Die telefonische Krankschreibung war während der Corona-Pandemie ein echter Gamechanger. Kein volles Wartezimmer, kein Ansteckungsrisiko, kein „mit letzter Kraft in die Praxis schleppen“. Seit Dezember 2023 ist sie sogar dauerhaft möglich. Doch jetzt wird politisch diskutiert, ob genau diese Erleichterung wieder abgeschafft werden soll. Was stimmt wirklich und was bedeutet das für dich? Ein Faktencheck zur telefonischen Krankschreibung.
Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick
- Die telefonische Krankschreibung besteht seit dem 07. Dezember 2023 und besteht weiterhin (Stand Februar 2026).
- Eine Krankschreibung per Telefon ist möglich, wenn du in der Praxis bekannt bist und nur leichte Beschwerden hast.
- Die telefonische Krankschreibung gilt maximal 5 Kalendertage.
- Eine Verlängerung ist telefonisch nur eingeschränkt möglich und meist an eine vorherige persönliche Untersuchung gebunden.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital als elektronische AU übermittelt. Dein Arbeitgeber ruft sie bei der Krankenkasse ab.
- Politisch steht die Regelung aktuell zur Diskussion, vor allem im Zusammenhang mit dem hohen Krankenstand.
- Eine konkrete Abschaffung ist derzeit jedoch nicht beschlossen.
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Was ist die telefonische Krankschreibung?
Die telefonische Krankschreibung ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die du ohne persönlichen Praxisbesuch per Telefon erhalten kannst. Offiziell handelt es sich um eine „AU telefonisch“ – also eine vollwertige Krankschreibung per Telefon, die rechtlich genauso gilt wie eine vor Ort ausgestellte Bescheinigung.
Eingeführt wurde die telefonische Krankschreibung während der Corona-Pandemie, um Arztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken zu senken. Seit dem 7. Dezember 2023 ist sie dauerhaft möglich. Sie ist also keine Notlösung mehr, sondern Teil der regulären Versorgung.
💡 Wichtig ist: Es gibt keinen automatischen Anspruch darauf. Ärzt:innen entscheiden im Einzelfall, ob eine telefonische Einschätzung ausreicht. Das bedeutet auch, dass sie nur bei leichten Erkrankungen infrage kommt, etwa bei typischen Erkältungssymptomen, leichten Magen-Darm-Beschwerden oder Migräne.
Rechtlich basiert die Regelung auf einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Damit ist sie verbindlich im System der gesetzlichen Krankenversicherung verankert.
Kurz gesagt: Die telefonische Krankschreibung ist eine offiziell geregelte, ärztlich verantwortete Möglichkeit, sich bei leichten Beschwerden unkompliziert krankzumelden – ohne Wartezimmer, ohne Papierkram, aber mit klaren Grenzen.
Wie funktioniert die Krankschreibung per Telefon konkret?
Die Krankschreibung per Telefon ist ziemlich unkompliziert, folgt aber sehr klaren Regeln. Wichtig ist, dass Ärzt:innen sich im Gespräch ein medizinisches Bild machen können.
So läuft es in der Praxis ab:
Zuerst rufst du in deiner Hausarztpraxis an. Wichtig: Du musst dort bereits bekannt sein. Das heißt, du warst schon einmal in Behandlung oder deine Daten liegen der Praxis vor. Für komplett neue Patient:innen ist eine telefonische Krankschreibung in der Regel nicht vorgesehen.
Im Gespräch schilderst du deine Beschwerden so konkret wie möglich. Ärzt:innen stellen Rückfragen, um einschätzen zu können, ob es sich um eine leichte Erkrankung handelt. Nur wenn sie medizinisch verantworten können, dass kein persönlicher Termin notwendig ist, stellen sie die AU telefonisch aus.
Voraussetzungen für eine telefonische Krankschreibung:
- Du bist in der Praxis bekannt
- Es handelt sich um eine leichte Erkrankung
- Es liegen keine schweren oder unklaren Symptome vor
- Die ärztliche Einschätzung per Telefon ist ausreichend
Oft kommt die Frage auf: Brauche ich für die telefonische Krankschreibung meine Krankenkassenkarte? In der Regel nicht zwingend für das Telefonat selbst. Allerdings müssen deine Daten in der Praxis hinterlegt sein. Falls du im laufenden Quartal noch nicht persönlich da warst, kann es sein, dass deine Versichertenkarte einmal eingelesen werden muss.
Wichtig zu wissen: Die Entscheidung liegt immer bei der Ärztin oder dem Arzt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine AU per Telefon. Wenn Symptome ernst wirken oder sich nicht klar einschätzen lassen, wirst du gebeten, persönlich vorbeizukommen.
Telefonische Krankschreibung: Wie lange ist sie gültig?
Die telefonische Krankschreibung gilt maximal fünf Kalendertage. Nicht Arbeitstage, sondern Kalendertage. Das Wochenende zählt also mit rein.
Das bedeutet konkret: Wenn du am Montag telefonisch krankgeschrieben wirst, kann die AU bis einschließlich Freitag laufen. Eine längere Erstbescheinigung ist per Telefon nicht vorgesehen.
Warum diese Begrenzung? Die telefonische Krankschreibung ist nur für leichte, kurzfristige Erkrankungen gedacht. Wenn Beschwerden länger anhalten, soll ärztlich vor Ort geprüft werden, ob mehr dahintersteckt.
Wichtig zu unterscheiden:
- Die Erstbescheinigung per Telefon ist auf fünf Kalendertage begrenzt.
- Dauern die Symptome an, braucht es in der Regel einen persönlichen Praxisbesuch.
- Eine Folgebescheinigung ist nicht automatisch telefonisch möglich.
Kann man die Krankschreibung telefonisch verlängern?
Grundsätzlich gilt: Eine telefonische Krankschreibung ist auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Wenn du danach noch nicht fit bist, brauchst du in der Regel eine persönliche Untersuchung in der Praxis.
Eine Verlängerung der Krankschreibung telefonisch ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Die erste AU wurde bereits nach einer persönlichen Untersuchung ausgestellt.
- Die Ärztin oder der Arzt kann deine Beschwerden weiterhin sicher einschätzen.
- Es handelt sich weiterhin um eine leichte, unkomplizierte Erkrankung.
Wurde die Erstbescheinigung ausschließlich telefonisch ausgestellt, ist eine erneute Krankschreibung per Telefon normalerweise nicht vorgesehen. Dann heißt es: Termin machen und persönlich vorbeischauen.
Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Wenn Beschwerden länger anhalten, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine genauere Untersuchung notwendig ist. Ärzt:innen tragen hier die medizinische Verantwortung und genau deshalb ist die Verlängerung telefonisch kein Automatismus.
Wichtig für dich: Eine telefonische Krankschreibung ist als kurzfristige Lösung gedacht, nicht als Daueroption. Wer länger krank ist, sollte ohnehin ärztlich durchgecheckt werden.
Für welche Beschwerden gilt die telefonische Krankschreibung?
Die telefonische Krankschreibung ist klar auf leichte und eindeutig einschätzbare Erkrankungen beschränkt. Sie ist kein Ersatz für eine ärztliche Untersuchung bei komplexen oder schweren Symptomen.
Typische Fälle, in denen eine AU per Telefon möglich sein kann:
- Erkältung mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen
- Leichter grippaler Infekt ohne schwere Begleitsymptome
- Magen-Darm-Beschwerden ohne Komplikationen
- Kopfschmerzen oder Migräne
- Allgemeines Krankheitsgefühl mit klarer Symptomatik
Gerade das Thema „telefonische Krankschreibung Migräne“ sorgt oft für Fragen. Ja, Migräne kann grundsätzlich ein Grund für eine Krankschreibung per Telefon sein. Vorausgesetzt natürlich, du bist in der Praxis bekannt und die Beschwerden sind für die Ärztin oder den Arzt nachvollziehbar. Wenn Migräne bei dir regelmäßig auftritt und dokumentiert ist, ist die Einschätzung meist einfacher.
Nicht geeignet ist die telefonische Krankschreibung bei:
- Starken oder ungewöhnlichen Schmerzen
- Atemnot
- Unklaren oder neuen schweren Symptomen
- Chronischen Erkrankungen mit akuter Verschlechterung
- Situationen, in denen eine körperliche Untersuchung medizinisch notwendig ist
Wie funktioniert die elektronische Krankschreibung (eAU)?
Die elektronische Krankschreibung – kurz eAU – hat den Papierprozess weitgehend ersetzt. Und das gilt auch für die telefonische Krankschreibung.
So funktioniert es:
Wenn deine Ärztin oder dein Arzt eine AU telefonisch ausstellt, wird sie digital an deine Krankenkasse übermittelt. Dort wird sie gespeichert. Dein Arbeitgeber ruft die Arbeitsunfähigkeitsdaten anschließend elektronisch bei der Krankenkasse ab. Du musst also in der Regel keine Bescheinigung mehr selbst einreichen.
Was bedeutet das konkret für dich?
- Du meldest dich wie gewohnt krank bei deinem Arbeitgeber.
- Die Praxis übermittelt die AU digital an deine Krankenkasse.
- Dein Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch ab.
- Du bekommst meist nur noch eine Ausfertigung für deine eigenen Unterlagen.

Gibt es noch die telefonische Krankschreibung – oder steht sie vor dem Aus?
Stand Februar 2026 heißt es: Ja, es gibt die telefonische Krankschreibung noch. Sie ist seit Dezember 2023 dauerhaft Teil der Regelversorgung. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – sie steht politisch unter Beobachtung.
Auslöser der Debatte ist der hohe Krankenstand in Deutschland. Vertreter:innen aus der Union und Teile der Wirtschaft argumentieren, dass die niedrige Hürde einer AU per Telefon die Hemmschwelle senken könnte, sich krankzumelden.
Auf der anderen Seite stehen Ärzt:innenverbände und andere politische Stimmen, die klar sagen: Es gibt keine belastbaren Belege dafür, dass die telefonische Krankschreibung massenhaft missbraucht wird. Zudem mache sie nur einen sehr kleinen Anteil aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Der Anstieg der Krankmeldungen habe viele Ursachen, darunterInfektionswellen, psychische Belastungen und bessere digitale Erfassung durch die eAU.
Wichtig für die Einordnung:
- Es gibt aktuell keinen beschlossenen Gesetzentwurf zur Abschaffung.
- Die Regelung wird politisch diskutiert, aber nicht kurzfristig gestrichen.
- Eine mögliche Reform wäre wahrscheinlicher als eine komplette Abschaffung.
Wie wahrscheinlich ist also das Aus? Stand jetzt wirkt eine sofortige Abschaffung eher unwahrscheinlich. Die Diskussion ist politisch aufgeladen, aber das Verfahren ist medizinisch etabliert und strukturell im System verankert.
Was bedeutet die Debatte für Unternehmen?
Für Unternehmen ist die Diskussion rund um die telefonische Krankschreibung mehr als nur politische Symbolik. Es geht um Planungssicherheit, Fehlzeitenmanagement und Prozesseffizienz.
Fakt ist: Die telefonische Krankschreibung verändert nicht die Pflicht zur Krankmeldung, sondern nur den Weg zur ärztlichen Bescheinigung. Mitarbeitende müssen sich weiterhin aktiv krankmelden. Der Unterschied liegt im Zugang zur AU, nicht in der arbeitsrechtlichen Grundlage.
Für HR und Führungskräfte sind vor allem drei Punkte entscheidend:
1. Transparenz durch die eAU
Durch die elektronische Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Daten direkt bei der Krankenkasse ab. Das reduziert Papierprozesse, verhindert Medienbrüche und sorgt für sauber dokumentierte Fehlzeiten.
2. Kein Kontrollverlust, sondern klar geregeltes Verfahren
Die AU per Telefon ist ärztlich verantwortet und zeitlich auf maximal fünf Kalendertage begrenzt. Sie ist kein „Freifahrtschein“, sondern ein medizinisch regulierter Prozess.
3. Fehlzeiten sind komplexer als das Ausstellungsverfahren
Der Krankenstand wird von vielen Faktoren beeinflusst: Infektionswellen, psychische Belastungen, Arbeitsverdichtung, Branchenstruktur. Die Form der Krankschreibung ist nur ein kleiner Baustein im Gesamtbild.
Aus HR-Perspektive ist daher weniger die Frage entscheidend, ob es die telefonische Krankschreibung gibt, sondern wie Unternehmen mit Fehlzeiten strategisch umgehen:
Und genau hier zeigt sich, wie wichtig moderne Workforce-Management-Lösungen sind. Denn unabhängig davon, ob die AU telefonisch oder vor Ort ausgestellt wird: Am Ende zählt, wie strukturiert ein Unternehmen mit Abwesenheiten umgeht.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Krankschreibung per Telefon
Recommended citation
Staffomatic (2026). Bleibt die telefonische Krankschreibung bestehen? Ein Faktencheck.
Verfügbar unter: https://www.staffomatic.com/