Das Weihnachtsgeld ist für viele Angestellte ein kleines finanzielles Highlight zum Jahresende. Aber wie viel Weihnachtsgeld bekommt man eigentlich? Wann bekommt man Weihanchtsgeld? Und was hat es mit dem berühmten 13. Gehalt auf sich? In diesem Artikel klären wir die Basics und zeigen dir, was du rund ums Weihnachtsgeld wissen solltest.
Was ist Weihnachtsgeld?
Wenn wir von Weihnachtsgeld reden, meinen wir eine Sonderzahlung, die Arbeitgebende zusätzlich zum regulären Gehalt auszahlen – meistens im November oder Dezember. Offiziell läuft das Ganze unter dem Begriff Gratifikation. Die Idee dahinter ist simpel: ein Bonus, der den Mitarbeitenden die teure Weihnachtszeit etwas leichter macht.
Wichtig zu wissen ist aber, dass in Deutschland auf Weihnachtsgeld kein gesetzlicher Anspruch besteht. Das heißt, dein Arbeitgeber muss dir nicht automatisch Weihnachtsgeld zahlen. Ob du welches bekommst (und wie viel), hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht. Manche Unternehmen zahlen es auch einfach freiwillig – oft als Zeichen der Wertschätzung und um die Bindung zu den Mitarbeitenden zu stärken.
Ein spannender Punkt ist die sogenannte betriebliche Übung. Das bedeutet: Wenn dein Unternehmen dir drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld zahlt, ohne den Vorbehalt einer Freiwilligkeit klarzumachen, kann daraus ein Anspruch entstehen – auch wenn es nirgendwo schriftlich festgehalten ist.
Unterschied Weihnachtsgeld und 13. Gehalt
Und dann gibt’s noch den oft genannten Zwilling: das 13. Monatsgehalt. Das klingt ähnlich, ist aber nicht das Gleiche. Während Weihnachtsgeld in vielen Fällen als freiwillige Sonderzahlung gilt, ist das 13. Gehalt in der Regel ein fester Bestandteil der Vergütung. Es ist wie ein zusätzliches Monatsgehalt, das vertraglich zugesichert wird. Für Mitarbeitende macht das einen Riesenunterschied, vor allem wenn’s später um Fragen wie Kündigung oder Rückzahlung geht.
Kurz gesagt:
Das macht Weihnachtsgeld zu einer spannenden, aber manchmal auch etwas kniffligen Angelegenheit.
Wann bekommt man Weihnachtsgeld?
Die Frage "Wann bekommt man Weihnachtsgeld?" ist für viele Mitarbeitende relevant. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem November-Gehalt überwiesen. Der Grund ist simpel: So haben Mitarbeitende das Extra schon vor Weihnachten in der Tasche und können es für Geschenke, Reisen oder einfach zum Stressabbau in der teuren Jahreszeit nutzen. Manche Firmen zahlen das Weihnachtsgeld auch Anfang Dezember – quasi als kleine Nikolaus-Überraschung.
Aber Achtung: einen festen gesetzlichen Termin gibt es nicht. Wann Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, hängt ganz von den Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ab.
Typische Szenarien:
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Tarifgebundene Branchen (z. B. Metall- und Elektroindustrie, Banken, öffentlicher Dienst): Hier sind Zeitpunkt und Höhe meist klar geregelt.
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Nicht tarifgebundene Unternehmen: Da entscheiden Arbeitgebende selbst – oft orientiert am Jahresende.
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Individuelle Vereinbarungen: Manche Firmen koppeln die Zahlung auch an den Unternehmenserfolg oder an bestimmte Stichtage (z. B. Auszahlung nur, wenn das Arbeitsverhältnis am 31.12. noch besteht).
Zusammengefasst: „Wann bekommt man Weihnachtsgeld?“ – meistens Ende November oder Anfang Dezember, aber der genaue Zeitpunkt ist abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen.
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?
Die Höhe vom Weihnachtsgeld ist das, was für die meisten Mitarbeitenden am spannendsten ist.
Und die kurze Antwort lautet: Es gibt keine einheitliche Summe. Die Höhe hängt davon ab, was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag steht – oder davon, wie großzügig dein Unternehmen ist.
Typische Modelle, die in der Praxis vorkommen:
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Fester Prozentsatz vom Monatsgehalt: Häufig zwischen 25 % und 100 % des regulären Monatslohns.
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Pauschale Beträge: Manche Unternehmen zahlen allen Mitarbeitenden den gleichen Bonus, z. B. 500 € brutto.
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Abgestufte Modelle: Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit oder Position.
Zahlen aus der Praxis
Laut Statistiken des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) bekommen rund 55 % der Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. In tarifgebundenen Branchen liegt die Quote deutlich höher. Besonders großzügig sind z. B. die Chemie- und Metallindustrie, wo oft ein volles Monatsgehalt extra gezahlt wird. Im Einzelhandel oder in kleineren Unternehmen fällt das Weihnachtsgeld dagegen oft niedriger aus oder entfällt komplett.
Ein weiterer wichtiger Unterschied: Weihnachtsgeld vs. 13. Monatsgehalt. Beim Weihnachtsgeld entscheidet oft das Unternehmen, wie hoch es ausfällt. Das 13. Gehalt dagegen ist meist ein fester, vertraglich geregelter Betrag – hier reden wir also über eine klar definierte zusätzliche Monatsvergütung.
Kurz gesagt: Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man? – Das kann von ein paar Hundert Euro bis hin zu einem kompletten Monatsgehalt reichen. Am Ende hängt es immer von deinem Vertrag, der Branche und den Gepflogenheiten im Unternehmen ab.
Rechtliche Grundlagen – Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Viele denken, Weihnachtsgeld sei ein Muss – so wie Urlaubstage oder Mindestlohn. Aber nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ob du Weihnachtsgeld bekommst, hängt von anderen Faktoren ab:
Arbeitsvertrag |
Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung |
Betriebliche Übung |
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Steht im Vertrag, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird, hast du einen klaren Anspruch.
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Manche Verträge enthalten aber auch sogenannte Freiwilligkeitsvorbehalte („Die Zahlung erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch für die Zukunft.“). Das bedeutet: Auch wenn du einmal Weihnachtsgeld bekommst, kannst du es nicht automatisch jedes Jahr verlangen.
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In vielen Branchen (z. B. Chemie, Metall, Banken, öffentlicher Dienst) ist Weihnachtsgeld tariflich geregelt – und dann ist die Sache eindeutig: Anspruch besteht.
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Auch Betriebsvereinbarungen können klarstellen, wie hoch Weihnachtsgeld ausfällt und wann es gezahlt wird.
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Selbst wenn nichts im Vertrag steht: Wenn dein Unternehmen dir drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld zahlt, ohne einen klaren Vorbehalt zu machen, entsteht daraus ein Gewohnheitsrecht – die sogenannte betriebliche Übung.
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Bedeutet: Du kannst künftig einen Anspruch darauf ableiten.
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Gleichbehandlung beachten: Arbeitgebende dürfen nicht willkürlich entscheiden, wer Weihnachtsgeld bekommt. Unterschiede sind nur dann erlaubt, wenn es sachliche Gründe gibt – z. B. Betriebszugehörigkeit oder bestimmte Zielvereinbarungen. Aber: Teilzeitkräfte oder Mitarbeitende in Elternzeit dürfen nicht einfach ausgeschlossen werden.
Weihnachtsgeld bei Kündigung – was gilt?
Die Frage „Bekomme ich Weihnachtsgeld bei Kündigung?“ taucht immer wieder auf – und die Antwort lautet: Es kommt drauf an.
Entscheidend ist nämlich, wofür das Weihnachtsgeld gedacht ist:
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Weihnachtsgeld als Treuebonus
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Manche Unternehmen zahlen Weihnachtsgeld, um Mitarbeitende ans Unternehmen zu binden.
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In solchen Fällen gibt es oft Stichtagsregelungen: Nur wer am 31.12. noch im Betrieb ist, bekommt die Sonderzahlung – oder muss sie zurückzahlen, falls er oder sie vorher kündigt.
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Weihnachtsgeld als Arbeitsentgelt
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Wird das Weihnachtsgeld als Teil deiner Arbeitsleistung betrachtet (ähnlich wie das 13. Gehalt), darf es dir auch bei einer Kündigung nicht einfach gestrichen werden.
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Beispiel: Wenn im Vertrag steht „13. Monatsgehalt“ – dann handelt es sich um ein festes Gehaltselement, das anteilig zusteht, auch wenn du im Laufe des Jahres kündigst.
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Mischformen
Gerichtsurteile zum Weihnachtsgeld bei Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mehrfach entschieden: Rückzahlungsklauseln sind nur dann wirksam, wenn sie klar und verständlich formuliert sind – und die Summe eine gewisse Höhe hat.
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Unter 100 € Rückzahlungspflicht? Unwirksam.
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Weihnachtsgeld von bis zu einem halben Monatsgehalt: Rückzahlung darf nur verlangt werden, wenn du bis 31. März des Folgejahres ausscheidest.
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Bei mehr als einem halben Monatsgehalt: Bindung bis 30. Juni des Folgejahres kann zulässig sein.
Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?
Viele freuen sich erstmal, wenn das Weihnachtsgeld angekündigt wird – und wundern sich dann beim Blick aufs Konto. Denn Weihnachtsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Das bedeutet konkret:
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Weihnachtsgeld wird wie dein normales Gehalt behandelt.
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Es unterliegt der Lohnsteuer und den Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
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In der Steuererklärung taucht es als „sonstige Bezüge“ auf.
Weil Weihnachtsgeld zusätzlich zum Monatsgehalt kommt, rutscht man schnell in einen höheren Steuerabzug. Deshalb bleibt netto oft weniger übrig, als man auf den ersten Blick erwartet.
FAQ – Häufig gestellte Fragen