Allgemeine Geschäftsbedingungen von Staffomatic

Version 2.1.2, letzte Aktualisierung: 19.07.2023

1. Allgemeines

Der Internetauftritt staffomatic.com wird betrieben von:
EASYPEP UG (haftungsbeschränkt),
Hoheluftchaussee 18,
20253 Hamburg,
Deutschland

(nachfolgend „Staffomatic“ oder „wir“ genannt).

Angaben zu den Vertretungsberechtigungen und Kontaktmöglichkeiten können dem Impressum entnommen werden. Staffomatic bietet internetbasierte Anwendungen zur Personaleinsatzplanung an, welche über die Website easypep.de einschließlich der mobilen Website von easypep.de abgerufen werden können (nachfolgend „Staffomatic-Dienste“ oder „Software“ genannt). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen Staffomatic und den Kunden der Staffomatic-Dienste geschlossen werden. Es gelten ausschließlich die AGB von Staffomatic; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Staffomatic ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Wir weisen darauf hin, dass für gewisse Leistungen gesonderte Geschäftsbedingungen von Staffomatic zur Anwendung kommen können (z.B. für optional buchbare Module).

2. Registrierung, kostenlose Testphase und Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Staffomatic-Dienste im Internet stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Staffomatic kann die Annahme entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ist ausreichend) oder durch Bereitstellung der Leistung an den Kunden erklären. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Staffomatic zustande. Staffomatic ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet.

2.2 Indem sich der Kunde auf der Website staffomatic.com mit seinem Unternehmen, seiner E-Mail und einem selbst gewählten Passwort für einen kostenlosen Testaccount registriert (Klick auf „Testaccount erstellen“), gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab, welches gemäß Ziffer 2.1. von Staffomatic angenommen werden kann. Der Kunde kann die Staffomatic-Dienste dann kostenlos testen. Wenn der Kunde bis zum Ablauf der Testphase keinen kostenpflichtigen Staffomatic-Plan auswählt, bleibt das Konto zunächst bestehen, der Kunde kann aber nicht mehr auf die vollen Staffomatic-Funktionen wie z.B. Dienstpläne zugreifen. Der Kunde behält jedoch die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Staffomatic-Plan auszuwählen oder sein Konto zu kündigen. Mit der Kündigung wird das Konto gelöscht. Staffomatic ist berechtigt, das Konto zwei (2) Monate nach Ablauf der kostenfreien Testphase zu löschen, wenn der Kunde bis dahin keinen kostenpflichtigen Staffomatic-Plan ausgewählt hat.

2.3 Der Kunde kann in seinem Konto unter dem Menüpunkt „Pläne und Abrechnungen“ einen Staffomatic-Plan auswählen. Für die Bestellung eines Staffomatic-Planes ist es erforderlich, dass der Kunde seine Rechnungs- und Zahlungsdaten eingibt. Die Bestellung eines Staffomatic-Plans (Klick auf „purchase now“ bzw. „zahlungspflichtig bestellen“) gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über den ausgewählten Staffomatic-Plan, welches gemäß Ziffer 2.1. von Staffomatic angenommen werden kann.

2.4 Mit Abgabe des Angebots sichert der Kunde zu, dass er volljährig ist und – sofern er den Vertrag im Namen eines Unternehmens schließen möchte - dass er zu diesem Vertragsschluss berechtigt ist.

3. Leistungserbringung, Nutzungsrecht

3.1 Die Staffomatic-Dienste werden als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von Staffomatic bzw. eines vom Staffomatic beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Funktionsumfang ergibt sich aus den Programmbeschreibungen von Staffomatic auf staffomatic.com.

3.2 Staffomatic stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Staffomatic bereitgestellt. Staffomatic schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

3.3 Soweit die Software ausschließlich auf den Servern von Staffomatic oder eines von uns beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und Staffomatic räumt auch keine solchen Rechte ein. Staffomatic räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.

3.4 Die Leistung von Staffomatic darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde oder im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Staffomatic-Dienste vorgesehen ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Neukunden können die Staffomatic-Dienste kostenfrei testen. Nach Ablauf der kostenfreien Testphase kann der Kunde sich für einen Staffomatic-Plan entscheiden. Die verfügbaren Staffomatic-Pläne sind mit Preisen auf der Internetseite staffomatic.com sowie innerhalb des Kontos dargestellt. Im Zweifel haben die Staffomatic-Pläne Vorrang, welche im Konto dargestellt sind. Es gelten die Preise, welche im Zeitpunkt der Bestellung dargestellt sind. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich ab Betriebssitz von Staffomatic. Liefer- und Versandkosten fallen nicht an.

4.2 Die vereinbarte Nutzungsgebühr ist stets zu Beginn der Laufzeit fällig und zahlbar. Nach der Testphase ist daher die Auswahl einer Zahlungsart und die Eingabe valider Zahlungsdaten erforderlich, um die Staffomatic-Dienste weiterhin nutzen zu können. Der Kunde kann zwischen den von Staffomatic angebotenen Zahlungsverfahren auswählen. Wenn Staffomatic im Lastschriftverfahren einen Beitrag aus Gründen nicht einziehen kann, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten, die Staffomatic daraus entstehen (insbesondere Bankgebühren).

Es steht Staffomatic frei, ausschließlich elektronische Rechnungen per E-Mail an die im Konto hinterlegte E-Mail Adresse zu versenden. Gleiches gilt für Zahlungserinnerungen. Rechnungen werden zudem im Konto zum Abruf bereitgestellt. Wenn der Kunde auf den Rechnungsversandt per Post besteht, ist Staffomatic berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr pro Rechnung in Höhe von 3,50 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben.

Staffomatic behält sich das Recht vor, die Abrechnung jederzeit mit angemessener Ankündigung von Euro auf die jeweilige Landeswährung des Kunden umzustellen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Der Kunde wird auf das Widerspruchsrecht in der Ankündigung hingewiesen.

5. Zahlungsverzug, Sperre

5.1 Staffomatic ist berechtigt das Konto zu sperren, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand des Kunden ausgeglichen ist.

5.2 Während der Sperre bleibt das Konto zunächst bestehen, der Kunde kann aber nicht mehr auf die vollen Staffomatic-Funktionen wie z.B. Dienstpläne zugreifen. Der Kunde behält jedoch die Möglichkeit, sein Konto zu kündigen. Die Verpflichtung des Kunden, geschuldete Nutzungsgebühren zu bezahlen, bleibt davon unberührt.

6. Wechsel zu einem anderen Staffomatic-Plan

6.1 Der Wechsel zu einem größeren Staffomatic-Plan (Upgrade) ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Mit dem Datum des Upgrades wird der laufende Abrechnungszeitraum anteilig abrechnet und es beginnt eine neue Laufzeit (Monat oder Jahr) mit dem größeren Staffomatic-Plan. Bereits getätigte Zahlungen für den kleineren Staffomatic-Plan werden anteilig auf den größeren Staffomatic-Plan angerechnet.

6.2 Der Wechsel zu einem kleineren Staffomatic-Plan (Downgrade) ist zum Ablauf der gebuchten Laufzeit möglich. Nach einem Downgrade können in der Regel nur noch eine geringere Anzahl von Mitarbeitern und Standorten verwaltet werden.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag läuft zunächst über die vom Kunden gebuchte Laufzeit. Danach verlängert sich der Vertrag stets automatisch um Verlängerungszeiträume der gleichen Dauer, wenn er nicht fristgemäß vom Kunden oder von Staffomatic gekündigt wird.

7.2 Der Wechsel zu einem kleineren Staffomatic-Plan (Downgrade) ist zum Ablauf der gebuchten Laufzeit möglich. Nach einem Downgrade können in der Regel nur noch eine geringere Anzahl von Mitarbeitern und Standorten verwaltet werden.

7.3 Staffomatic kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen. Es steht Staffomatic frei, die Kündigung ausschließlich elektronisch per E-Mail an die im Konto hinterlegte E-Mail Adresse zu senden.

7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.5 Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem wichtigen Grund, den Staffomatic zu vertreten hat. Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Staffomatic den Vertrag aus einem wichtigem Grund kündigt, den der Kunde zu vertreten hat oder wenn Staffomatic das Konto gemäß Ziffer 5.1. sperrt.

8. Verfügbarkeit

8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit Programmfehler und systemimmanente Störungen nicht sicher ausschließen lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Staffomatic stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, höhere Gewalt etc.) können zu einem Nutzungsausfall führen. Es ist auch nicht möglich, Software oder Services einzusetzen, die jede vorhandene Schadsoftware (Virus, Malware etc.) entdecken. Selbst bei ordnungsgemäß laufendem System kann daher keine 100%-ige Verfügbarkeit der Staffomatic-Dienste gewährleistet werden. Staffomatic bemüht sich natürlich, die Staffomatic-Dienste konstant verfügbar zu halten. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Staffomatic haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Staffomatic erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

8.2 Bei einem Nutzungsausfall – gleich aus welchem Grund – besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. Bei einem Nutzungsausfall, der nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Staffomatic beruht, besteht seitens des Kunden weder das Recht zur Minderung, noch zur außerordentlichen Kündigung.

9. Gewährleistung, Haftung von Staffomatic

9.1 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

9.2 Staffomatic haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz von Staffomatic, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen und aus Garantie ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit von Staffomatic, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet Staffomatic gegenüber Unternehmern unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

c) Staffomatic haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Staffomatic, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In sonstigen Fällen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von Staffomatic für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von Staffomatic ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Staffomatic.

10. Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in seinem Konto stets aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für die hinterlegte E-Mail Adresse, da Staffomatic diese nutzt, um dem Kunden vertragswesentliche Mitteilungen zu machen.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, sein Konto durch ein ausreichend sicheres Passwort gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Staffomatic empfiehlt dem Kunden, zur Sicherung seines Kontos ein Passwort bestehend aus mindestens acht Zeichen, unter Verwendung von Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu wählen und das Passwort regelmäßig zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über sein Konto ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. das Passwort von Staffomatic zurücksetzen zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, diese Verpflichtungen ebenfalls befolgen.

10.3 Es ist dem Kunden untersagt, jedwede Handlung durchzuführen oder zu fördern, die dazu dient oder potenziell geeignet ist, die Funktionalität und/oder Integrität der Staffomatic-Dienste zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, zu beeinflussen, zu unterbrechen oder zu verändern, sowie Handlungen vorzunehmen, die eine Rückwärtsentwicklung (“reverse engineering”) oder Dekompilierung (“decompiling”) von Daten oder Funktionen der Staffomatic-Dienste ermöglichen oder fördern. Sofern Staffomatic eine Entwickler-API zur Verfügung stellt, darf diese nicht für die Entwicklung und Bereitstellung eigener kostenpflichtiger Angebote genutzt werden. Die Bestimmungen des Satz 1 gelten entsprechend.

10.4 Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte und Informationen der Staffomatic-Dienste (insbesondere Nutzerdaten, Texte, Logos, Bilder, Diagramme, Grafiken, Auswertungsergebnisse etc.) zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben oder in externe Systeme und/oder Datenbanken zu überführen, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Staffomatic-Dienste vorgesehen.

10.5 Soweit der Kunde Staffomatic geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er Staffomatic sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Inhalten besitzt, um Staffomatic die entsprechenden Rechte einzuräumen.

10.6 Staffomatic speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Staffomatic, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

10.7 Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Staffomatic nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

10.8 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Staffomatic von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Staffomatic von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Staffomatic wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde Staffomatic unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von Staffomatic bleiben unberührt.

11. Datenverarbeitung

11.1 Der Kunde räumt Staffomatic für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Staffomatic für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Staffomatic ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Staffomatic ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

11.2 Staffomatic ist berechtigt, die im Konto hinterlegte E-Mail Adresse des Kunden zu nutzen, um den Kunden über Neuerungen der Staffomatic-Dienste, Änderungen von AGB und Status-Mitteilungen zu informieren.

11.3 Wenn ein Konto durch den Kunden oder durch Staffomatic gekündigt wird, werden die Daten des Kontos unwiderruflich gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Ausnahmen von der Löschung bestehen für Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.

12. Anpassung der AGB

12.1 Staffomatic ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB zu ändern, soweit durch für Staffomatic unvorhersehbare Änderungen, welche Staffomatic nicht veranlasst und auf die Staffomatic keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Ebenso ist Staffomatic zur Änderung berechtigt, wenn die Änderung der Anpassung an den technischen Fortschritt dient oder Staffomatic den Funktionsumfang der Staffomatic-Dienste anpasst oder erweitert (z.B. neue Services, Dienstleistungen, Anwendungen oder Funktionen einführt) und dadurch eine Anpassung der Leistungsbeschreibung in den AGB erforderlich wird, soweit sich daraus keine unzumutbaren Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Funktionen ergeben oder eine vergleichbare alternative Funktion zur Verfügung steht. Ebenso ist Staffomatic zur Änderung berechtigt, wenn eine Klausel dieser AGB aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam wird oder von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird und daraus Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung beseitigt werden können.

12.2 Im Falle der Änderung wird Staffomatic dem Kunden den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse reicht) mitteilen. Zusätzlich wird die Änderung innerhalb der Staffomatic-Dienste in geeigneter Weise bekannt gegeben (z.B. in einem Mitteilungsbereich). Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht (E-Mail an die im Impressum angegebene Adresse reicht). Staffomatic wird den Kunden auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Mitteilung bei Staffomatic eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht des Kunden aus Ziffer 7.2. zur Kündigung seiner Mitgliedschaft bleibt davon unberührt.

12.3 Sofern der Kunde sein Widerspruchsrecht ausübt, ist Staffomatic zur Kündigung des Vertrages berechtigt (E-Mail reicht). Die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage.

12.4 Für die Änderung von gesonderten Geschäftsbedingungen (z.B. für optional buchbare Module) gelten die Ziffern 12.1. bis 12.3 entsprechend.

13. Zustimmung zur Übertragung der Rechte und Pflichten von Staffomatic auf Dritte

Staffomatic ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Staffomatic UG (haftungsbeschränkt) in eine andere Gesellschaftsform gewandelt wird (z.B. eine GmbH) oder die Staffomatic-Dienste auf einen anderen Betreiber übertragen werden. Staffomatic wird dem Kunden eine solche Änderung in Textform (E-Mail reicht) bekanntgeben. Der Kunde stimmt einer Übertragung des Vertrages bereits jetzt vorab zu.

14. Datenschutz

Staffomatic wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) und des BDSG beachten.


Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Staffomatic-Dienste werden durch Staffomatic personenbezogene Daten sowohl als Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7  DSGVO, als auch als Auftragsverarbeiter gem. Art. 4 Nr. 8 DSGVO verarbeitet.


Als Verantwortlicher verarbeitet Staffomatic personenbezogene Daten über Personen, die sich für einen Staffomatic-Dienst registrieren oder die Staffomatic anderweitig personenbezogene Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Verfügung stellen (sog. Account-Daten). Außerdem verarbeitet Staffomatic solche personenbezogenen Daten als Verantwortlicher, die bei Nutzung von Staffomatic-Diensten anfallen (sog. Nutzungs-Daten). Die Verarbeitung dieser Daten, die Staffomatic als Verantwortlicher verarbeiten, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben, die unter https://staffomatic.com/de/legal/data-policy verfügbar ist.


Als Auftragsverarbeiter verarbeitet Staffomatic solche personenbezogenen Daten, die durch den Kunden innerhalb von Staffomatic-Diensten verarbeitet werden und die sich nicht auf den Kunden selbst beziehen. Hinsichtlich dieser Datenverarbeitung im Auftrag gilt der Staffomatic-Auftragsverarbeitungsvertrag mit diesen Anlagen, der Bestandteil dieser Bedingungen ist.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kommunikation – auch in Vertragsangelegenheiten – per E-Mail erfolgen kann. Der Kunde verpflichtet sich, in seinem Konto stets eine aktuelle E-Mail Adresse zu hinterlegen. Die E-Mail Adresse von Staffomatic ist dem Impressum oder der Seite „Kontakt“ zu entnehmen.

15.2 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Staffomatic. Für Klagen von Staffomatic gegen den Unternehmer gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand.

15.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Staffomatic.

15.4 Diese AGB liegen in mehreren Sprachen vor. Im Falle von Streitigkeiten oder Widersprüchen ist die deutsche Version rechtsgültig.