Kurz vor Feierabend, die Tasche bereits gepackt, kommt der Chef mit einem Stapel Unterlagen auf dich zu: "Tut mir leid, aber das hier muss heute noch fertig werden." Da steht man nun, der lange ersehnte Feierabend rückt in weite Ferne – eine Situation, die vielen Arbeitnehmer:innen nur allzu bekannt vorkommt.
Was passiert wenn die Uhr über die gewöhnliche Zeit hinaus tickt und du Überstunden ansammelst? Und noch wichtiger, wie werden diese Stunden kompensiert? Hier 5 Dinge, die du unbedingt wissen musst:
1. Muss ich Überstunden machen?
"Muss ich Überstunden machen?" ist eine Frage die sich beinahe jede:r Arbeitnehmer:innen schonmal gestellt hat. Grundsätzlich gilt, dass du nicht verpflichtet bist, Überstunden zu leisten, es sei denn, es besteht eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber:innen, dein Arbeitsvertrag sieht Überstunden vor, oder es gibt eine Regelung in einer Betriebs- oder Tarifvereinbarung. Ohne solche Vereinbarungen dürfen Überstunden nur in Notfällen angeordnet werden. Beispiele für solche Notfälle sind unter anderem Betriebsbrände oder Hochwasser. In solchen Fällen kann dein Arbeitgeber dich dazu auffordern, Überstunden zu leisten, um unmittelbare Risiken für das Unternehmen abzuwenden oder dessen Fortbestand zu sichern. Betriebliche Probleme wie Verzögerungen in der Lieferkette oder unerwartet große Aufträge zählen jedoch nicht dazu.
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine spezifische Vorschrift, die eine Höchstgrenze für Überstunden festlegt. Dennoch ist die Arbeitszeit gesetzlich geregelt. Die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen darf acht Stunden nicht überschreiten, kann aber unter der Bedingung auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, dass der Durchschnitt von acht Stunden pro Werktag innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschritten wird (nach § 3 Abs. 2 ArbZG).
2. Überstunden mit Gehalt abgegolten? - Worauf du achten solltest
Ob Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab.
Grundsätzlich entscheidet sich die Auszahlung von Überstunden durch die individuellen Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Vielen Arbeitsverträgen enthalten eine Klausel, dass gewisse Überstunden bereits mit dem monatlichen Gehalt abgegolten sind. Dies wird oft mit dem Satz „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ im Vertrag festgelegt. Es ist jedoch wichtig, dass diese Regelungen klar und verständlich im Arbeitsvertrag aufgeführt sind. Denn ohne eine eindeutige Vereinbarung können Überstunden nicht pauschal als abgegolten betrachtet werden.
Ein Beispiel für eine ungültige Klausel lautet wie folgt:
„Erforderliche Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.“
Eine entsprechende Regelung gilt als nicht gültig, weil die Beschäftigten nicht klar verstehen kann, unter welchen Umständen er zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist (BAG, 01.09.2010, Az. 5 AZR 517/09). Achte deswegen immer darauf, wie diese Klausel in deinem Vertrag aufgeführt ist, damit du dir deine Überstunden auszahlen lassen kannst.
Bei der Auszahlung von Überstunden muss unterschieden werden zwischen Überstunden, die über die im Vertrag festgelegte Grenze hinausgehen, und solchen, die innerhalb dieser Grenzen bleiben. Üblicherweise müssen Überstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen und nicht durch den Vertrag abgedeckt sind, separat entlohnt werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen.
Es ist entscheidend für Arbeitnehmer:innen, die Vertragsklauseln genau zu verstehen und bei Unklarheiten Nachfragen zu stellen. Die korrekte Erfassung und Dokumentation der geleisteten Überstunden ist ebenfalls von großer Bedeutung, um eine angemessene Vergütung sicherzustellen.
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3. Was ist besser Überstunden auszahlen oder abfeiern?
Geht es darum Überstunden auszahlen zu lassen oder diese abzufeiern gibt es keine gesetzliche Regelung. Dennoch sollte man bei der Entscheidung, wie die Überstunden am besten auszahlen zu lassen, gewisse Dinge beachten:
Auszahlen von Überstunden
Die Auszahlung von Überstunden ist besonders attraktiv bei finanziellen Zielen, wie z.B. Schuldenabbau oder Sparpläne. Das Überstunden auszahlen gibt dir einen direkten finanziellen Ausgleich für die zusätzlich geleistete Arbeit. Dies kann kurzfristig eine erhebliche finanzielle Erleichterung bedeuten. Jedoch solltest du bedenken, dass die Auszahlung von Überstunden steuerpflichtig ist, was den Netto-Betrag, den du erhältst, verringern kann.
Überstunden abfeiern
Auf der anderen Seite bietet das Abfeiern von Überstunden die Möglichkeit, sich zu erholen und Zeit mit Familie und Freund:innen zu verbringen. Wenn Work-Life-Balance und persönliches Wohlbefinden für dich an erster Stelle stehen, könnte diese Option das Richtige für dich sein. Überstunden nicht auszuzahlen sondern abzufeiern kann Risiken wie zum Beispiel Burnout verringern und langfristig zu einer höheren Arbeitszufriedenheit führen. Zudem werden Überstunden nicht versteuert wenn du diese abfeierst.
Bei der Entscheidung zwischen Überstunden auszahlen und Überstunden abfeiern sollten dementsprechend deine persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Wenn kurzfristige finanzielle Ziele verfolgt werden, kann die Auszahlung von Überstunden die richtige Wahl sein. Wird jedoch mehr Wert auf Erholung und Freizeit gelegt, könnte das Abfeiern von Überstunden die bessere Option darstellen. Letztendlich hängt die Entscheidung von deinen persönlichen Präferenzen und Lebensumständen ab.
4. Gibt es beim Überstunden auszahlen Steuern?
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass die Auszahlung von Überstunden wie reguläres Einkommen behandelt wird. Das bedeutet, dass auf die ausgezahlten Überstunden Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen. Die Höhe der Steuern hängt von deinem individuellen Steuersatz ab, der sich nach deinem Gesamteinkommen richtet. Demnach fallen beim Überstunden auszahlen Steuern an.
Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Wird eine große Menge an Überstunden in einem einzigen Monat ausgezahlt, kann dies zu einem höheren Steuersatz für diesen Monat führen, da dein Einkommen temporär steigt. Dies wird oft als "Progressionseffekt" bezeichnet. Doch keine Sorge, am Ende des Steuerjahres kann sich dies durch den Lohnsteuerjahresausgleich oder die Einkommensteuererklärung wieder ausgleichen.
Einige Arbeitgeber:innen bieten alternativ an, Überstunden in einem Überstundenkonto anzusammeln. Hier können die Überstunden später als Freizeit ausgeglichen oder über einen gewissen Zeitraum stetig ausgezahlt werden. Dies kann eine Möglichkeit sein, die steuerliche Belastung zu mindern.
Es ist ratsam, sich vor der Auszahlung von Überstunden gut zu informieren oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen. So kannst du die für dich steuerlich günstigste Option wählen und Überraschungen beim nächsten Steuerbescheid vermeiden.
5. Gibt es Überstunden auszahlen Rechner?
Im hektischen Arbeitsleben ist die Frage nach der korrekten Auszahlung von Überstunden ein häufiges Thema. Viele Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen stellen sich die Frage: Gibt es eigentlich spezielle Rechner, die helfen, die Überstunden auszahlen zu lassen? Die Antwort ist Ja!
Überstunden auszahlen Rechner sind online verfügbare Tools, die dabei helfen, die korrekte Auszahlungssumme für die geleisteten Überstunden zu kalkulieren. Wichtig ist, dass du deine Überstunden selber erfasst damit dir deine Arbeitgeber:innen auch alle geleisteten Überstunden auszahlen.
Die Verwendung eines solchen Rechners kann die Transparenz und Fairness bei der Auszahlung von Überstunden erhöhen. Arbeitnehmer:innen können sich darauf verlassen, dass sie für ihre zusätzliche Arbeitszeit angemessen entschädigt werden, während Arbeitgeber:innen sicherstellen können, dass sie ihre Mitarbeitenden im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen entlohnen.
Alternativ kannst du die Vergütung für deine Überstunden auch selber berechnen:
Teile das monatliche Bruttogehalt durch 4,33 und dann durch die durchschnittlichen Wochenarbeitsstunden.
Beispiel:
Ein Mitarbeitender hat einen Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat bei einer 40 Stunden Woche.
Die Rechnung lautet dann:
3000 € / 4,33h = 692,84 €
692,84 € / 40h = 17,32 €
Multipliziere den errechneten Stundenlohn anschließend mit der Anzahl der geleisteten Überstunden.
Beispiel:
Ein Mitarbeitender hat einen Bruttostundenlohn von 17,32€ und 30 Überstunden in einem Monat geleistet.
Daraus ergibt sich die Rechnung:
17,32€ x 30h = 519,6€
Beachte: Der Arbeitnehmer erhält für Überstunden die gleiche Vergütung wie für reguläre Stunden, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist. Es können Zuschläge bis zu 25 Prozent anfallen, falls vertraglich vereinbart!