Der Tarifvertrag ist, wie der Name schon sagt, ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber eines Betriebes oder dem Arbeitgeberverband mit der Gewerkschaft oder einem kollektiven Zusammenschlusses von Arbeitnehmern. Der Tarifvertrag selbst enthält in Deutschland Rechtsnormen, die das Arbeitsverhältnis definieren, betriebliche Angelegenheiten klären und Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien festlegen.
Tarifverträge wurden ins Leben gerufen, um die Unausgeglichenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verändern. Der schwächere Vertragspartner, also der Arbeitnehmer, wird bei der Verhandlung seines einzelnen Vertrags durch die bestehenden Tarifverträge geschützt.
Sobald beide Parteien tarifgebunden sind, gelten die Bedingungen das Tarifvetrags, ohne, dass darüber noch einmal eine Vereinbarung getroffen werden müsste. Es sind nur Abweichungen zu Gunsten des Arbeitnehmers erlaubt. Die Parteien sind dann tarifgebunden, wenn der Arbeitnehmer Teil einer Gewerkschaft oder eines Arbeitnehmerverbandes ist und der Arbeitgeber mit diesem Verband einen Vertrag geschlossen hat. Damit Tarifverträge wirksam werden, müssen sie schriftlich festgehalten sein.