und auch gerne gezahlt, wie man an der Praxis sieht.

 

 

Kombinierte Zuschläge sind keine Seltenheit

 

Fällt der Sonntag auf einen Feiertag, so können die jeweiligen Zuschläge nicht miteinander kombiniert werden. Die 125 % Feiertagszuschläge und der 50-prozentige Sonntagsarbeit Zuschlag würden addiert 175 % Zuschläge ergeben. Der Ostersonntag beispielsweise wäre so ein Fall. Eine steuerfreie Abrechnung ist in dieser Situation nicht möglich. Werden beide Zuschläge gezahlt, bleibt die Fragestellung, ob Dir am Ende nicht weniger übrig bleibt, als bei nur einem steuerfreien Zuschlag.

Andere Regelungen gelten auch für Nachtzuschläge und Sonntagszuschläge in Kombination miteinander. Diese beiden können problemlos zusammengelegt werden und sind je nach Berechnungsgrundlage steuerfrei. Lies auch unseren entsprechenden Beitrag über Nachtzuschläge, in diesem erfährst du alles Wichtige über Zuschläge für die Nachtarbeit.

 

Bis zu einer festgelegten Grenze ist die Arbeit an Sonntagen steuerfrei 

Laut einer Regelung des Gerichtes gilt ein Sonntagszuschlag als steuerfrei, solange dieser nicht mehr als 50 % des Grundlohnes ausmacht. Das bedeutet für Dich, dass der Sonntagszuschlag steuerfrei ist, wenn die 50 % des Grundlohnes nicht überschritten werden. Kommt es dazu, dass diese Grenze überschritten wird, ist alles über diesen 50 % steuerpflichtig. Fällt der Sonntag auf einen Feiertag, dann kann der (in der Regel höhere) Feiertagszuschlag steuerfrei berechnet werden. Dies hängt jedoch außerdem von Deinem Grundlohn ab, welcher nicht höher als 50 € sein darf. Unser Artikel über Feiertagszuschläge klärt Dich genauer über dieses Themenfeld auf.

Sicherlich hast Du schon festgestellt, dass es zwischen beiden Themenfeldern Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge zahlreiche Parallelen gibt. Abgesehen von der Höhe und den jeweiligen steuerfreien Beträgen werden diese sogar häufig gemeinsam aufgeführt. Man spricht sogar von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Die feinen Unterschiede zwischen diesen beiden Zuschlägen stellen sich insbesondere heraus, wenn du beide Blogartikel aufmerksam liest und miteinander vergleichst.

 

 

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